Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

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Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

hgerhauser
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Beschlossen mit Gesetzeskraft ist bei der Strompreisbremse trotz angestrebtem Inkrafttreten zum 1.1.2023 noch nichts, so weit ich weiß.

Basis dürfte aber nicht der Stromverbrauch im September 2022 sein, sondern der Jahresverbrauch, der für den Abschlag des Monats September 2022 verwendet worden ist. Das dürfte meist auf dem Verbrauch im Vorjahr basieren.

Nehmen wir da als Beispiel 3600 kWh im Jahr, also 300 kWh im Monat.

Dann rechnet man davon 80% = 240 kWh und der Staat subventioniert dann jeden Monat ab Januar bei 51,8 Cent Arbeitspreis 11,8 * 240 kWh = 28,32 Euro pro Monat, die vom Abschlag abgehen. Diese 28,32 Euro darf man behalten, egal wie viel Strom man verbraucht, also auch bei Verbrauch = Null, womit jede gesparte kWh im Beispiel einen dann um 51,8 Cent besser stellen würde.

Aber wie gesagt und nochmal, es gibt so weit mir bekannt noch keinen öffentlich verfügbaren Gesetzestext, geschweige denn einen beschlossenen Gesetzestext, der durch Bundestag und Bundesrat gegangen wäre.
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Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

LeakMunde
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Schau mal hier in das Dokument rein.
Es ist noch sehr wage, aber ich verstehe das dort geschriebene so:
Dein Stromverbrauch im Sept. 2022: 300 kWh davon 80% sind 240 kWh. Dein neuer Strompreis in 2023 sei 55 ct / kWh. Es ergibt sich zur Preisgrenze von 40 ct / kWh eine Differenz von 15 ct / kWh.
Diese Differenz multipliziert mit den 80% Septemberverbrauch schreibt der Stromanbieter nun jeden Monat gut. Also 240 kWh * 15 ct / kWh = 36€
Verbrauchst du nun wieder 300 kWh im Monat, beträgt die Rechnung: (300 kWh * 55 ct / kWh) - 36€ = 129 €
Würdest du nun aber deinen Verbrauch extrem reduzieren, auf sagen wir 50 kWh, beträgt die Rechnung (50 kWh * 55 ct / kWh) - 36€ = -8,50 €. Du bekommst also sogar noch 8,50€ von deinem Stromversorger.
Dazu passt diese Aussage in dem Beschluss:
Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022 hat geschrieben:Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Gas bzw. Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren. Denn die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt.
Edit: hgerhauser war schneller
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Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

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Genau so habe ich es auch verstanden. Wird teuer für mich weil ich mein BEV erst seid kurzem habe und dann schnell meinen 80 % Bonus "aufgebraucht" habe.

Und ja, ich fahre recht viel. ca. 30 000 km / Auto und Jahr.

Wie ich oben schon schrieb, war halt stinkig über die Erhöhung, darum auch die Emmotionale Post.
Im endefekt liegt der MG von den Kosten ziemlich genau im Mittelfeld meiner 4 rädrigen Fahrzeuge.

Nur mein Roller, mit ca. 5 kWh / 100 km ist da selbst bei dem Strompreis noch konkurenzlos günstig.
MG5 Luxury Standard Range und Trinity Uranus R 2020

Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

MartinG
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Meinereiner hat geschrieben:
MartinG hat geschrieben: Was ich meine, ist billiger Strom für die ersten 1200 kWh pro Jahr dauerhaft, für jeden Anschluss und finanziert durch die Vielstromverbraucher. Das ist ein erheblich anderes Modell...
Das fördert fossile Energien. Eine Komponente der Energiewende, sogar meiner Meinung nach die wichtigste, ist die Sektorkopplung bei gleichzeitiger Verbesserung der Effizinz. D.h. Verbräuche von fossilen Energien auf erneuerbare ändern, die so gut wie immer als Strom vorliegen.
Das halte ich für eine recht gewagte Schlussfolgerung. Effizienzsteigerung ist immer zu begrüßen, aber der Endverbraucher hat auf die Sektorkopplung keinen echten Einfluss.

Vergünstigte 100 kWh pro Monat sind dazu da, um sozial schwachen Schichten den Grundbedarf günstig anzubieten - Kühlschrank, Beleuchtung, Waschmaschine, Energie für die Küche, etc.

