Doppelförderung / BAFA-Förderung und Kombination mit weiteren Kaufprämien

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Doppelförderung / BAFA-Förderung und Kombination mit weiteren Kaufprämien

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[UPDATE 04.11.2020: Doppelförderung ist ab dem 16.11.2020 wieder möglich, siehe Seite 4 in diesem Thread, Beitrag: viewtopic.php?p=1412238#p1412238

Liste der aktuell kombinierbaren Förderprogramme (Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi wurde abgeschlossen, Stand 08.07.2021):
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil (BMU-Förderprogramm)
  • Sofortprogramm Saubere Luft (BMU-Förderprogramm)
  • Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI-Förderprogramm)
  • Markthochlauf NIP2 (BMVI-Förderprogramm)
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO, Berlin)
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
  • BW-e-Gutschein (Land Baden-Württemberg)
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin (Land Berlin)
/UPDATE ENDE]

Ursprünglicher Beitrag vom 26.08.2020:
Laut den neuen Förderbedingungen vom 25. Juni 2020 zur BAFA-Innovationsprämie 6.000€ dürfen keine zusätzlichen öffentlichen Förderungen zu Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen mehr in Anspruch genommen werden.
Diese Änderung betrifft hauptsächlich gewerbliche Autokäufer, denn bei vielen weiteren E-Auto-Förderprogrammen des Bundes, der Länder oder Kommunen können nur Selbständige und Unternehmen teilnehmen. Viele dieser Programme werden nun de facto ausgehebelt, u.a. das populäre „Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)“ in Berlin.

Es sind offenbar alle BAFA-Anträge ab dem 08. Juli betroffen, hier ein Zitat von der WELMO-Homepage (https://www.welmo.de/):
[...] möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Bundesregierung die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge ("Umweltbonus") verdoppelt hat. Die neue Richtlinie legt jedoch auch ein Verbot der Doppelförderung auf. Dies gilt für alle ab dem 08.07.2020 bei der BAFA eingegangenen Anträge.


:old:
Bitte diese neuen Regularien unbedingt beachten, falls ihr bisher geplant habt, euch sowohl von der BAFA als auch von einem weiteren Programm fördern zu lassen. Im schlimmsten Fall geht euch sonst die BAFA-Förderung 6.000€ komplett verloren! :-o :shock:



Hier weitere Details aus dem Artikel von electrive.net, 20.08.2020 (https://www.electrive.net/2020/08/20/bm ... s-stoppen/):

Das Kumulierungsverbot ist ein Paukenschlag!

Darin befindet sich nun der Satz: „Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.“ [...] In diesem Fall aber hebelt es viele andere sinnvolle Initiativen aus – und bremst letztlich einmal mehr die Elektromobilität.

Da die allgemeine Kaufprämie erst seit der Corona-bedingten Erhöhung in der Regel lukrativer ist als die zielgerichteten Zusatzprämien aus anderen Programmen, werden letztere faktisch nicht mehr abrufbar.

Zu den bekanntesten Programmen, die nach der neuen Regelung auf der Kippe stehen, zählen das Sofortprogramm „Saubere Luft“ und das „Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Technologie”. Ebenfalls betroffen sind Landesinitiativen wie beispielsweise das Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität” (Welmo) in Berlin oder die „Pendlerströme” in Hamburg.

Denn die Förderrichtlinie ist in Kraft und das Kumulierungsverbot damit bereits wirksam. Die Verunsicherung vieler Flottenbetreiber ist entsprechend groß. Mit anderen Worten: Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.



Spiegel Online, 19.08.2020 (https://www.spiegel.de/auto/aerger-um-d ... be8942ded8)


Zitat von der BAFA-Homepage, 07.07.2020 (https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemi ... 3_emo.html):

Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen.
Zuletzt geändert von burgerman am Do 8. Jul 2021, 23:14, insgesamt 11-mal geändert.
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

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Ergänzung:

Das Landesprogramm in Baden-Württemberg „BW-e-Gutschein“ ist nicht betroffen, da die hier gewährte Förderung sich nicht auf den Kauf des Fahrzeugs bezieht, sondern ein Zuschuss für die Betriebs- und Unterhaltungskosten darstellt. Daher kann es mit dem BAFA-Umweltbonus/Innovationsprämie kombiniert werden. Allerdings wird der BW-e-Gutschein ab dem 01.09.2020 von bisher 3.000€ auf nur noch 1.000€ gekürzt.

https://www.electrive.net/2020/08/25/bw ... derung-an/
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

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In einem Nachbarthread gibt es ab dem verlinkten Beitrag bereits eine Diskussion zum Thema Doppelförderung im Zusammenhang mit dem NRW-Förderprogramm „progres.nrw“:
viewtopic.php?p=1290232#p1290232
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

BH_Baracus
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Das mit dem BW-e-Gutschein wird noch spannend werden.

