Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

panoptikum
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electic going hat geschrieben: Auf eben nicht den passenden Strecken wäre nur Level 2 aktiv. Muss der Fahrer aber dann auch wissen und beachten (wollen).
Der Fahrer wird explizit darauf hingewiesen, die Kontrolle wieder zu übernehmen.
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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panoptikum hat geschrieben: Ein automatisierter Spurwechsel ist bei Level 3 nicht zulässig.
Ab 1. Januar schon. Ebenso wie dann das Maximaltempo auf 130 km/h erhöht wird.
Die Vorschriften werden mit der technischen Entwicklung sukzessive erweitert.
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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A.Q. hat geschrieben: Ab 1. Januar schon. Ebenso wie dann das Maximaltempo auf 130 km/h erhöht wird.
Sonst würde es auch gar keinen Sinn machen (130 km/h erlaubt, aber hinterm LKW bleibend). Aber soll das Feature dann nur für Streckenabschnitte mit Tempolimits z.B. 130 km/h gelten, oder nicht?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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Ich denke nicht, warum sollte es? Das Auto fährt halt einfach nicht schneller als 130 km/h.
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

Jupp78
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panoptikum hat geschrieben: Ich kenne jetzt die gesetzlichen Vorgaben nicht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass solche Details darin aufgeführt sind (z.B. Tag/Nacht, Wetter, etc.).
Sind sie grundsätzlich nicht. Der Gesetzgeber verlangt vom Hersteller im Prinzip nur, dass wenn Level 3 fahren aktiviert werden kann, das Auto sicher selbstständig fährt und eine Abschaltung frühestens 10 Sekunden nach Ankündigung erfolgen darf. Und das muss der Hersteller halt auch nachweisen.

Nun ist aber die Technik einfach noch nicht so weit, das unter allen möglichen Bedingungen entsprechend sicher zu leisten. Also beschränkt man sich aktuell auf die Situationen, wo es die Technik leistet. Wird die Technik besser, dann kann der Hersteller den Rahmen entsprechend erweitern. Aber der Gesetzgeber beschränkt da nur in der Form, dass er verlangt, dass es entsprechend sicher fährt.

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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Jupp78 hat geschrieben: Sind sie grundsätzlich nicht. Der Gesetzgeber verlangt vom Hersteller im Prinzip nur, dass wenn Level 3 fahren aktiviert werden kann, das Auto sicher selbstständig fährt und eine Abschaltung frühestens 10 Sekunden nach Ankündigung erfolgen darf.
Jein. Der Gesetzgeber verlangt eigentlich noch nicht einmal das so genau: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 1s3108.pdf

Im Prinzip sagt das Gesetz nur, dass das Auto innerhalb eines definierten Anwendungsbereichs sicher fahren können und, falls das nicht mehr geht, an den Fahrer übergeben oder nötigenfalls alleine anhalten können muss. Details wie die Frage, innerhalb welcher Zeitspanne das passieren muss, stehen da nicht, auch nicht welche Wetterbedingungen, Straßen und Geschwindigkeiten erlaubt sind und so weiter. Das Auto muss halt eine entsprechende Betriebserlaubnis haben, und die wird vom KBA erteilt, das wiederum dem Verkehrsministerium untersteht. Das entscheidet dann gemäß dem aktuellen Stand der Technik sowie der Vorgaben der UNECE. Aber im Wesentlichen muss halt der Hersteller das KBA und ggf. das Verkehrsministerium davon überzeugen, dass sein System sicher ist und die UNECE-Regelungen und Verordnungen des Ministeriums einhält - oder dass die Verordnungen entsprechend angepasst werden sollten.

Es ist also weder der Gesetzgeber noch der Hersteller alleine, sondern das Zusammenspiel von Herstellern, UNECE, Verkehrsministerium und KBA.
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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@A.Q.
Du hast die Verordnung dazu vergessen.
Nr. 22 vom 30.06.2022
Verordnung
zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter
und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften*
Vom 24. Juni 2022

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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Habe ich nicht vergessen; ich schrieb doch:
A.Q. hat geschrieben: ... dass sein System sicher ist und die UNECE-Regelungen und Verordnungen des Ministeriums einhält - oder dass die Verordnungen entsprechend angepasst werden sollten.
Verordnungen erlässt nicht der Gesetzgeber, diese können jederzeit angepasst werden, wenn z. B. Mercedes das Ministerium davon überzeugt, dass eine Vorschrift eine technische Lösung unnötig behindert.
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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A.Q. hat geschrieben: Ich denke nicht, warum sollte es?
Wer übernimmt die (zivilrechtliche/strafrechtliche) Verantwortung, falls ein mit 400 km/h bis 500 km/h herannahender Linksspurfahrer vom Autonomen System nicht detektiert wird, und es zum Überholen des LKW ansetzt?
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

panoptikum
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Bei Level 3 hat immer(!) der Fahrer die Verantwortung. Erst ab Level 4 muss der Hersteller des Fahrzeugs während des hochautomatisierten Fahrens die Verantwortung übernehmen.
Bei oben genannten Fall wird die Hauptschuld allerdings beim herannahenden Fahrzeug und dessen Lenker gesucht werden müssen.
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