Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

SnowyZoe
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A.Q. hat geschrieben: Es geht darum, dass der Fahrer nichts mehr tun muss und daher "abschalten" kann. Auf eine andere Interpretation wäre ich gar nicht gekommen.
Ah, siehst du, ich habe in diesem Zusammenhang eher gedacht, da soll der Fahrer das System dann abschalten und die Kontrolle übernehmen, wie im Satz danach erläutert. Vielleicht bin ich der einzige der es so versteht, dann hat sich meine Anmerkung diesbezüglich erledigt.
panoptikum hat geschrieben:
Der Artikel sagt doch, dass es nur auf der Autobahn zugelassen ist
Da gibt es aber noch ein Dutzend andere Randbedingungen, die eine Aktivierung verhindern.
Keine gesetzlichen, jedenfalls keine die ich sehe. Sobald man auf der Autobahn ist darf das Fahrzeug selbständig fahren. Die Maßgabe an den Hersteller ist, dass das Fahrzeug die manuelle Kontrolle rechtzeitig anfordern muss, wenn sich eine Situation anbahnt mit der die Software evtl. überfordert sein wird. Also 10 Sekunden vor der Baustelle kann das Fahrzeug den Fahrer auffordern die Kontrolle zu übernehmen, dann muss sich die Software in der Baustelle nicht um wechselnde Markierungen, Spurverengungen etc. kümmern. Gleiches gilt für einen Tunnel oder andere, dem Auto 10 Sekunden vorher bekannte Situationen. Wetter gehört natürlich auch dazu, Schnee , Kälte, Starkregen etc., alles Situationen in denen das Fahrzeug die Kontrolle wieder zurückgeben darf.
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

panoptikum
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Ich kenne jetzt die gesetzlichen Vorgaben nicht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass solche Details darin aufgeführt sind (z.B. Tag/Nacht, Wetter, etc.).
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Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

SnowyZoe
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Naja, wie man bei meiner Interpretation von "Abschalten" vielleicht schon gemerkt hat ist meine Vorstellungskraft ziemlich beschränkt. Also habe ich nachgelesen was drin steht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

electic going
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FloB hat geschrieben: Nein, bei Level 3 darf ich Zeitung lesen oder am Handy daddeln...
EDIT: Hier ein Video dazu vom allseits beliebten Verrückten.

Wobei laut ADAC: Zeitung ja, Handy nein.
Bloch (https://www.youtube.com/watch?v=rQq4uHePi5Q) sagt es umgekehrt und immer unter starken Beschränkungen: auf der Autobahn (oder ähnlichem). Also einfach mal irgendwo Zeitung lesen, ist nicht. Und du musst zeitnah eingreifen können. Erst Level 4 lässt einem da viel Zeit.

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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Auch Bloch sagt dort explizit, dass es dem Fahrer bei Level 3 erlaubt ist, "mit dem Handy zu spielen oder etwas zu lesen" (13:03 min).
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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panoptikum hat geschrieben: Da gibt es aber noch ein Dutzend andere Randbedingungen, die eine Aktivierung verhindern.
Vielleicht Verkehrmeldungen über Autobahnbenutzer, die gerade mit 400 km/h bis 500 km/h fahren?

Oder anders gefragt: kann das System solche Extremfahrer mit ausreichener Sicherheit erkennen, bevor es z.B. vor einem LKW auf die linke Spur zieht? Oder soll das Ganze nur bei streckenbezogenen Tempolimits funktionieren.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

electic going
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A.Q. hat geschrieben: Auch Bloch sagt dort explizit, dass es dem Fahrer bei Level 3 erlaubt ist, "mit dem Handy zu spielen oder etwas zu lesen" (13:03 min).
Sage ich ja. Aber unter sehr limitierten Bedingungen, eben spezielle Strecken. Anzunehmen, nur weil ein Fahrzeug Level 3 kann, jederzeit Zeitung zu lesen, ist fatal falsch. Auf eben nicht den passenden Strecken wäre nur Level 2 aktiv. Muss der Fahrer aber dann auch wissen und beachten (wollen).

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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electic going hat geschrieben: ...Level 3 heißt Hand vom Lenkrad, mehr nicht. ....
Diese Aussage ist so trotzdem nicht richtig. Punkt
2019: u.a. e-Golf, Nissan Leaf, Kia E-Niro zum Testen über nextmove
Seit 03/2020: Kia E-Soul
Seit 12/2022: Polestar 2

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

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electic going hat geschrieben: Anzunehmen, nur weil ein Fahrzeug Level 3 kann, jederzeit Zeitung zu lesen, ist fatal falsch.
Hat auch nie irgendjemand hier behauptet.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Artikel zur Einführung von Autonomes Fahren Level 3 in Deutschland

panoptikum
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mweisEl hat geschrieben:
panoptikum hat geschrieben: Da gibt es aber noch ein Dutzend andere Randbedingungen, die eine Aktivierung verhindern.
Vielleicht Verkehrmeldungen über Autobahnbenutzer, die gerade mit 400 km/h bis 500 km/h fahren?
Das habe ich nicht gemeint.
mweisEl hat geschrieben: Oder anders gefragt: kann das System solche Extremfahrer mit ausreichener Sicherheit erkennen, bevor es z.B. vor einem LKW auf die linke Spur zieht?
Ein automatisierter Spurwechsel ist bei Level 3 nicht zulässig. Da muss vom Fahrer übernommen werden.
mweisEl hat geschrieben: Oder soll das Ganze nur bei streckenbezogenen Tempolimits funktionieren.
Die maximale Geschwindigkeit ist einer der Randbedingungen.
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