Habe folgende Antwort erhalten:

„Sehr geehrter Herr *****,

unter 2.2. der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25. Juni 2020 ist seit dem 8. Juli 2020 mit dem sog. Kumulierungsverbot geregelt, dass der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden darf. Bis zum 7. Juli 2020 war die Kumulation des Umweltbonus mit öffentlichen Fördermitteln möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*********
________________________
Referat IVA6 – Neue Antriebstechnologien, Elektromobilität, Umweltinnovationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin
Tel:+49-(30)-18-*******
E-Mail: *****@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de




Daraufhin wie folgt nachgefragt:


„Hallo Herr ****.

vielen Dank für Ihre Antwort, die leider nicht die gestellte Frage beantwortet.

Die Formulierung, die von der BAFA im Förderantrag gemacht wird ist problematisch.
Hier ist angegeben:
„Ich erkläre, dass ich für das zu fördernde Fahrzeug [...] keinen Antrag auf Gewährung öffentlicher Fördermittel stellen werde bzw. gestellt habe."
Dies halte ich für nicht dem Sinne der zuvor genannten Verordnung entsprechend, denn die Verordnung verbietet nur die Doppelförderung von „Erwerb oder Leasing“, aber die Formulierung der BAFA verbietet jegliche Doppelförderung in Bezug auf das Fahrzeug.
Also wäre mit der BAFA-Formulierung eigentlich auch das BaWü-Programm ausgeschlossen, die lediglich den Unterhalt fördert, was aber nicht sein darf, denn die BAFA hat ja der Verordnung zu folgen.

Zwei klare Fragen hierzu bei denen wir um Antwort bitten:

Wir müssten also entsprechend der Formulierung im Antrag eine Doppelförderung angeben was zu Ablehnung führen könnte?
Oder können wir, trotz BaWü-Programm, eine Doppelförderung im Antrag verneinen, weil dies der Verordnung folgt?

Können Sie mir folgen?

Mit freundlichem Gruß“



Und dann kam diese Antwort:


„Sehr geehrter Herr ***,

der Klarheit halber die Antworten zu Ihren Fragen direkt bei Ihren Fragen (siehe unten).


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*****
________________________
Referat IVA6 – Neue Antriebstechnologien, Elektromobilität, Umweltinnovationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Hannoversche Straße 28-30, 10115 Berlin
Tel:+49-(30)-18-******
E-Mail: ********@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang
mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung
auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.


Von: *********
Gesendet: Montag, 31. August 2020 15:14
An: ********, IVA6
Betreff: Re: Dringende Anfrage
Wichtigkeit: Hoch

Hallo Herr *******.

vielen Dank für Ihre Antwort, die leider nicht die gestellte Frage beantwortet.

Die Formulierung, die von der BAFA im Förderantrag gemacht wird ist problematisch.
Hier ist angegeben:
„Ich erkläre, dass ich für das zu fördernde Fahrzeug [...] keinen Antrag auf Gewährung öffentlicher Fördermittel stellen werde bzw. gestellt habe."
Dies halte ich für nicht dem Sinne der zuvor genannten Verordnung entsprechend, denn die Verordnung verbietet nur die Doppelförderung von „Erwerb oder Leasing“, aber die Formulierung der BAFA verbietet jegliche Doppelförderung in Bezug auf das Fahrzeug.
Also wäre mit der BAFA-Formulierung eigentlich auch das BaWü-Programm ausgeschlossen, die lediglich den Unterhalt fördert, was aber nicht sein darf, denn die BAFA hat ja der Verordnung zu folgen.

Zwei klare Fragen hierzu bei denen wir um Antwort bitten:

Wir müssten also entsprechend der Formulierung im Antrag eine Doppelförderung angeben was zu Ablehnung führen könnte? Antwort: Ja
Oder können wir, trotz BaWü-Programm, eine Doppelförderung im Antrag verneinen, weil dies der Verordnung folgt? Antwort: Nein

Können Sie mir folgen?

Mit freundlichem Gruß“

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

drilling
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Sieht so aus als ob das gerichtlich geklärt werden muß wenn die BAFA sich stur stellt.

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

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Danke für das Posten deines Schriftwechsels mit dem BAFA.

Das kann ja noch heiter werden, die Kombination aus BaWü und BAFA :?
BaWü sagt und schreibt auch ausdrücklich auf der L-Bank-Homepage: BW-e-Gutschein ist kombinierbar mit BAFA-Umweltbonus/Innovationsprämie. Und gerade heute wurde die Seite noch aktualisiert, wegen der Änderung von bisher 3.000€ auf 1.000€ Förderung.

Die BAFA sagt das Gegenteil. Was für ein Theater!

Die werden sich hoffentlich noch einig, bis ich den Antrag stellen muss!
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

BH_Baracus
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

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https://www.electrive.net/2020/08/20/bm ... s-stoppen/
>>
Update 04.09.2020:

Im Falle des Kumulierungsverbots beim Umweltbonus gibt es offenbar eine Kehrtwende. Nach heftiger Kritik an der Regelung prüft das Bundeswirtschaftsministerium nun doch eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen. „Derzeit prüft die Bundesregierung die Frage einer Erhöhung des Umweltbonus auch ohne Kumulationsverbot“, heißt es wörtlich in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen, wie Reuters berichtet. Die Abstimmungen dazu sollen in Kürze abgeschlossen sein.

Wie Reuters schreibt, soll ein Kompromissvorschlag der Arbeitsebene der verschiedenen Ressorts bereits auf dem Schreibtisch des Wirtschaftsministers liegen. Dieser soll offenbar ermöglichen, dass verschiedene Förderprogramme wieder kombiniert werden können, gleichzeitig aber eine zu hohe Förderung vermieden werden soll. Wie genau die Regelung aussieht, ist noch nicht bekannt.

Wirtschaftsminister Altmaier hatte mit dem Kumulierungsverbot, das offenbar ohne Ressortabstimmung in die Förderrichtlinie als eine Art Betriebsunfall übernommen wurde, den Ärger anderer Ministerien auf sich gezogen. Förderprogramme wie das im Umweltministerium angesiedelte „Sozial & Mobil“ oder das vom Verkehrsministerium verwaltete Programm „Saubere Luft“ wären in vielen Fällen für Antragsteller nicht mehr attraktiv gewesen, da der Umweltbonus mit der Innovationsprämie die höhere Förderung versprochen hätte.
<<
Ich recherchiere & schreibe über E-Autos, insbesondere VW e-up! :D

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

Caferacer1000
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Hallo,

Ich habe per Email ( Telefonisch ist da kein durchkommen) bei der Bafa nachgefragt ob es etwas Neues zum Thema " Doppelförderung" gibt.
Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider ist uns nicht bekannt wann die Änderung bzgl. der Aufhebung des Doppelförderungsverbotes in Kraft treten soll.
Änderungen werden dann auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen



Tja, ich warte mit der Zulassung unseres Zoe noch mal ab.

Gute Fahrt

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

Rosenhäger
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Hallo Allerseits,

ich habe beide Förderungen gekommen.

Hier meine Eckdaten:
Zuwendungsbescheid des Landes NRW vom 18.06.2019, Förderzeitraum bis 31.07.2020
BAFA-Zuwendungsbescheid vom 14.08.2019

Zulassung meines Kia e-Niro aom 06.07.2020

Bei beiden "Förderer" habe ich die Unterlagen am 07.07.2020 eingereicht,

NRW hat noch Unterlagen (Bilder des Autos, Bestellung und Kaufrechnung) haben wollen (ich denke als Nachweis, dass das Auto tatsächlich gewerblich genutzt wird - als Einzelunternehmer ist das Auto auf meine Privatadresse zugelassen) und dann am 23.09.2020 die NRW Förderung ausbezahlt.

Die BAFA-Förderung habe ich heute, 13.10.2020 in voller Höhe (6.000 €) erhalten.
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