Der korrekte Schilderwald

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Der korrekte Schilderwald

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bangser hat geschrieben: Ich seh´ das anders: Bei einer Tankstelle befinden sich überhaupt keine dem entsprechenden Schilder. Es kommt aber keiner auf die Idee sein Auto vor der Zapfsäule abzustellen und dann auf den Weihnachtsmarkt zu gehen.
Das sehe ich auch so. Interessant würde es werden wenn man ein solches Schild (Kombination) an einer Tankstelle aushängt.

Fakt ist dass das Ladeplätze sind und keine Parkplätze.


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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Ich kapere mal das aktuelle Titelbild:
Bild

Mit etwas Sachverstand braucht es dort gar kein Schild - das sieht nun wirklich unzweifelhaft aus, wie eine "Tankstelle".
Aber gut, zur Sicherheit stellt man ein Schild auf. Und da fasse ich mich wieder angesichts der Auswahl an den Kopf... :evil:

Wobei das Zeichen 365-65 ja im Grunde das richtige wäre, wenn es gemäß StVO eine entsprechende Bedeutung bekäme, mit der man auch eine Beschränkung erwirken kann.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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StVO hat geschrieben:Ich kapere mal das aktuelle Titelbild:
Da hat einer es besonders gut gemeint und es besonders falsch gemacht. Die Kombination könnte bedeuten, dass Elektrofahrzeuge während des Ladens kostenlos tanken können oder so ähnlich.

Aber diese Schilder zeigen, dass die MA, die diese Scilder geplant haben, nur von gefährliches Halbwissen bis hin zur völligen Ahnungslosigkeit geprägt sind.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Würde man auf derartigen Zusatzzeichen anstelle von "frei", den Begriff "ausgenommen" verwenden, so wie in Österreich, würde in vielen Bereichen nicht so ein Murks herauskommen. Immerhin gibt es in Deutschland inzwischen ein solches Zeichen (Z 1024-19), so dass "frei" eben nicht die einzig wahre Möglichkeit ist, eine Personengruppe oder Fahrzeugart von einer Beschränkung zu befreien.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Ich verstehe die Beschilderung nicht.

Was verbietet das Schild von dem Elektrofahrzeuge während des Ladens ausgenommen werden?

Das ist ja so etwa wie der Behindertenparkplatz mit dem Zusatzzeichen für Behinderte frei. :lol:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Heincaid
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StVO hat geschrieben:- keine Gültigkeit auf Nebenflächen, die weder Fahrbahn noch Seitenstreifen sind
Hab' hier ein Verständniss-/Vorstellungsproblem. Kannst du mal ein Beispiel bringen, für eine „Nebenfläche, die weder Fahrbahn noch Seitenstreifen“ ist?

StVO hat geschrieben: Es gibt durchaus Beschilderungen, wo sich mehrere Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen beziehen sollen. Und so, wie wir hier im Forum in aller Ruhe den Sinn oder Unsinn in einer Beschilderung bewerten, tut dies auch die Behörde - am Schreibtisch. Diese geht eben nicht nur nach dem gleichen Schema vor, insbesondere, wenn verschiedene Regelungen und Ausnahmen unter einen Hut gebracht werden.
Wenn sich unterschiedliche Zusatzschilder auf das gleiche Hauptschild beziehen sollen, ohne dass sie sich aufeinander beziehen, dann gehören diese Zusatzschilder m.E. ganz klar nebeneinander.
Schilder die nebeneinander angeordnet sind dürfte doch nun wirlich jeder als ein „entweder … oder …“ verstehen (also z.B. entweder Anwohner, oder Parkschein).

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Ähhhm, wie nennt sich der Thread hier ? :o :mrgreen:
LG esykel
jag älskar Elbilar,Amatörradio,Spårvagn och det hele Norrland :mrgreen: :lol:ZOE Intens Z 40

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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esykel hat geschrieben:Ähhhm, wie nennt sich der Thread hier ? :o :mrgreen:
Dem Nachfolgendem ist nichts hinzu zufügen.
drilling hat geschrieben:
StVO hat geschrieben:Wenn euch die Diskussion nervt, gehe ich aber auch gerne wieder zum reinen Lesemodus über.
Die Diskussion ist willkommen und nicht off topic, laß dich bitte nicht von einzelnen Miesmachern beirren.
+1

Fragen:
Wann ist ein "Falschparker" ein Falschparker??
oder
Wie müssen die Schilder aussehen damit der "Falschparker" auch tatsächlich ein Falschparker ist??
oder
Bei welcher Beschilderung darf ich den "Falschparker" an den Pranger stellen??
oder
Bei welcher Beschilderung darf ich den "Falschparker" nicht an den Pranger stellen??
oder
Wann ist eine Beschilderung so dämlich, dass selbst der klügste Verkehrsjurist es nicht mehr versteht??

Beispiel für dämliche Beschilderung (soll es tatsächlich geben):
Bild
Bild
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Frei nach WDR2: "Kannst Du mal ne Viertelstunde drüber nachdenken. Schaffst Du schon !"
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Heincaid hat geschrieben:Kannst du mal ein Beispiel bringen, für eine „Nebenfläche, die weder Fahrbahn noch Seitenstreifen“ ist?
So etwas zum Beispiel:
Bild
Die rote Fläche kennzeichnet den Bereich, in dem das Haltverbot wirksam ist. Und deshalb - wie schon von ecopowerprofi beschrieben - ist hier die Beschilderung anzuprangern und nicht der Falschparker, weil dieser rechtlich gesehen gar nicht falsch parkt.
Schilder die nebeneinander angeordnet sind dürfte doch nun wirlich jeder als ein „entweder … oder …“ verstehen (also z.B. entweder Anwohner, oder Parkschein.
Diese Variante gibt es auch, aber eben selten. Was es deutlich häufiger gibt, sind zwei oder mehr Zusatzzeichen, die sich alle auf das Hauptzeichen beziehen sollen. Und es gibt logische Gruppen aus Hauptzeichen und Zusatzzeichen, die dann durch weitere Zusatzzeichen eingeschränkt werden. Es gibt quasi alles - nur ist die Bedeutung oder die Systematik nicht immer identisch. Das Konzept "Verkehrszeichen werden von oben nach unten gelesen", funktioniert in vielen Fällen nicht.
Zuletzt geändert von StVO am Do 21. Dez 2017, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
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