UliZE40 hat geschrieben:
Halteverbotsschilder beziehen sich nur auf die Fahrbahn.
Auch wenn dies stimmen würde, gehe ich jede Wette ein, dass dies fast niemand weiß.
Aaaaber.... zu den Nebenflächen sagt Wikipedia etwas anderes (
https://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbo ... %A4nkungen , unterster Listenpunkt). Mir ist schon klar, dass die Wiki nicht gesetzgebend ist, aber ich habe keine andere Quelle gefunden und nehme mal an, dass die Aussage so stimmt. Dort steht nämlich:
Das Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“ (Zusatzzeichen 1026-60, Abb. 3) erlaubt das Halten von Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs. Durch Parkflächenmarkierung gekennzeichnete Flächen sind bei dieser Verkehrszeichenkombination ebenfalls nur für entsprechende KFZ reserviert; allen anderen Fahrzeugführern ist das Halten absolut untersagt.
Demnach steht das Fahrzeug auf dem betreffenden Bild rechtlich nicht korrekt.
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