A.Q. hat geschrieben: ↑
Es geht darum, dass der Fahrer nichts mehr tun muss und daher "abschalten" kann. Auf eine andere Interpretation wäre ich gar nicht gekommen.
Ah, siehst du, ich habe in diesem Zusammenhang eher gedacht, da soll der Fahrer das System dann abschalten und die Kontrolle übernehmen, wie im Satz danach erläutert. Vielleicht bin ich der einzige der es so versteht, dann hat sich meine Anmerkung diesbezüglich erledigt.
panoptikum hat geschrieben: ↑
Der Artikel sagt doch, dass es nur auf der Autobahn zugelassen ist
Da gibt es aber noch ein Dutzend andere Randbedingungen, die eine Aktivierung verhindern.
Keine gesetzlichen, jedenfalls keine die ich sehe. Sobald man auf der Autobahn ist darf das Fahrzeug selbständig fahren. Die Maßgabe an den Hersteller ist, dass das Fahrzeug die manuelle Kontrolle rechtzeitig anfordern muss, wenn sich eine Situation anbahnt mit der die Software evtl. überfordert sein wird. Also 10 Sekunden vor der Baustelle kann das Fahrzeug den Fahrer auffordern die Kontrolle zu übernehmen, dann muss sich die Software in der Baustelle nicht um wechselnde Markierungen, Spurverengungen etc. kümmern. Gleiches gilt für einen Tunnel oder andere, dem Auto 10 Sekunden vorher bekannte Situationen. Wetter gehört natürlich auch dazu, Schnee , Kälte, Starkregen etc., alles Situationen in denen das Fahrzeug die Kontrolle wieder zurückgeben darf.