Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

sealpin
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Hallo @ all,

ich denke, einigen könnte es wie mir gehen:
gekauft habe ich den Ioniq 5 bei einem Händler eher weiter weg (540 km entfernt), ein örtlicher Hyundai Händler ist in 4km Entfernung.

Offtopic, aber falls jemand fragt, warum ich nicht hier vor Ort gekauft habe: ich hatte die P45 "Zuteilung" hier über meinen örtlichen Händler gemacht, aber da ich dann doch nicht den hellen Innenraum wollte und man das nachträglich nicht ändern konnte (der Händler hat es versucht - ging dann aber nicht), bin ich bei meinem lokalen Händler halt zurückgetreten und konnte von einem Forumsmitglied kurzfr. noch seine Zuteilung für einen schwarzen Ioniq 5 mit schwarzem Innenraum übernehmen - nur war dessen Händler halt weit weg.


Zur Threadfrage:

wie sieht das aus bzgl. Leistungen aus
A) gesetzlicher Gewährleistung
B) Hyundai Garantie

Bei A) müsste ich mich doch immer an den verkaufenden Händler wenden, was aber praktisch eher umständlich ist.
Kann man (natürlich in Absprache mit den beteiligten Händler) auch Ansprüche aus Gewährleistung mit einem lokalen/anderen Händler abwickeln? Wie sieht da Eure mögliche Erfahrung aus? Wie macht ihr das bei Gewährleistungsfällen?

Bei B) müsste es doch völlig egal sein, bei welchem Händler man sich wegen Garantie Leistungen seitens Hyundai wendet, oder? Die Händler werden doch ihre Leistungen dann gegenüber Hyundai abrechnen. Wie ist hierbei Eure Erfahrung. Haben die Händler, die das Fahrzeug NICHT verkauft haben, etwas davon, wenn sie Garantie Leistungen abwickeln oder sind die eher "zurückhaltend" was solche Arbeiten angeht?

Ab wann ist es sinnvoller, einen Mangel über Hyundai Garantie und nicht über die gesetzliche Gewährleistung abzuwickeln?

Merci und Gruß
Smart #3 Premium, Silber/Leder schwarz, ab 04/2024
Hyundai Ioniq 5 P45, von 07/2021 bis 03/2024
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

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Also mein Wagen wurde zu einem neuen Händler geschleppt und hat sich dann sehr freundlich und kompetent um die Mängel gekümmert, als hätte ich den Wagen dort gekauft!

Wir haben bei der Abholung geschnackt und ich werde in Zukunft alles bei ihm machen lasen!

Der Händler bekommt die Kohle für die Arbeiten (Garantiefall und oder "rückruf") von Hyundai Deutschland erstattet.
IONIQ 5 - AWD - Shooting Star Grey

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

bigg0r
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Nach Ablauf von 6 Monaten bringt dir die Händlergewährleistung eh nichts mehr und du musst dich auf die Garantie verlassen. Wobei sich das ja ab 1.1. diesen Jahres auf 1 Jahr verlängert hat. (Beweislastumkehr).
Davon abgesehen wäre jeder Händler mit Werkstatt doof dich weg zu schicken, da doch das Geld angeblich nur noch im Service verdient wird.
Die Möglichkeit, das nächste Auto dann dort zu beziehen kommt ja nur als Möglichkeit dazu.
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

sealpin
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Das mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten war auch mein Gedanke, der Entfernung zum verkaufenden Autohaus keine große Bedeutung beizumessen.

Das ein Händler gerne einen neuen Kunden nehmen müsste, wenn der mit Anliegen kommt, ist zwar auch mein erster Gedanke, nur leider benehmen sich nicht alle Händler so. Und mein Hyundai Händler in meiner Nähe hat sich bisher nicht durch übermäßig kundenorientiertes Verhalten hervorgetan...der Händler in 65 KM Entfernung dagegen schon.
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

kanae
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Garantie ist Freiwillig.
Gewährleistung hast du bei deinem Händler wo du die Ware gekauft hast.
Die ist auch 2 Jahre lang, einzig nach 6 Monaten ist die Beweislast umgekehrt. Allerdings sagte man mir bei Fahrzeugen sollte das kein Problem sein.
Denn auch der Händler müsste den Mangel erstmal beweisen, dass es vorher nicht da war.

Geht es um Mängelfreies Autos, Rücktritt vom Kaufvertrag, Fristsetzung usw. wirst du um deinen Verkäufer nicht drum rumkommen.
Bei Mängeln reden wir von relevanten alla Motor defekt, oder Fahrzeug nicht mehr fahrbereit!

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

sealpin
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die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie sind mir klar. Die Frage ist halt, ob man ggf. Gewährleistungsfälle auch bei einem anderen Händler abwickeln könnte, wenn der verkaufende Händler sozusagen den anderen Händler als "verlängerte Werkbank" nutzt.

Also konkret: ich würde mögliche durch Gewährleistung gedeckte Arbeiten hier bei mir in der Nähe machen lassen, anstatt dafür 540km durch die Lande zu fahren. Hat ggf. jemand mit solch einem Verfahren schon mal Erfahrung gesammelt?
Zuletzt geändert von sealpin am Mo 17. Jan 2022, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

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Das ist leider so. bei manchen Vertragswerkstätten (egal welcher Hersteller) kommt man sich als Kunde als Bittsteller vor. Bei anderen als geschätzten Kunden. Letzteres ist bei meiner Werkstatt der Fall. Ich bin total zufrieden.

Und ich habe das Auto (Kona Elektro 2018) auch weit weg gekauft und bin danach zu meiner Werkstatt im Nahbereich gefahren. Völlig problemlos bei allen Garantie- und Service-Themen.
07.2018-01.2023: Ninebot One E+ 320Wh (RIP)
11.2018-05.2022: Kona 64kWh Premium Dark-Knight
09.2019-03.2021: The Urban #HMBRG V3 StVO 374Wh
08.2020: SuperSoco TC 3,6kWh
05.2022: IONIQ5 72,6kWh AWD Uniq Relax Solar 20" Atlas White Innen schwarz

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

kanae
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Ich kann dir mit keiner Erfahrung dienen.
Wer ist dein Vertragspartner? Den am Ende wird es immer hier Enden.
Ich glaube nicht das ein anderer Händler Sachen abwickelt die über Garantie hinaus gehen.
Denn hier müsste er in Vorleistung gehen und sehen, ob er es zurückbekommt.

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

BlueAngel
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Die Garantie deckt in den ersten 5. Jahren mE alles ab, was auch die Gewährleistung wäre. Deshalb ist es egal, ob zum Verkäufer oder zur Vertragswerkstatt.

Was wären denn Fälle, wo die Gewährleistung über die Garantie hinaus gehen würde?

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

sealpin
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BlueAngel hat geschrieben: Die Garantie deckt in den ersten 5. Jahren mE alles ab, was auch die Gewährleistung wäre....

Ist das tatsächlich so? Dann wäre das Problem in der Praxis evtl. keines.
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