Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

TeeKay
read
@Yellow: Und ich verklag dich auf die Einrichtung eines DC-Combo-Laders. Bei dir gabs letztens an der TNM-Box 230,1V * 32A = 22,09kW, also mehr als 22kW. Damit gilt dein Standort als Schnellladepunkt. Und laut LSV müssen Schnellladepunkte zwingend CCS anbieten. So geht das ja nun wirklich nicht. Ich erwarte Nachbesserung bis nächsten Mittwoch.

PS: Bei Gabriel werde ich anregen, ein Abbauverbot in die LSV aufzunehmen. Ansonsten könnten sich kriminelle Ladepunktanbieter wie du ihrer Pflicht zum diskriminierungsfreien CCS-Laden durch Abbau der nicht gesetzeskonformen Lademöglichkeit entziehen. Dem gilt es einen Riegel vorzuschieben.
Anzeige

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
read
Psssst! :lol:
TeeKay hat geschrieben:Und laut LSV müssen Schnellladepunkte zwingend CCS anbieten.
Aber nur, wenn es DC ist. Ich habe ja AC ;)
Gruss

Stefan

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
  • Elektrofix
  • Beiträge: 746
  • Registriert: So 22. Feb 2015, 16:05
  • Wohnort: Oldenburg (Oldb)
  • Hat sich bedankt: 9 Mal
  • Danke erhalten: 28 Mal
read
TeeKay hat geschrieben:230,1V * 32A = 22,09kW, also mehr als 22kW.
Keine Angst Yellow, die Rechnung hat eine leicht geschöhnes Ergebnis ;) 230,1*32A=7363,2W=>7,4kW :mrgreen: So kann der Ausbau von CCS auch vorangetrieben werden :lol:

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
read
TeeKay meint natürlich dreiphasig und so habe ich es auch verstanden ;-)
Gruss

Stefan

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
  • mlie
  • Beiträge: 4232
  • Registriert: Mo 5. Aug 2013, 10:43
  • Wohnort: bei Unterlüß
  • Hat sich bedankt: 2090 Mal
  • Danke erhalten: 417 Mal
read
Und wenn Yellow dann seinen CCS-Punkt fertig hat, verklage ich als Anwender des internationalen DC-Ladestandardes wegen Diskriminierung. Irgendetwas muss ja die Rechtsschutzversicherung, die man sonst für Renault braucht, ja nutzen.

Ich glaube, so viele komplett unsinnige Gesetzesenwürfe, wie jetzt und zukünftig entstehen, sollte ich noch mal eben kurz umschulen auf Anwalt, das könnte sich prächtig lohnen. :lol:

(ich habe meinen Ladepunkt auf dem Rasen vor dem Haus - ist das nun eine Einfahrt im Sinne der LSV? Ist der Ladepunkt öffentlich, wenn ein krimineller Autolader sein 5 Meter Typ2-Kabel an die Wallbox neben dem Haus einsteckt?
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
read
mlie hat geschrieben:(ich habe meinen Ladepunkt auf dem Rasen vor dem Haus - ist das nun eine Einfahrt im Sinne der LSV? Ist der Ladepunkt öffentlich, wenn ein krimineller Autolader sein 5 Meter Typ2-Kabel an die Wallbox neben dem Haus einsteckt?
Eindeutig illegal, Du bist fällig! :lol:

Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
read
Great Cornholio hat geschrieben:Sehr geil! Das hat Tesla Motors gewußt! deswegen haben sie so Gas gegeben beim Aufstellen der Ladesäulen in D. Die aufgestellten SuC haben jetzt Bestandsschutz, da die Verordnung bestimmt nur für neue gilt. :applaus:

Dann bauen sie eben an jeden neuen SuC EINE 22 kW Ladedose dran. Das hat ja bei denn "Standardsäulen" an der A9 auch gelangt.

Einfach geil! :D
Und die Fahrradladestationen bekommen alle im Gegenzug einen Tesla Superchargeranschluss... :hurra:

- Moment, ich habe ja gar keinen Tesla... :|
06/14 - 7/19 Brünette (ZOE Q210) und Gerddää (ZOE Q90)
Seit 03/17 Ohnezahn (Leaf ZE0 30KWh)
Seit 08/19 Sir Quickly (Leaf ZE1 e+ 62KWh)
Gefüttert zumeist mit freilaufenden Strömen aus eigener Dachhaltung: 9,9KWp PV + 12KWh Sonnenbatterie

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

USER_AVATAR
  • env20040
  • Beiträge: 7176
  • Registriert: So 6. Okt 2019, 11:33
  • Wohnort: Europa, Ostösterreich, Mittelfranken
  • Hat sich bedankt: 1357 Mal
  • Danke erhalten: 1487 Mal
read
Betreffend:
SüdSchwabe hat geschrieben: @env20040 Sorry, Du steigerst Dich da aus Unkenntnis der Sachlage in was hinein, was hinreichend hier im Forum bereits in epischer Breite dargelegt wurde. Lass es mich kompakt zusammenfassen: Du liegst mit Deiner Sicht der Dinge daneben, die Interpretation und die weiteren Ausführungen sind abstrus.

