up!geladen hat geschrieben: ↑
Minimal erlaubte Bodenfreiheit 110 mm? Das sind eigentlich 80 mm (und das auch nur zu festen Teilen, also Achsträger etc.. Spoiler usw zählen nicht, oder haben die da bei neueren Autos was geändert? Aber hier geht's um Räder und nicht um Fahrwerke
Sollten wir ggf. im entsprechenden Thread fortführen.
Man kann die Diskussion sicherlich in einem separaten Thread vertiefen, aber sie passt schon sehr gut hierher. Denn das Erscheinungsbild der Räder wird sehr von der Fahrzeughöhe geprägt. Die kann beim e-up2 etwas über 1,46 m oder etwas über 1,50 m betragen. Da ist also durch Varianz mehr zu gewinnen als durch Tieferlegung.
Was du zur erlaubten Bodenfreiheit anführst, ist eine übliche Zahlenverwechslung, wobei der Wunsch Vater des Gedankens ist. Nach VdTÜV- Merkblatt 751 gilt schon immer: „Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, und mit vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.“
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