Uns noch ein netter Satz aus dem Merkblatt:
Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.
Bedeutet ja eigentlich ich darf niemand anderes laden lassen.
Bedeutet aber auch nicht das ich eines besitzen muss. Dann darf aber niemand dort laden.
Btw:
Nimmt man die Förderung mit, auch wenn niemand lädt, muss trotzdem für die Förderfrist (1j) die box aus regenerativem Strom gespeist werden.
Dh man muss dann unter Unständen den Haushaltsstrom wechseln.
Und sollte der vnb auf steuerung bestehen muss man auch das umsetzen, selbst wenn niemand lädt.