Betreffend:
SüdSchwabe hat geschrieben: ↑
@env20040 Sorry, Du steigerst Dich da aus Unkenntnis der Sachlage in was hinein, was hinreichend hier im Forum bereits in epischer Breite dargelegt wurde. Lass es mich kompakt zusammenfassen: Du liegst mit Deiner Sicht der Dinge daneben, die Interpretation und die weiteren Ausführungen sind abstrus.
Alles andere ist Off-Topic hier.
SüdSchwabe.
Heute neu gepostet:
https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -87/55142/
Und, delta baut die Dinger genauso mit 2 x gleichzeitig ladendem DC-Abgang.
Meine Unkenntniß der Sachlage ist schon erstaunlich.
Die Epische Breite auch.
Betreffend abstrusen Ausführungen, soll jeder Entscheiden den´s Interessiert.
Hier ist´s dann wenigstens nicht Off Topic.
Wie auch diese "Verordnung" eher mal wieder der Fraktion " wie kann man mehr Kosten mit etwas verursachen" zugehörig zu zählen ist.
Leider.
Und, es kann an einem Ladepunkt dort auch nur ein Fahrzeug aufgeladen werden.
Eines an einem Stecker, sprich Ladepunkt,
ein weiteres an dem anderen Stecker, sprich Ladepunkt.
Wir haben eine Ladestation, AC-Basierend, wo man 2 Fahrzeuge gleichzeitig laden kann in Betrieb .
Dort sind 2 Kabel an einer Wurzel angeschlossen.
Also sind das theoretisch noch immer 2 getrennte LadePUNKTE, da nur die Wurzel gemeinsam ist, der Ausgang jedoch nicht.
Allerdings sollte diese Verordnung genau so etwas, weil, insbesonders bei einer DC-Ladung gefährlich, verhindern.
In der von Dir zitierten Verordnung findet sich NIRGENDS ein Verbot, bzw. eine Definition, dass/wie Ladepunkte voneinander entfernt sein müssen.
Somit sind, 2, von unterscheidlichen Kabeln versorgte DC-ladende Fahrzeuge 2 getrennte Ladepunkte.
Wenn Du willst, wenn ein Fahrzeug alleine über seinen Ladevorgang "herrscht", sprich den Ladestrom und den Abschaltschütz schaltet ist dies technisch ein Ladepunkt.
Wiewohl ich die Intention der Verordnung schon sehe, dass auch dann kein gemeinsamer Gleichrichter verwendet werden darf...
Es geht immerhin um´s überladen der Zellen.
Also nicht um kleinkariertes herumgetue.
Man sollte beim wesentlichen Sinn einer Verordnung bleiben.
Getrennte Gleichrichter, getrennte Steuerung.
Ob das dann in einem Gehäuse mit Zwischenböden, Trennstegen, etc. erfolgt ist wohl nebensächlich.
Aber, vielleicht erklärst Du Deine Sicht der Dinge, warum nicht 2 Ladepunkte in einem Gehäuse, voneinander getrennt aufgebaut verwendet werden dürfen.
Ich lerne gerne dazu, insbesonders da ich sozusagen ab und zu mit Gleichrichtern zu tun habe.
Wiewohl mir scheint, dass da mal wieder die Industrie im Normenausschuss mit dem Amtsschimmel ritt und nicht umgekehrt, wenn ich mal §2 Punkt 9 heranziehe.
Aber, ich glaube nun zu verstehen, warum Ionity nur CSS Ladepunkte ausführte "weil die Norm nicht mehr fordert"....
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.