Petition gegen die Ladesäulenverordnung

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Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

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Erledigt !
250 km Model Y ; 400 km BMW i3 ; 650 km Suda SA01 ; 700 km Nissan eNV200 ; 1400 km Kia eNiro ; 11.000 km VW eUp 32,3 kWh ; 17.500 km Nissan Leaf ; 62.000 km Skoda Citigo e iV ; 72.500 km Hyundai Ioniq ; 75.000 km Peugeot Ion ; 100.500 km eGolf
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Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

rollo.martins
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Weg damit

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

twiker01
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Unterzeichnet

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

flow2702
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Spürmeise hat geschrieben:
dibu hat geschrieben:Zum Beispiel ist die Sache mit den privaten Ladestationen meines Wissens rausgefallen.
Da hätte ich Zeifel: §2 (7) ein Normalladepunkt [ist] ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowattt an ein Elektromobil übertragen werden kann, mit Ausnahme von Ladepunkten mit einer Ladeleistung von 3,7 Kilowatt, die in Privathaushalten installiert sind [...] und die nicht öffentlich zugänglich sind.
Warum lässt du weg, was davor steht:
ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen
Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt
gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen
Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
Das schließt doch Privatgrund (also "richtigen", nicht den Aldi-Parkplatz) ganz klar aus, und damit in der Regel die CF-Ladepunkte. Genauso schließt es DSK von der Definition aus, denn die gezielte Weitergabe von Schlüsseln an Mitglieder ist ja gerade kein nach "allgemeinen Merkmalen bestimmbare Personenkreis".
Bei Tesla hast du allerdings recht, das dürfte sich nicht hinbiegen lassen.

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

Spürmeise
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flow2702 hat geschrieben:Genauso schließt es DSK von der Definition aus, denn die gezielte Weitergabe von Schlüsseln an Mitglieder ist ja gerade kein nach "allgemeinen Merkmalen bestimmbare Personenkreis".
Nein, denn in dem zur Abstimmung im Bundesrat vorliegenden LSV-Entwurf wird einmal nach der Zugänglichkeit des Parkplatzes, an der sich die Lademöglichkeit befindet und zum zweiten nach der Nutzungsmöglichkeit der Lademöglichkeit selber unterschieden.
  1. "Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich nach der Zugänglichkeit zum Parkplatz, auf dem sich der Ladepunkt befindet." Die Sache mit dem "unbestimmten Personenkreis" ziehlt nur auf die (zulässige) Befahrbarkeit des Parkplatzes ab. Nur Lademöglichkeiten an privaten Carports, an privaten Garageneinfahrten oder hinter Schranken (Öffnen des Fahr-Zugangs mit eigenem Schlüssel oder persönlicher Karte - hier kommt der "bestimmte Personenkreis" ins Spiel) fallen nicht unter die LSV;
  2. wie die Nutzung der Lademöglichkeit selber eingeschränkt wird oder werden soll (z.B. Weitergabe von Ladebox-Schlüsseln nur an Mitglieder, z.B. Park&Charge) ist nach der LSV kein Kriterium, eine Lademöglichkeit nicht als öffentlich anzusehen: "... unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung als "öffentlich zugänglich" außer Betracht"

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

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was heisst den "zulaessige befahrbarkeit"?

Wenn man ein Schild anbring "nur fuer autoriserte personen befahrbar" darf da ja ein Abmahnanwlt drauf fahrenn:-)
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

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bm3 hat geschrieben:DSK sind nach der hier kursierenden Ladeverordnungs-Version trotz Schloss und Schlüsseln als "öffentlich zugänglich" definiert.
So möchte es der (Lobby-)Gesetzgeber - aber so ist dies nicht durchsetzbar. Denn dann sind alle privaten Steckdosen im Außenbereich "Ladepunkte". (Fast) alle Drehstromkisten befinden sich auf privatem Grund und sind lediglich Außensteckdosen nach Industrienorm.

Aber trotzdem gilt es, diesen Unsinn zu verhindern. Gerade Park&Charge hat jahrelange Aufbauarbeit geleistet und wäre auf jeden Fall betroffen. Es ist ein lobbymäßig ausgearbeiteter Entwurf, der in seiner Tragweite für die Verhinderung der E-Mobilität kaum zu erfassen ist.
Hotzenblitz fahren macht Spaß!
Stromos aber auch!

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

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flow2702 hat geschrieben:
Spürmeise hat geschrieben:
dibu hat geschrieben:Zum Beispiel ist die Sache mit den privaten Ladestationen meines Wissens rausgefallen.
Da hätte ich Zeifel: §2 (7) ein Normalladepunkt [ist] ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowattt an ein Elektromobil übertragen werden kann, mit Ausnahme von Ladepunkten mit einer Ladeleistung von 3,7 Kilowatt, die in Privathaushalten installiert sind [...] und die nicht öffentlich zugänglich sind.
Warum lässt du weg, was davor steht:
ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen
Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt
gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen
Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;
Das schließt doch Privatgrund (also "richtigen", nicht den Aldi-Parkplatz) ganz klar aus, und damit in der Regel die CF-Ladepunkte. Genauso schließt es DSK von der Definition aus, denn die gezielte Weitergabe von Schlüsseln an Mitglieder ist ja gerade kein nach "allgemeinen Merkmalen bestimmbare Personenkreis".
Bei Tesla hast du allerdings recht, das dürfte sich nicht hinbiegen lassen.
flow2702 , das ist aber jetzt deine persönliche maximal betreiberfreundliche Auslegung. :lol:
Ich gebe dir da aber Brief und Siegel darauf, die hinter diesem Verordnungsentwurf stehende Lobby wird alles tun damit es dann möglichst unfreundlich gegenüber privaten Betreibern und Vereinen ausgelegt wird.
So ist das eben wenn der Bock dem Gärtner die Verordnung schreibt.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

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done
kack10ZeichenRegelung
Model S -> peace of mind:) sehr geil!
Ioniq ex (geile Karre! noch dazu 0 Probleme 50tkm)
Volt ex

Re: Petition gegen die Ladesäulenverordnung

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