KFW Förderung ohne E-Auto?

Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

TorstenW
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Moin,
disorganizer hat geschrieben:Bedeutet aber auch nicht das ich eines besitzen muss. Dann darf aber niemand dort laden.
Doch! Du mit einem "selbst genutzten" (z. B. geliehenen) Fahrzeug. ;)
merdian hat geschrieben: Wenn ich der Fördergeber wäre (d.h. Geld ausgebe), würde ich gerade dies nicht wollen.

Du bist aber nicht der Fördermittelgeber!
merdian hat geschrieben: Ich habe der KFW gestern eine E-Mail geschrieben, mal sehen was die antworten.
Jawoll, solche Leute wie Dich brauchen wir in Deutschland. Es muss schließlich ALLES haarklein geklärt werden, auch wenn es einen nicht selber betrifft.
Mann mann mann....

Grüße
Torsten
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Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

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Hallo Thorsten, persönliche Angriffe bringen hier nichts. Es geht um eine Frage, die nicht eindeutig geklärt ist. Und die durch die KFW beantwortet werden kann.
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Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

TorstenW
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Moin,

1. Torsten ohne H!
2. Kann, aber nicht muss!
Weshalb Du Dich da unbedingt reinhängen musst, kann man auch nur vermuten....

Grüße
Torsten

Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

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@TorstenW Da es sich hier um ein Forum handelt, darf sich jeder „reinhängen“. Wenn Du einen privaten Kleinkrieg anzetteln möchtest, kannst Du das ja per PN versuchen.

Und warum sollte man das Thema, bei dem Ihr Euch gegenseitig festgebissen habt und jeder auf seiner Position beharrt, nicht durch die klären lassen, die es können: durch die KfW?

Hier will sich ja schließlich jeder entsprechend der Regeln verhalten und nicht aus Versehen eine Subvention erschleichen, auf die er kein Anrecht hätte, nicht wahr?

SüdSchwabe.
--
Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
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Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

peterrle
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fat_man hat geschrieben:
Gnimitz hat geschrieben: Kann man irgendwo nachlesen zu wie viel Prozent der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist?
nextmove spricht in ihrem letzten Video vom 25.12. von etwas über "2/3 ausgeschöpft"; die haben das regelmäßig im Blick und sollten wissen, wovon sie reden
Nextmove erzählt gerne auch ohne Ahnung. So wie beim Video über den Enyaq, der angeblich schon ausverkauft wäre. Die erhalten vond er Kfw auch nicht mehr Infos als jeder andere.




Was die Nutzung der WB angeht:
Leih dir mal zehn Minuten Papas E-Auto, lade es und schon hast Du merkblattkonform ein selbstgenutztes Fahrzeug damit geladen.


Ich baue auch an vermietete Häuser eine geförderte WB, obwohl kein einziger aktueller Mieter ein EAuto hat. Ich denke sogar darüber nach, neben der Garage auch den Stellplatz zu bestücken, billiger wirds vermutlich nicht mehr.
Genau das ist aber auch Zweck der Förderung: Schaffung der zukünftig notwendigen Infrastruktur.

Wenn es nur darum ginge, aktuell dringend benötigte WBs billiger zu machen, könnte man die Förderung auch sein lassen. Wer aktuell wegen EAuto eine WB braucht, würde seine WB dann halt selbst ohne Förderung bezahlen.

Wenn die KfW was anderes wollte, hätte sie es reinschreiben können.


Findige Gesellen werden mehrere geförderte WBs bauen. Nach einem Jahr wieder abbauen und frei anderweitig nutzen / verkaufen / ...
Moralisch leicht fragwürdig, mehr aber auch nicht.

Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

disorganizer
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Nein hat er nicht.
Rein gewerbliches Fahrzeug ist die ladung IMMER gewerbliche nutzung.
Ausnahme wäre wenn man exakt die strommenge welche man privat verfährt auf privat lädt und das dokumentiert.
Da dies nicht nur nahezu unmöglich ist sondern sicher auch nicht so gemacht werden wird:
Das gewerbliche fahrzeug nicht dort laden

Btw, anderer Ansatz:
Für gewerbliche nutzung (und dort darf dann auch privat geladen werden) gibt es doch eigentlich sogar in den meisten bundesländern bessere Förderungen...
Wäre es nicht sinnvoller den papa dann eine eigene gewerbliche ladestation zu spendieren und dort bei bedarf per zähler privat zu tanken?
Zoe Ph2 R135 ZE50
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Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

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Carsten77 hat geschrieben:
"Zweckentsprechend" dient der Abgrenzung zu "zweckfremd". Zweckfremd wäre bspw öffentliche oder gewerbliche Nutzung.

Das ist deine Interpretation des Begriffs. Ich sehe das wie merdian: Zu einer zweckentsprechenden Nutzung gehört überhaupt erstmal die Nutzung.
Wie oft ist sie in dem einen Jahr dann zu nutzen, damit dem Zweck entsprochen wird?

Und, wichtig, die Quelle dazu.


Die Förderbedingungen beinhalten nun mal nicht ein auf den Antragsteller zugelassenes Fahrzeug.




Na gut, sehen wir mal was merdian als Antwort bekommt. Hoffentlich steht dann auch drin wie oft geladen werden muss, um dem Zweck zu entsprechen.

Reicht dann 1x monatlich? Manche fahren nicht so viel, mit einem Tesla kämen sie mit 10x Laden pro Jahr hin... nicht dass das dann zu wenig ist.

Wenn jemand allerdings viel fährt, kann er vier Wallboxen aufhängen, und jede Woche an einer anderen laden.

Absurd, oder?
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Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

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Ronaan hat geschrieben: Na gut, sehen wir mal was merdian als Antwort bekommt. Hoffentlich steht dann auch drin wie oft geladen werden muss, um dem Zweck zu entsprechen.
Ich vermute, dass die KFW kein E-Auto verlangt. Und zwar weil, wie oft vorgebracht, der Nutzungsnachweis schwierig ist. Es reicht ja, wenn ein Besuch (z.B. Verwandtschaft) einmal dort lädt.
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Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

disorganizer
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Darf er ja nicht. Siehe zitat oben aus dem merkblatt.
:-)
Wenn man es genau nimmt darf nur das eigene oder das selbstgenutze fahrzeug dort laden.

Aber ja kontrollieren wird schwierig.

Allerdings würde ich gegenüber der KfW nicht damit argumentieren das ja ab und an die Verwandtschaft dort lädt und du selbst nicht.
Zoe Ph2 R135 ZE50
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Re: KFW Förderung ohne E-Auto?

peterrle
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Irgendwie macht ihr das alles zu kompliziert.
Was hat der Threadersteller, der übrigens schon wieder weg ist, mit irgendeiner Gewerblichkeit seines Vaters zu tun?

Wenn ich meinen Vater (oder Kumpel) bei mir laden lasse, ist mir doch sowas von egal ob dessen Fahrzeug sein privates ist, irgendwoher geliehen oder auf irgendein Gewerbe zugelassen. Das ist und bleibt rein private Nutzung!

Gewerbliche Nutzung der Wallbox wäre wenn eine Tischlerei sie für die Mitarbeiter aufbaut, der Bäcker für die Kunden, oder wenn ich damit einen gewerblichen Ladedienst aufziehe. Von mir aus noch, wenn der nebengewerbliche kleine Internetfuzzi sein Firmenauto damit lädt.


Mangels konkreter Anforderungen an die "zweckbestimmte Nutzung" ist auch die ganz einfach: Selbst die Bereitstellung einer WB für gelegentlichen privaten Besuch reicht, ebenso die Bereitstellung an einem Mietshaus für Mieter oder deren Besucher, auch wenn da nie einer lädt.
Denn genau darum geht es bei der Förderung: Bereitstellung der Infrastruktur.
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