da der Gesetzesentwurf zur "Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität" hoffentlich bald durch ist, mache ich mir gerade Gedanken wie sich unsere Sammelgarage am besten elektrifizieren lässt.
Ich möchte Euch mal mein Konzept vorstellen, und hören was ihr dazu so zu sagen habt.
Voraussetzungen:
Wohnanlage mit mehreren Mehrfamilienhäusern und Sammelgaragen, es geht aber erstmal nur um die in welcher sich unser Stellplatz befindet.
2x 9 Stellplätze in dieser Garage.
2 Hausanschlüsse mit Reserven in der Nähe.
Am Hausanschluss 2d hängen 7 Wohnungen und Allgemeinstrom für Licht, keine elektrische Wassererwärmung.
Gemäß DIN 18015-1 werden für 7 Wohneinheiten 67,8 I b /A Anschlussleistung benötigt, vorhanden sind aber 125A Sicherungen im HAK. Macht also 125-68= 57A (39,33 kW) Reserve (alles 3 Phasig).
Möglich wären mit Drehstrom:
3 Plätze a 19A = 13,11 kW
2 Plätze a 28,5A = 19,665 kW
1 Platz a 57A = 39,33 kW
Da ich aber möglichst alle Stellplätze versorgen will teile ich das durch 3 und kann somit 9 Plätze einphasig anschließen.
Ich würde mal sagen die Erbauer dieses Hauses hatten zum Glück prophetische Gaben, so dass sie den Anschluss gleich richtig dimensionieren konnten
Zur Erläuterung auch nochmal ein Plan anbei und hier in besserer Qualität.Variante A 1:
Maximal 9 Fahrzeuge mit jeweils 3,7 kW 16 A einphasig (maximal 4,4 kW 19A möglich).
Schrittweiser Ausbau einer Garagenseite nach Bedarf.
Nutzung der freien Reserve des Hausanschlusses 2d gemäß DIN 18015-1, keine Erweiterung des Hausanschlusses.
Neuer Zähler an vorhandenem freiem Zählerplatz, nur für Garage.
Eine neue Stromleitung vom Zählerraum 2d zu einer neuen Unterverteilung in der Garage.
Alle Zwischenzähler und Sicherungen für die Stellplätze zentral in der neuen Unterverteilung.
Jährliche Ablesung der Zähler z.B. bei Begehung, anteilige Verrechnung durch die Hausverwaltung über Hausgeld-Abrechnung.
Die Kosten für die Installation bis zur Unterverteilung werden auf alle Nutzer verteilt, und bei Anschluss des jeweiligen Stellplatzes fällig.
Variante A 2:
Analog Variante A 1, jedoch für andere Garagenseite.
Prüfung der freien Reserve des Hausanschlusses 2c.
Nutzung des Hausanschlusses 2c.
Grundsätzlich:
Die Zuleitung zum Stellplatz kann vom Nutzer wahlweise mit einer abschließbaren CEE-Steckdose, oder mit einer fest angeschlossenen Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen installiert werden. Die Installation von Schuko-Steckdosen sowie die Nutzung zu anderen Zwecken als zum Anschluss von E-Fahrzeugen sind untersagt. Die Montage dieser kann entweder an der Wand oder am Pfeiler neben dem Stellplatz erfolgen.
Durch die Aufteilung der Ladeleistung und Anschlüsse ist keine Erweiterung des Hausanschlusses, kein Lastmanagement und keine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig.
Alle Einrichtungen sind so auszuführen, dass eine Manipulation durch unbefugte vermieden wird (z.B. abschließbarer Schaltkasten für UV, abschließbare Steckdosen).
Es soll ausschließlich Ökostrom aus erneuerbaren Energien genutzt werden.
Die Nutzer sollen also die Wahl haben sich eine Wallbox für 700€ oder ein Kabel mit ICCB und CEE-Stecker zu besorgen.
Die Hausverwaltung soll sich um die Verrechnung nach Anteilen kümmern, weiß davon aber noch nichts.
Ich habe auch an Varianten gedacht bei denen sämtliche Technik (inkl. EVSE) in die UV kommt, oder gar keine zentrale UV sondern ein durchlaufendes Kabel an dem sich alle einzeln anschließen können. Dies habe ich aber wieder verworfen da die Zähler dann nicht zentral und einheitlich wären und vermutlich ein Wildwuchs an den Abzweigungen entstehen würde.
Lastmanagement wäre auch eine Möglichkeit, kostet aber vermutlich viel mehr und hat in diesem Fall nur wenig Nutzen.
Ein bisschen Unklarheit macht mir noch die Anbindung an den Hausanschluss. Das Kabel wird vrsl. 40 Meter lang, reichen da die 16mm² Kupfer? Das wird eh schon schwierig mit der Verlegung um mehrere Ecken. Muss oder sollte an der neuen UV eine zusätzliche Erdung über Staberder o.ä. geschaffen werden, oder reicht da der Anschluss im Hausanschlussraum? (Ich weiß nicht was für eine Netzform wir hier haben, aber da wird sich eh die Elektrofirma drum kümmern denk ich mal).
Die genannten Beschränkungen kommen daher, dass in der letzten Eigentümerversammlung schon folgendes geäußert wurde:
Es soll lieber vor der Garage eine gemeinschaftliche Ladesäule aufgestellt werden (ist ja viel mehr Platz draußen).
Stromnetz ausreichend? (Bedenken vom Hausverwalter).
Nutzung mit anderen Geräten artet in Werkstatt-Zustände aus.
Es soll in diesem Thema nur um die Umsetzung einer solchen Sache gehen, für das Thema der Genemigung durch die WEG habe ich ja schon einen anderen Thread hier.
Danke schonmal fürs durchlesen bis hierher