Das lässt sich leider noch steigern, Ilmenau hat für 2 schukodosen an einem Standort auch eine eigene Karte rausgebracht.lingley hat geschrieben: und nun das Beste ...
Die Vogelsberger Kreisstadt hat für seine 2 (in Worten "zwei") Lademöglichkeiten eine eigene Ladekarte erfunden - TOLL
Fluencemobil hat geschrieben:Wäre das eigentlich Sachbeschädigung, wenn man die saeule für 1 Woche mitnimmt und als funktionierende Säule wieder hinstellt.
Natürlich sollte sie dann alle RFID Karten akzeptieren.
Also wenn Du reparierst ist das eine Veränderung und damit strafbar, jedoch könntest Du auch eine Rechnung schreiben für in Anspruch genommene Leistung§ 303 BGB Sachbeschädigung hat geschrieben: (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört,…
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Hmm... da möchte ich morhr spät abend flott mit 43 kw laden.... :-/Yorch hat geschrieben:Großer Moorbogen, Hamburg-Harburg. Es war Feiertag, quasi der ganze Metro Parkplatz war frei, sogar alle 10? Zapfsäulen an der Shell waren frei, aber nein, man muss sich vor die Ladesäule stellen. Ja, es ist kein Halteverbot für Verbrenner ausgeschildert, aber ich finde irgendwie, einen Tripplelader kann man durchaus als ein Ding erkennen, an dem man irgendwie tankt. Bei der Shell steht ja auch kein Halteverbot an den Zapfsäulen, und trotzdem sind die nicht zugeparkt.
Leider war ich erst danach in Oyten und habe Aufkleber für solche Fälle bekommen. Danke nochmal dafür an Bernd!