KfW-Förderung intelligenter Ladestation

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Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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Letzteres nicht unbedingt.
Denn durch die Forderung wird eine Abschaltbare Einrichtung unnötig.
Der Anbieter kann der wb die Leistung vorgeben ohne das das
A) ein eigener Anschluss sein muss
B) die box ganz abgeschaltet wird

Wenn man das nun zusammen mit den neueren Protokollen zwischen auto und wallbox sieht kann somit der Anbieter erfahren wie voll das auto ist und welche ladeleistung möglich ist sowie welche energiemenge bis voll nötig ist.
Daraus kann dann der optimale ladezeitpunkt netzzdienlich bestimmt werden.

Ob das je ein anbieter machen wird?
Schaun wir mal.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020
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Re: Förderung intelligente Ladestation

umali
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marc71xxx hat geschrieben: Also ich habe den Eindruck das hier langsam alles in die Verschwörungstheorie und fake-news abdriftet.
...
Dann täuscht Dich Dein Eindruck ;).
Bis jetzt geht es hier ziemlich sachlich zu und Deine Vermutung zum 2. Anschluss würde ich nicht teilen.

Lies Dir das KfW-Merkblatt zur Förderung durch. Dort steht, wie schon mehrmals aufgeführt "sichere, bidirektionale Verbindung". Aus dieser Anforderung ergibt sich alles.

Re: Förderung intelligente Ladestation

giga0069
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disorganizer hat geschrieben: Zur liste:
Mangels wirklich aussagekräftigen aussagen kann diese niemand erstellen.
Selbst vermuten wird schwierig.
Macht auch wenig sinn denn gekauft werden darf die wenn man die Förderung haben will sowieso erst nach antragsgenehmigung.
Nein, nach Antragstellung, nicht nach Genehmigung.

Re: Förderung intelligente Ladestation

Webwanze
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Hallo,

was sollen denn das für Protokolle sein?

Über den Typ2 Stecker erfährt der Ladepunkt rein garnichts vom Auto. Das ist ja gerade das Problem. Ein vernünftiges Lademanagement ist ohne SoC und evtl. VIN gar nicht machbar. Geschweige denn eine automatisvhe Abrechnung, auch wenn diese nur für das Finanzamt sein soll.

Der Ladepunkt gibt lediglich den max. möglichen Strom über ein PWM-Signal ans Auto. Das Auto bzw. dessen Ladegerät entscheidet dann. Der Ladepunkt schaltet dann lediglich noch ein Schütz. Weit entfernt gon HighTech.

Thomas


disorganizer hat geschrieben: Wenn man das nun zusammen mit den neueren Protokollen zwischen auto und wallbox sieht kann somit der Anbieter erfahren wie voll das auto ist und welche ladeleistung möglich ist sowie welche energiemenge bis voll nötig ist.
Daraus kann dann der optimale ladezeitpunkt netzzdienlich bestimmt werden.

Ob das je ein anbieter machen wird?
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Re: Förderung intelligente Ladestation

giga0069
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disorganizer hat geschrieben:
Und danach ist es laut MSG fuer Wallboxen ebenfalls pflicht. Uberrascht? Ich war es.

Ich schliesse daraus:
Sobald man eine Wallbox als steuerbare Einrichtung angeschlossen hat ist man automatisch Pflichteinbaufall.
Egal ob KfW oder nicht.
§14 a EnWG gelesen? Dort steht, dass Du Anspruch auf ein niedrigeres Netzentgelt hast, wenn Du die Wallbox als steuerbare Einrichtung anschließt. Umkehrschluß: Wenn Du sie nicht als steuerbare Einrichtung anschließt (weil Dir das zu aufwändig ist), dann zahlst Du eben das volle Netzentgelt und brauchst auch kein SMGW.