Alles andere ist Off-Topic hier.

SüdSchwabe.

Heute neu gepostet:

https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -87/55142/

Und, delta baut die Dinger genauso mit 2 x gleichzeitig ladendem DC-Abgang.

Meine Unkenntniß der Sachlage ist schon erstaunlich.
Die Epische Breite auch.
Betreffend abstrusen Ausführungen, soll jeder Entscheiden den´s Interessiert.

Hier ist´s dann wenigstens nicht Off Topic.

Wie auch diese "Verordnung" eher mal wieder der Fraktion " wie kann man mehr Kosten mit etwas verursachen" zugehörig zu zählen ist.
Leider.

Und, es kann an einem Ladepunkt dort auch nur ein Fahrzeug aufgeladen werden.
Eines an einem Stecker, sprich Ladepunkt,
ein weiteres an dem anderen Stecker, sprich Ladepunkt.

Wir haben eine Ladestation, AC-Basierend, wo man 2 Fahrzeuge gleichzeitig laden kann in Betrieb .
Dort sind 2 Kabel an einer Wurzel angeschlossen.

Also sind das theoretisch noch immer 2 getrennte LadePUNKTE, da nur die Wurzel gemeinsam ist, der Ausgang jedoch nicht.
Allerdings sollte diese Verordnung genau so etwas, weil, insbesonders bei einer DC-Ladung gefährlich, verhindern.

In der von Dir zitierten Verordnung findet sich NIRGENDS ein Verbot, bzw. eine Definition, dass/wie Ladepunkte voneinander entfernt sein müssen.
Somit sind, 2, von unterscheidlichen Kabeln versorgte DC-ladende Fahrzeuge 2 getrennte Ladepunkte.

Wenn Du willst, wenn ein Fahrzeug alleine über seinen Ladevorgang "herrscht", sprich den Ladestrom und den Abschaltschütz schaltet ist dies technisch ein Ladepunkt.

Wiewohl ich die Intention der Verordnung schon sehe, dass auch dann kein gemeinsamer Gleichrichter verwendet werden darf...
Es geht immerhin um´s überladen der Zellen.

Also nicht um kleinkariertes herumgetue.

Man sollte beim wesentlichen Sinn einer Verordnung bleiben.
Getrennte Gleichrichter, getrennte Steuerung.
Ob das dann in einem Gehäuse mit Zwischenböden, Trennstegen, etc. erfolgt ist wohl nebensächlich.

Aber, vielleicht erklärst Du Deine Sicht der Dinge, warum nicht 2 Ladepunkte in einem Gehäuse, voneinander getrennt aufgebaut verwendet werden dürfen.

Ich lerne gerne dazu, insbesonders da ich sozusagen ab und zu mit Gleichrichtern zu tun habe.

Wiewohl mir scheint, dass da mal wieder die Industrie im Normenausschuss mit dem Amtsschimmel ritt und nicht umgekehrt, wenn ich mal §2 Punkt 9 heranziehe.

Aber, ich glaube nun zu verstehen, warum Ionity nur CSS Ladepunkte ausführte "weil die Norm nicht mehr fordert"....
Diverse E Fahrzeuge von 18 bis 90 Kwh.

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Jupp78
read
Meine Unkenntniß der Sachlage ist schon erstaunlich.
Das trifft es weniger, sondern eher, dass du nicht lernen magst, was die Verordnung eigentlich sagt.

Der Sinn der Verordnung ist in der Tat Ladesäule zu standardisieren. Und der Standard lautet CCS.
Daher besagt die Verordnung, dass jeder Gleichstrom-Ladepunkt einen CCS-Anschluss besitzen muss (AC ist hier vollkommen außen vor).

Und nun kommt das entscheidendende: Jeder Stecker ist ein Ladepunkt, sofern dieser unabhängig von anderen laden kann. Hat man also zwei Stecker und beide können gleichzeitig laden, so sind das zwei Ladepunkte. Hat man zwei Stecker, aber es kann nur der eine oder der andere laden, so ist das nur ein Ladepunkt. Hat man fünf Stecker und nur einer kann gleichzeitig laden, ist das immer noch nur ein Ladepunkt.
Wie die in welchen Gehäusen gemeinsam oder getrennt aufgebaut sind, ist vollkommen unerheblich.

Und damit sind wir am Ausgangspunkt: Aufgrund dessen kann es keinen CHAdeMO Lader ohne einen CCS-Lader geben. Denn ansonsten hätte der CHAdeMO-Ladepunkt ja keinen CCS-Anschluss. Und bei einem Triple wären es eben auch zwei Ladepunkte, wenn die gleichzeitig laden könnten. Der Ladepunkt des CHAdeMO-Anschlusses hätte dann aber keinen CCS-Anschluss. Dass die beide in einem Gehäuse verbaut sind, ist komplett unerheblich.

Und das was du gepostet hast ist doch vollkommen i.O.. Es sind zwei Ladepunkte und beide haben je einen CCS-Anschluss. Alles gut, so wie gefordert.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Öffentliche Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag