Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Solarenergie - Photovoltaik

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Meinereiner
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Ja, mich hat das Staatstheater aber in den letzten 18 Jahren trotzdem weder abgeschreckt noch wurde mir das zuviel. Man kann natürlich Vieles vorschieben wenn man absolut nichts tun und sich nicht bewegen möchte.
Das kann man drehen und wenden wie man will. Ich habe es ja auch trotzdem getan, sonst würde ich ja nicht jammern ;-)

Das Problem ist aber, dass nicht jeder bereit ist, sich das anzutun. In der Verwandtschaft haben wir einen Fall, da ging es dann statt zu einer vollwertigen PV (Dach wäre vorhanden, Geld auch) zu einer Balkonanlage. Ein Arbeitskollege hat sich deshalb für Solathermie entschieden (was ich ok finde!).
Immer wegen der Bürokratie. Man wird zugeben müssen, das hier DRINGEND Handlungsbedarf besteht. Davon abgesehen ist niemanden gedient, wenn man 250€ Aufwand betreibt, um 150€ Steuer einzuheben. Das sind nämlich so die Summen von denen wir hier reden.

Meiner Meinung nach braucht es ein (optionales) Steuermodell, bei dem man einfach die Größe der Anlage meldet, und dann pauschal bezahlt, nach kWPk und Solaratlas. Und damit muss dann alles abgegolten sein. Ich würde es nehmen, auch wenn ich z.B. 150€ im Jahr dadurch verlieren würde. Der Steuerberater ist teurer.
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Ralf Rösch
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bm3 hat geschrieben:
Grundsätzlich musste man schon lange Alles voll auf dem Dach machen was geht, was ja jetzt bei einem Ehepaar mit einem normal großen Haus und 20kWp (jeder darf bis 10kWp betreiben wenn er diese Regelung nutzen möchte) auch ganz gut machbar sein sollte. Seit ich denken kann bekam man aber von staatlicher Seite immer irgendwelche Knüppel dabei in die Beine geworfen.
Ohoooo, der Gedanke ist mir noch gar nicht gekommen, sehr gut. Müssen die dann getrennt sein, oder dürfen meine Frau und ich den gleichen Wechselrichter und die gleichen Leitungen verwenden. Irgendwas besonderes zu beachten sonst (wir haben gemeinsame Steuerveranlagung) ?

Grüße
Ralf
Enyaq IV80 (seit 06.10.2021) und ABB Terra AC 11kW

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Ich gehe mal davon aus dass man es irgendwie hinbekommen muss dass die beiden Anlagenteile getrennt im Register auf verschiedene Betreiber registriert werden und die Abrechnung des Versorgers für jeden Teil auf eine andere Person läuft. Was dazu genau erfüllt werden muss kann ich dir leider nicht sagen, das würde aber zumindest einen weiteren Einspeisezähler und auch getrennte Wechselrichter voraussetzen. Die Verordnung wurde jedenfalls bei ihrer kurzfristigen Überarbeitung völlig geändert und ist jetzt streng personenbezogen formuliert.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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Singing-Bard hat geschrieben: ... Und ja, in den Niederlanden wird die PV Anlage installiert, der Elektriker kontolliert ob der Zähler geeignet ist fertig. Viele Niederländer installieren ihre PV Anlage selbst.
Der Strom der in NL per PV eingespeist wird, wird einfach mit dem eigenverbrauch verrechnet. Man kann maximal 100% Eigenverbrauch verrechnen. Also auf 0€ Stromkosten auskommen.
Ja, so einfach könnte das sein.

Fällt das niemand hier auf? Dass hier immer noch 7 Seiten Diskussion möglich sind, sagt doch alles über den bürokratischen Wahnsinn.
Jetzt ist doch alles besser? Beim Finanzamt - bei drei Anrufen drei unterschiedliche Antworten, Nachfrage bei Lohnsteuerhilfe - nicht zuständig - beim Steuerberater- ohne Kohle sagt der gar nichts - und verweist auf das Finanzamt - da war ich doch schon.
Bei den Stadtwerken 2 verschiedene Vorgaben - ich könnte ja mal einen schriftlichen Antrag stellen - Formulare soll ich mir holen, man wird sich dann entscheiden...
Wie oft soll ich denen noch nachlaufen?
Dabei will ich von niemand, weder Stadtwerke noch Finanzamt, irgendwelches Geld - welcher Art auch immer, sondern nur so gut es geht legal meinen eigenen Bedarf decken - so wie z.B. in den Niederlanden eben!

Solange ich als Eigenheimbesitzer auch nur im Geringsten befürchten muss, dass mir Staat oder Stromversorger in irgendeiner Weise bei Inbetriebnahme oder später Schwierigkeiten machen (können) und sei es nur Formularkram, bleiben meine seit 5 Jahren zum sofortigen Betrieb betriebsbereiten 16 Module weiterhin stromlos.

Bevor irgend jemand der grüne Kamm schwillt: mein E-Auto lade ich nachts um 3 Uhr auf, wenn man ohnehin nicht weis, wohin man mit dem grünen Strom soll. :kap:
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Alle sagten, das geht nicht! - Da kam einer, der wusste das nicht und hat´s einfach gemacht ... :? RENAULT schafft das sogar bei Fehlern ...

