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Ladesäulenverordnung vertagt

Foto: comobility
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Der Bundesrat hat einen Beschluss zur Ladesäulenverordnung (LSV) anlässlich seiner Ausschuss- Sitzungen Verkehr und Wirtschaft des BMWi um zwei Sitzungen vertag. Das heißt, die LSV wird erst wieder im Februar auf dem Tisch liegen.

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Die Länder Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten laut electrive.net die Vertagung beantragt. Sie wollen der Bundesregierung Zeit geben, die aktuelle Vorlage zu optimieren, denn „die Folgen einer derart vorgezogenen Festlegung sind in ihrer gesamten Tragweite nicht absehbar“, zitiert der Branchendienst das offizielle Protokoll.

Im Oktober hatte das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums der LSV bereits zugestimmt. Und zwar genau so, wie es sie vorgelegt bekommen hatte! Die Bemühungen der Verbände BSM, LEMnet Europe, Park&Charge und DGS, die Verordnung inhaltlich zu ändern, trafen damals auf taube Ohren.

Die derzeitige Version der Ladesäulenverordnung sieht vor, dass alle neuen Ladesäulen deren Anfahrt von Unbefugten nicht durch Schranken oder Mauern verhindert wird, Teil der öffentlichen Ladeinfrastruktur sind. Egal ob die Säule auf öffentlichem oder privatem Grundstück steht. Anders gesagt, wenn man mit einem fremden Stromer ohne Schlüssel bis zur Ladesäulen kommt, muss man an dieser auch laden können, weswegen alle AC-Ladsäulen mit einem Typ-2-Anschluss ausgerüstet sein und alle DC-Säulen über mindestens einen CCS-Stecker verfügen sollen.

Ziel der Bundesregierung ist es, ein flächendeckendes Ladenetz zu haben. Nur würde dies auf Kosten von Ladesäulenbesitzern entstehen, die laut der LSV auch Lademöglichkeiten anbieten müssen, die sie für das eigene Auto oder die eigene Flotte gar nicht benötigen. Warum wollte z.B. der Betreiber einer Nissan- oder Kia-Flotte in mehr als CHAdeMO investieren müssen? Auch Tesla wäre von der LSV betroffen. Die Supercharger stehen zwar auf privaten Grundstück, müssten laut LSV aber auch nicht-Tesla-Fahrzeugen die Möglichkeit bieten, ihre Batterie zu laden.

Die Ladesäulenverordnung soll nun erneut im Februar beraten werden. Die oben genannten Verbände haben deswegen ihre Online-Petition für die Änderung der LSV wurde bis Februar 2016 verlängert.

Ladesäulenverordnung vertagt: 1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars 4,28 von 5 Punkten, basieren auf 18 abgegebenen Stimmen.
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4 Kommentare zu “Ladesäulenverordnung vertagt

  1. Ein Teilerfolg?! Jedenfalls gibt es mehr Zeit, die Petition zu unterzeichnen…

  2. Ergänzend dazu hier der Link auf die Ladesäulenverordnung:

    http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/V/verordnung-ladeeinrichtungen-elektromobile-kabinettbeschluss,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

    Man sollte sie sich wirklich mal im Detail zu Gemüte führen. Anschließend kann jemand, der die Elektromobilität voran bringen möchte nicht anders, als die erwähnte Petition gegen die Verabschiedung zu zeichnen.

  3. Es ist grotesk dass Kritik an der LSV von Seiten derer, die sich ganz offensichtlich besonders um die Elektromobilität verdient machen, so ungehört verhallt. Wer hat die LSV in der jetzigen Fassung geschrieben? Trau, schau, wem!

  4. Welch Protektionismus!

    Das war ja schon bei SLAM (aka SCHLIMM) zu beobachten: Das ist ja schon kriminell, Ladeinfrastruktur vorsätzlich zu zerstören, indem man vorhandene ChaDeMo-Anschlüsse absichtlich abzubauen lässt.

    Man sieht wieder: Die finanzstarken Interessensgruppen sind halt wichtiger als die, die die „Herzensangelegenheit“ der Kanzlerin WIRKLICH vorantreiben 🙄

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