Halte- und Parkverbotsschilder (Zeichen 283 bzw. Zeichen 286) sind im Bereich der StVO nur auf Fahrbahnen bzw. mit Zusatzschild auf Fahrbahnen mit Seitenstreifen wirksam. Werden die auf Parkplätzen angebracht, haben sie keine Wirkung.
Das EMoG Schild (Symbolbild Steckerauto, Zusatzzeichen 1010-66) impliziert keine Ladepflicht (da dürfen beispielsweise auch H₂ Brennstoffzellen Fahrzeuge wie der Hyundai Nexo oder Toyota Mirai mit E-Kennzeichen parken). Die Idee dieses Zeichens ist, mit E-Kennzeichen gekennzeichnete Fahrzeuge zu bevorzugen.
Soll eine Ladepflicht erzwungen werden, muss zum Parkplatz Schild (Zeichen 314) und dem textuellen Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ (ohne „frei“!) angebracht sein. Dann dürfen da auch Elektrofahrzeuge ohne E-Kennzeichen (gibt ja auch genug davon) dort laden - aber es muss geladen werden.
Der hier schon verlinkte VZKAT Beitrag erklärt das ziemlich ausführlich.
SüdSchwabe.