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mitstrom
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bm3 hat geschrieben: Ich gehe mal davon aus dass man es irgendwie hinbekommen muss dass die beiden Anlagenteile getrennt im Register auf verschiedene Betreiber registriert werden und die Abrechnung des Versorgers für jeden Teil auf eine andere Person läuft. Was dazu genau erfüllt werden muss kann ich dir leider nicht sagen, das würde aber zumindest einen weiteren Einspeisezähler und auch getrennte Wechselrichter voraussetzen. Die Verordnung wurde jedenfalls bei ihrer kurzfristigen Überarbeitung völlig geändert und ist jetzt streng personenbezogen formuliert.
Welche kurzfristige Überarbeitung meinst Du? Die Personengleichheit war doch schon im eeg2014 enthalten?
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

Meinereiner
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Nachfrage bei Lohnsteuerhilfe - nicht zuständig - beim Steuerberater- ohne Kohle sagt der gar nichts - und verweist auf das Finanzamt - da war ich doch schon.
GENAU so ging es mir auch.

Letztes Jahr wollte ich zum ersten Mal die Lohnsteuerhilfe beschäftigen, weil Dinge wie Kurzarbeit und Homeoffice als Grenzgänger für Otto-Normalbürger nicht mehr sinnvoll zu handhaben sind.
Die Antwort war dann "weil Sie eine PV-Anlage haben, müssen Sie einen Steuerberater beschäftigen, wir dürfen nur Privatkunden bedienen". Ja, mit einer lausigen 5kWPk Anlage wird man zur Firma. Inklusive neue Steuernummer, damits ja nicht langweilig wird.

Was der Staat mir damit sagen will ist klar: "Du musstest ja unbedingt eine PV-Anlage errichten und damit die staatstragende Kohleindustrie schädigen! Da hast du die Strafe!". Als wären die unfreundlichen Drohbriefe zum Umsatzsteuervoranmeldungs-Bestrafungs-Theater nicht schon Strafe genug.

Mich hat das zwar nicht mehr wirklich überrascht, aber ärgern tut man sich schon.

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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mitstrom hat geschrieben:
Welche kurzfristige Überarbeitung meinst Du? Die Personengleichheit war doch schon im eeg2014 enthalten?
[/quote]

Der Verordnung für die Finanzämter , steht doch schon hier im Thread beschrieben und verlinkt.

R240Pe hat geschrieben:
...Ja, so einfach könnte das sein.

Fällt das niemand hier auf? Dass hier immer noch 7 Seiten Diskussion möglich sind, sagt doch alles über den bürokratischen Wahnsinn.
Jetzt ist doch alles besser? Beim Finanzamt - bei drei Anrufen drei unterschiedliche Antworten, Nachfrage bei Lohnsteuerhilfe - nicht zuständig - beim Steuerberater- ohne Kohle sagt der gar nichts - und verweist auf das Finanzamt - da war ich doch schon.
Bei den Stadtwerken 2 verschiedene Vorgaben - ich könnte ja mal einen schriftlichen Antrag stellen - Formulare soll ich mir holen, man wird sich dann entscheiden...
Wie oft soll ich denen noch nachlaufen?
Dabei will ich von niemand, weder Stadtwerke noch Finanzamt, irgendwelches Geld - welcher Art auch immer, sondern nur so gut es geht legal meinen eigenen Bedarf decken - so wie z.B. in den Niederlanden eben!

Solange ich als Eigenheimbesitzer auch nur im Geringsten befürchten muss, dass mir Staat oder Stromversorger in irgendeiner Weise bei Inbetriebnahme oder später Schwierigkeiten machen (können) und sei es nur Formularkram, bleiben meine seit 5 Jahren zum sofortigen Betrieb betriebsbereiten 16 Module weiterhin stromlos.

Bevor irgend jemand der grüne Kamm schwillt: mein E-Auto lade ich nachts um 3 Uhr auf, wenn man ohnehin nicht weis, wohin man mit dem grünen Strom soll. :kap:
Ich verstehe gar nicht was das hier von dir soll, PV-Anlagen werden in D. schon ganz offiziell seit 20 Jahren aufgebaut, weshalb deine noch nicht ? Man hält sich zwangsläufig an die vorgegebenen Regelungen dafür, auch wenn die nicht besonders gut sind und darf die Anlagen betreiben. Also was möchstest du ? Hier mal eine Runde jammern ?
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mitstrom
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Meine Anlage mit 29.7kWp produziert seit 2017, keine Sorge.

Aber @R240Pe hat durchaus Recht: Altmaier hat jede erdenkliche Möglichkeit genutzt, um den EE-Ausbau auszubremsen. Jetzt haben wir den Salat...

Die alten Indianer hätten gesagt, "er spricht mit gespaltener Zunge"...
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

mitstrom
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Heute erklärt Svenja Schulze bei Markus Lanz, dass die SPD die Energiewende (und noch vieles mehr) auf den Weg gebracht hätte.

ich muss jetzt mal schauen, was da so drin war im Tabak (obwohl ich Nichtraucher bin...)

Der Staub der gespaltenen Zunge hat sich noch nicht einmal gelegt, schon ist die nächste Lügenbacke unterwegs...

Ich geh' jetzt mal kotz...
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Re: Finanzamt, neue bundesweite Regelung für PV-Anlagen bis 10kWp auf eigenem Wohngebäude,"Liebhaberei".

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mweisEl hat geschrieben: Unsere Bitte um eine korrigierte Abrechnung ohne ausgewiesene MwSt wird geprüft.
Das hat geklappt, wir haben die Abrechnung der Vergütung unserer Ü20-Anlage ohne ausgewiesene MwSt erhalten. Wäre ziemliche Rennerei gewesen wegen der 23 € im Jahr.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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