Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Solarenergie - Photovoltaik

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Genau deswegen habe ich hier gepostet - schau Dir meinen ersten Kommentar hier an: viewtopic.php?p=1826857#p1826857. Die anderen Kommentare von mir waren lediglich Antworten auf Dinge, die man mir glaubte vorhalten oder vortragen zu müssen.
Mein Finanzamts-Problem ist weiterhin ungelöst. Also werde ich gerne in dem von Dir erstellten Thema weiterlesen, vielleicht taucht mal eine nützliche Lösung hier auf.
ZOE R240 10/2015 - Q90 ZE40 (D) 11/2017 - R135 ZE50 ab 07/2020 + TESLA M3P ab 08/2023
Alle sagten, das geht nicht! - Da kam einer, der wusste das nicht und hat´s einfach gemacht ... :? RENAULT schafft das sogar bei Fehlern ...
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mitstrom
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R240Pe hat geschrieben: Eine unbürokratische "primitive" Haus-PV-Anlage -- wie in den Niederlanden - braucht das allerdings "zwangsläufig" alles nicht. Ich trage dann durch meine vom Elektriker abgenommene Klein-Anlage dazu bei, wenn noch möglich, etwas Strom zu liefern, als Ausgleich dafür kann sich auf das Jahr gerechnet meine Stromrechnung auf 0 € reduzieren. Kompliziert? Muss da was komplizierter sein?
Du möchtest also, dass derjenige, der Deinen Strom verbraucht die im Strompreis enthaltenen Entgelte (also Energiesteuer, Netzentgelt, (*)) nicht an die zuständige Stelle (Finanzamt, Netzbetreiber, usw) sondern an Dich bezahlt?

(*) die vollständige Liste findest Du in Deiner Stromrechnung.
Brauche ich für Regenwasser, das ich selbst aus der Regenrinne auffange und im eigenen Garten zum Sprengen meines Rasens oder die Toilettenspülung verwende, eine amtliche Genehmigung der Wasserwerke
Für den Rasen nicht, aber für die Toilette schon. Und einen Zähler, damit Du die Abwassergebühr bezahlen kannst...
oder eine Steueranmeldung oder -erklärung?
Das allerdings nicht. Du verkaufst das Regenwasser ja nicht...
mweisEl hat geschrieben: Hintergrund war, dass PV leistungsmäßig auf keinen Fall gleichziehen hätte dürfen mit der schlecht herunterregelbaren Kohlestromerzeugung (vor Fukushima: auch wegen der für ewig geplant laufenden Atomstromerzeugung). Ein netter Nebeneffekt im Sinne der konventionellen Energiewirtschaft war der Niedergang der deutschen Solarindustrie (minus 50.000 Arbeitsplätze).
Kleine Korrektur: es waren 200000 Arbeitsplätze. Da hat der Herr der immer mit gespaltener Zunge sprach nicht mal mit der Wimper gezuckt. Die 40000 Arbeitsplätze der Kohle-Industrie hat er hingegen bei jeder Gelegenheit vorgebracht...
R240Pe hat geschrieben: Und wenn jetzt EEG-Aufschläge abgeschafft werden - wer glaubst Du, wird die Gelder für diejenigen aufbringen müssen, die noch jahrelang Ansprüche darauf haben?
Bevor Du solche einen geistigen Durchfall absonderst, solltest Du Dich mal informieren: https://www.bund-naturschutz.de/wirtsch ... d-zu-teuer

Richtig ist: Kohle und Atom wurden (und werden immer noch(!)) wesentlich mehr subventioniert als EE.

Richtig ist aber auch: Kohle und Atom werde direkt aus Steuergeldern subventioniert. Deswegen sieht das niemand auf seiner Stromrechnung. Deswegen mäckert da auch niemand.

Das ist ein Lehrstück, wie man Stimmung in der Bevölkerung macht: Will man in der Bevölkerung Stimmung gegen eine bestimmte Energieart schaffen, dann gestaltet man das so, dass jeder Bürger die Kosten dafür auf jeder Stromrechnung sieht. Das war politisch so gewollt

Und jetzt fordert ausgerechnet die Partei, die es gründlich verbockt hat, dass die jetzige Regierung SCHNELL einen Plan vorlegt, wie man SCHNELL aus der Abhängigkeit von Russland herauskommt. Ist diese Verlogenheit denn noch zu übertreffen?

Ich geh' jetzt mal kotz..
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Hier ausdrücklich und letztmals meine Bitte auch an dich, mitstrom, jetzt beim Thema dieses Threads zu bleiben !
Weitere Postings die nicht im Zusammenhang mit dem Thema diese Threads stehen werden von mir ab jetzt ohne Vorankündigung entfernt


:back to topic: :danke:
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

ChristophW
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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe auch nach ewiger Recherche im Netz und in den Foren nichts gefunden... Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch und es ist ganz einfach und logisch...

Ich besitze eine PV Anlage (7,2 kW, BJ 2012, Einspeisung und Eigenverbrauch) und muss mich nun entscheiden, ob ich die Anlage als "Liebhaberei" einstufen lasse, oder nicht.

Leider konnte ich wirklich nirgendwo die Anwort finden, ob das Laden eines Elektro Firmenwagens (mittels 1% Regelung auch privat nutzbar, momentan bekomme ich diese 70 € Pauschale vom Arbeitgeber wenn bei der Arbeitsstelle keine Lademöglichkeit besteht) diese Einstufung nun verhindern würde oder nicht.

Die Wallbox ist so angeschlossen, dass bei Sonnenschein auch ein Teil des erzeugten Stroms im EV landet, wenn es zum laden angeschlossen ist. Es besteht also keine physikalische Trennung.

Wenn das EV vollständig privat gekauft und genutzt wird, würde ich sagen - ja, ich kann die Anlage von der ESt befreien. Aber wie wirkt sich die Sache mit dem Firmenwagen aus?

Ist das nun ein "teilweiser Verbrauch des erzeugten Stroms zu eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken" oder nicht?

Vielleicht noch eine Ergänzung: Der Firmenwagen ist von meiner eigenen Firma, bei der ich als geschäftsführender Gesellschafter angestellt bin.

Ich würde ja sagen das ich die PV Anlage in diesem Fall nicht als Liebhaberei einstufen lassen kann ... aber ich bin mir nicht 100% sicher.

Jemand eine Idee?

Grüße

Christoph

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Singing-Bard
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@ChristophW

Ich glaube das ist eine gute Frage an deinen Steuerberater :-)

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Da wird es noch keine Urteile geben und Gesetz wird der Fallsicher nicht erwähnt.
Da das Auto ja auch Privat genutzt und versteuert (1% Reglung) wird, haben die beiden Sachen nicht miteinander zutun.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mitstrom
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ChristophW hat geschrieben: Ich besitze eine PV Anlage (7,2 kW, BJ 2012, Einspeisung und Eigenverbrauch) und muss mich nun entscheiden, ob ich die Anlage als "Liebhaberei" einstufen lasse, oder nicht.
Die Anlage ja nun 10 Jahre alt. Wieso musst Du Dich JETZT entscheiden? Bislang war sie doch 10 Jahre lang NICHT als Liebhaberei eingestuft, denke ich.

Wenn Du jetzt auf Liebhaberei umsteigen willst, werden wohl die Steuerbescheide der letzten 10 Jahre neu erstellt werden müssen. Das könnte durchaus nachteilig für Dich werden.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Wattamal
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Nur die Steuerbescheide, die bestandskräftig sind und bei denen die Festsetzungsfrist (normalerweise 4 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der Einreichung) noch nicht abgelaufen ist. Und natürlich die Steuerbescheide, die hinsichtlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb einen Vorläufigkeitsvermerk haben.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Bei mir wurden nur zwei Steuerbescheide der letzten 16 Jahre mit PV-Anlagen neu erstellt. Die noch abänderbaren mit Vorläufigkeitsvermerk. Man macht das wenn man sich davon Steuervorteile oder / und auch eine Verminderung des Einkommensteuererklärungs-Aufwandes verspricht. Bei mir waren es klare Steuervorteile dadurch. Es handelte sich ausschließlich um volleinspeisende Anlagen. Ich habe bis heute auch nicht zur Kleinunternehmerregelung optiert. Die Umsatzsteuer-Handhabung bleibt weiterhin davon unberührt und ganz genauso wie althergebracht. Also Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und sowohl Gutschrift der an andere Unternehmen gezahlten Umsatzsteuer als auch Durchleitung erhaltener Umsatzsteuer ans FA.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Berlinlover
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Hallo liebe Gemeinde,
ich habe jetzt auch mal eine kurze Frage zum Thema. Wir haben seit diesem Jahr eine PV Anlage auf dem Dach. Wir sind unter 10 kWp. Ich wollte nach möglichkeit nichts mit dem Finanzamt zu tun haben. Von der Solarfirma hieß es dann nein, das geht nicht. Du musst den Überschuß einspeisen und bekommst den auch vergütet. Die Mehrwertsteuer haben wir bezahlt, ich wollte auch nichts abschreiben. So ist dann die Installation auch geschehen und ich wurde als Kleinunternehmer gemeldet. Nun habe ich von dem Antrag der "Liebhaberei" gehört. Wenn ich diesen jetzt jetzt bei FA stelle und der durch geht, wozu bin ich dann noch verpflichtet in der Steuererklärung?
Ich meine über die THG Quote bekomme ich ja auch 400 Euro im Jahr für meine Zoe und muss das nirgends angeben. Es nervt mich einfach nur wegen der paar Pinunsen wieder mit dem Finanzamt zu tun zu haben (ich weiß nicht wie umfänglich das ist in der Steuererklärung).
Ich danke euch für die Hilfe
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