Re: Förderung intelligente Ladestation

giga0069
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disorganizer hat geschrieben: Nach dem Bewilligungsdatum. Vorsicht.
Also:
Erst Antrag. Dann Bewilligung. Dann Bestellen und Ausfuehren. Dann Hochladen.
Zwischen Bewilligung und Hochladen duerfen max 9 Monate liegen wenn ich das richtig verstehe.
Die Lieferung der Leistung darf erst nach Bewilligung erfolgen.
So wie ich das Merkblatt der KfW lese, gibt es keine "Bewilligung" wie z. B. bei der NRW-Förderung. Es gibt lediglich eine "Antragsbestätigung", also eine Bestätigung, dass ein Antrag gestellt wurde. Dies klingt eher nach einer automatisierten Eingangsbestätigung denn nach einem Verwaltungsakt. Die eigentliche Prüfung erfolgt offenbar bei Einreichung der Unterlagen (Rechnung, Nachweis Stromanbieter usw.). Man wird abwarten müssen, wie das genau abläuft.

Re: Förderung intelligente Ladestation

marc71xxx
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+1
Ich hab mal die TAB meines VNB gelesen (SYNA Stand Juni 2020)
Besondere Anforderungen an den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Zu 10.6.4 Wirkleistungssteuerung
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung > 12 kVA müssen eine Möglichkeit zur
Steuerung/Regelung (z. B. in 10 %-Schritten), eine intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtungen zur
Netzintegration über eine Unterbrechbarkeit durch den Netzbetreiber aufweisen.
Es gilt weiterhin:
- Bei einer Summenbemessungsleistung > 950 kW, installiert der Anlagenbetreiber auf seine Kosten eine
technische Einrichtung zur Wirkleistungsreduzierung. Die Kosten der Datenübertragung übernimmt der VNB.
- Sofern die Summenbemessungsleistung von 950 kW nicht überschritten wird, kann zunächst auf den Einbau
der technischen Einrichtung verzichtet werden. Diese kann jederzeit durch den VNB nachgefordert werden
und ist innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist einzubauen und kommunikativ mit dem VNB zu
verbinden. In jedem Fall ist eine Datenverbindung zwischen der technischen Einrichtung am Netzanschlusspunkt und der Ladeeinrichtung vorzubereiten (z.B. mittels Leerrohr).
Sofern eine Nutzung der Ladeeinrichtung oder Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG gewünscht ist, ist die Steuerung
der Ladeeinrichtung nach Vorgabe des VNB umzusetzen. Ein Aufbau einer Direktmessung für Ladeeinrichtungen gemäß
§ 14a EnWG wird beispielhaft im Anhang E.7 (zu VDE-AR-N 4100) dieser TAB Niederspannung dargestellt.
Der VNB greift bei Maßnahmen mit Wirkleistungsbegrenzung nicht in die Steuerung der Ladeeinrichtungen ein, sondern
stellt lediglich die entsprechenden Signale auf der jeweils vorhandenen Schnittstelle gemäß technischer Ausführung zur
Verfügung.
Also die SYNA ist sogesehen eher uninteressiert...

Re: Förderung intelligente Ladestation

disorganizer
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@giga0069 Les ich anders aber werden wir erst sehen wenn man den Antrag auch wirklich stellen kann.
Hätte natürlich den charme das die Wallbox noch nicht eingetragen werden muss und man somit den Antrag stellen kann ohne das man sich bereits für eine WB entschieden hat.
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Förderung intelligente Ladestation

150kW
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Webwanze hat geschrieben: Über den Typ2 Stecker erfährt der Ladepunkt rein garnichts vom Auto. Das ist ja gerade das Problem.
Zumindest die großen ID Charger haben PLC Kommunikation und ISO 15118

Re: Förderung intelligente Ladestation

Xentres
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Der-Kieler hat geschrieben: Stimmt! Mein Preis von 180 Euro war falsch: Sind sogar über 200 Euro im Jahr!

Ich habe den Preis bei meinem Netzbetreiber gesehen (Preis ist monatlich): https://www.swkiel-netz.de/swkn/media/d ... lenbetrieb

Aber ich gehe ohnehin auch davon aus, dass das nicht nötig ist. - Aber das sollte man im Auge behalten. - Falls doch, wäre es ein no go.
Wie kommst du auf solche Preise und auf "monatlich" ?

In deinen PDF steht über den Spalten doch ganz klar "/a", also pro anno, d.h. pro Jahr.

Somit eher Richtung 100 Euro für das Smart Meter.
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