Das sind gerade mal 3 kWh pro Tag und keine große energiepolitische Maßnahme, sondern eher die kleine Sozialpolitik...
Vollelektrisch seit 2015

Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

NeoElectric
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Wer kommt auf die Idee einen einzelnen und verbrauchsarmen Monat als Referenz zu nehmen? Ich hatte letztes Jahr mit dem Stromanbieter 516 kWh/Monat vereinbart. Das erreiche ich im September nicht annähernd. Ich hatte durchgehend Urlaub und habe die geringen Strommengen gratis beim Discounter nachgeladen. Außerhalb der Urlaubszeit beträgt alleine der Arbeitsweg 400 km/Woche. Im Moment habe ich zum Glück noch einen Festpreis bis 11/23. Ich kann nur hoffen, dass es nochmals zu einem praxisgerechteren Referenzwert kommt, der auch der Tatsache Rechnung trägt, dass einige noch kein E-Fahrzeug bzw. keine Wallbox hatten oder diese zwar montiert war aber noch nicht genutzt werden durfte, weil die Genehmigung des Netzbetreibers noch ausstand.

Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

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Helfried hat geschrieben:
noXan hat geschrieben: Nach meiner persönlichen Überzeugung wird der Anteil der BEV Europaweit mittelfristig kaum die 20% Marke übersteigen
Da müsste sich die Wachstumskurve aber jetzt schon sehr jäh einbremsen. Das halte ich mathematisch und statistisch für unmöglich.
Welchen Einfluss hat die Mathematik und Statistik auf die Nachfrage ?

Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

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Nixwisser hat geschrieben: Mooomentum ...
verstanden habe ich die Regelung in z. B. der Art:
...
Ja, hatte ich auch ursprünglich so verstanden, wie du es darstellst, weil es so in allen Medien beschrieben wird. Aber nach intensiver Diskussion hier und Lektüre der offiziellen Beschlussvorlage für die Länder stellt es sich ganz anders dar.

Ich finde die Diskussion gerade nicht mehr ...
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

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Der Berechnungszeitraum schein von September 2021 ... September 2022 zu gehen:
Beispiel:
von September 2021 bis September 2022 betrug der Verbrauch:
2.500 kWh (grober Orientierungswert für 2-Personen-Haushalt)

Diese 2.500 kWh des Vorjahres gelten als Jahresverbrauchsprognose.
Ab Januar 2023 werden 80 % dieser Verbrauchsprognose von 2.500 kWh
(= 2.000 kWh) zum verminderten Strompreis von 40 Cent bezogen.
Für den darüber hinausgehenden Verbrauch (20 %) gilt der Preis des individuellen Stromversorgungsvertrags, in der nachfolgenden Beispielrechnung 49 Cent.

Berechnung ohne Entlastung:
2.500 kWh
x 49 Cent (vertraglicher Preis)
= 1.225 € (mtl. 102,08 €)

Berechnung mit Strompreisbremse:
2.000 kWh (entspricht 80 % der Verbrauchsprognose)
x 40 Cent (Strompreisbremse)
plus
500 kWh (entspricht verbleibenden 20 % der Verbrauchprognose)
x 49 Cent (vertraglicher Preis)
= 1.045 € (mtl. 87,08 €)
Quelle: https://www.niedersachsen.de/energiekri ... reisbremse
MG5 Luxury Standard Range und Trinity Uranus R 2020

Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

Helfried
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schattenparker hat geschrieben: Welchen Einfluss hat die Mathematik und Statistik auf die Nachfrage ?
Nachfragekurven haben keine so Ecken wie Aktienkurven. Sie haben einen stetigen Verlauf ("smoothe" Kurven).

Re: Steigende Energiekosten und die Auswirkungen auf die Emobilität

LeakMunde
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NeoElectric hat geschrieben: Wer kommt auf die Idee einen einzelnen und verbrauchsarmen Monat als Referenz zu nehmen? Ich hatte letztes Jahr mit dem Stromanbieter 516 kWh/Monat vereinbart. Das erreiche ich im September nicht annähernd.
Hast du deinem Netzbetreiber den Verbrauch im September explizit mitgeteilt oder wie soll der feststellen, dass im September weniger verbraucht wurde?
Helfried hat geschrieben: Nachfragekurven haben keine so Ecken wie Aktienkurven. Sie haben einen stetigen Verlauf ("smoothe" Kurven).
Naja, das sehen aber die allermeisten Händler mit ihren x,99-Preisen anders.
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