Tho hat geschrieben:Dann muss das Display zusammen mit der Software und dem zugehörigen Zähler der ausgelesen wird aber auch abgenommen / zertifiziert / überprüft sein.
Ja so ist es. Bei Messgeräten, die aus mehreren trennbaren Teilen bestehen, muss jedes einzelne zugelassen und geeicht sein. Beispielsweise bei Wärmezählern ist das so. Diese bestehen ja bekanntlich aus einem Volumenmessteil, Temperaturfühlern und dem Rechenwerk mit Display. Jedes Teil hat eine eigene Eichung und Zulassung und dementsprechend auch Eichstempel.
Bei Stromzählern mit einem abgesetzem Display, musste dies auch entsprechend eine eigene Zulassung und Eichung haben. Der Eichstempel [M17] zum Beispiel muss sichtbar sein. Dieser kann auch dauerhaft aufgedruckt sein.
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In dem Fall hier ist zwar der Zähler geeicht, aber nicht das GPRS Modul. Dieser Zähler ist nicht nicht BSI Konform. Dennoch dürfen die übertragenen Werte zu Abrechnungszwecken genutzt werden. Im Zweifel gelten allerdings die Ablesewerte auf dem Zähler und nicht die "gefunkten".
Bei normalen Stromkunden, die über Monate und Jahre den Zähler nutzen, ist das kein Problem. Bei Ladesäulen, die mehrmals am Tag von unterschiedlichen Kunden genutzt werden, sieht die Sache schon anders aus.