Zusätzlich zur bundesweiten Förderung für Elektroautos, können gemeinnützige Institutionen, Kindergärten, Handwerksbetriebe, Einzelhändler, Busunternehmen und Taxibetriebe sowie Fahrschulen und Carsharing-Anbieter in Baden-Württemberg den sogenannte „BW-e-Gutschein“ beantragen.
Die Förderung gilt im Prinzip für alle Formen der Elektromobilität. „Mit dem BW-e-Gutschein beschränken wir uns bewusst nicht nur auf das E-Auto“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Wir wollen einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität schaffen.“ Deswegen gibt es die finanzielle Unterstützung auch beim Kauf von E-Lastenrädern, Pedelecs im Bikesharing, E-Roller, E-Bussen, E-Lastwagen und ja, natürlich auch Elektroautos.
So können die Unternehmen und Institutionen mit bis zu 6.000 Euro für ein rein elektrisches Fahrzeug rechnen. Bei einem Plug-in-Hybriden sind immerhin noch 1.500 Euro zusätzlich zum Bundesförderprogramm drin. Für die Anschaffung von E-Bussen oder E-LKW werden sogar bis zu 100.000 Euro zugeschossen.
Das Geld stammt aus dem Fördertopf der Landesinitiative Elektromobilität III, mit der die Landesregierung Baden-Württemberg der Elektromobilität unter die Arme greifen will. Die insgesamt 43,5 Millionen Euro werden aufgeteilt zwischen Initiativen des Verkehrs-, Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums. Das Verkehrsministerium will seinen Anteil auch für den Aufbau von 2.000 Ladesäulen nutzen.
Der BW-e-Gutschein kann ab dem 01. November 2017 beantragt werden.
Und Privatleute sind mal wieder die Dummen! Ganz toll BW… 🙁
Nur für neue oder auch gebrauchte E-Autos wie unsere Nachbarn in Vorarlberg? Dank dieser Förderung gehen die PHEV-Verkäufe durch die Decke und die Mineralölsteuer fliesst weiterhin in rauhen Mengen! SO fördert Kretschmann seine Dieselproduzenten!