Liste der aktuell kombinierbaren Förderprogramme (Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi wurde abgeschlossen, Stand 08.07.2021):
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil (BMU-Förderprogramm)
- Sofortprogramm Saubere Luft (BMU-Förderprogramm)
- Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI-Förderprogramm)
- Markthochlauf NIP2 (BMVI-Förderprogramm)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO, Berlin)
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
- BW-e-Gutschein (Land Baden-Württemberg)
- Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin (Land Berlin)
Ursprünglicher Beitrag vom 26.08.2020:
Laut den neuen Förderbedingungen vom 25. Juni 2020 zur BAFA-Innovationsprämie 6.000€ dürfen keine zusätzlichen öffentlichen Förderungen zu Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen mehr in Anspruch genommen werden.
Diese Änderung betrifft hauptsächlich gewerbliche Autokäufer, denn bei vielen weiteren E-Auto-Förderprogrammen des Bundes, der Länder oder Kommunen können nur Selbständige und Unternehmen teilnehmen. Viele dieser Programme werden nun de facto ausgehebelt, u.a. das populäre „Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)“ in Berlin.
Es sind offenbar alle BAFA-Anträge ab dem 08. Juli betroffen, hier ein Zitat von der WELMO-Homepage (https://www.welmo.de/):
[...] möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Bundesregierung die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge ("Umweltbonus") verdoppelt hat. Die neue Richtlinie legt jedoch auch ein Verbot der Doppelförderung auf. Dies gilt für alle ab dem 08.07.2020 bei der BAFA eingegangenen Anträge.
Bitte diese neuen Regularien unbedingt beachten, falls ihr bisher geplant habt, euch sowohl von der BAFA als auch von einem weiteren Programm fördern zu lassen. Im schlimmsten Fall geht euch sonst die BAFA-Förderung 6.000€ komplett verloren!
Hier weitere Details aus dem Artikel von electrive.net, 20.08.2020 (https://www.electrive.net/2020/08/20/bm ... s-stoppen/):
Das Kumulierungsverbot ist ein Paukenschlag!
Darin befindet sich nun der Satz: „Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.“ [...] In diesem Fall aber hebelt es viele andere sinnvolle Initiativen aus – und bremst letztlich einmal mehr die Elektromobilität.
Da die allgemeine Kaufprämie erst seit der Corona-bedingten Erhöhung in der Regel lukrativer ist als die zielgerichteten Zusatzprämien aus anderen Programmen, werden letztere faktisch nicht mehr abrufbar.
Zu den bekanntesten Programmen, die nach der neuen Regelung auf der Kippe stehen, zählen das Sofortprogramm „Saubere Luft“ und das „Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologie”. Ebenfalls betroffen sind Landesinitiativen wie beispielsweise das Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität” (Welmo) in Berlin oder die „Pendlerströme” in Hamburg.
Denn die Förderrichtlinie ist in Kraft und das Kumulierungsverbot damit bereits wirksam. Die Verunsicherung vieler Flottenbetreiber ist entsprechend groß. Mit anderen Worten: Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.
Spiegel Online, 19.08.2020 (https://www.spiegel.de/auto/aerger-um-d ... be8942ded8)
Zitat von der BAFA-Homepage, 07.07.2020 (https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemi ... 3_emo.html):
Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen.