Was passiert bei Wallbox-Anmeldung

Re: Was passiert bei Wallbox-Anmeldung

Ioniq1234
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Für viele Netzbetreiber, insbesondere kleinere, ist das auch alles Neuland. Manche sind scheinbar mit den Meldungen dann überfordert und schicken irgendwein sinnloses Schreiben von wegen Durchlauferhitzer und so. Oder übereifrige Mitarbeiter seztzen irgdwas auf, ohne eine ausreichende Schulung gehabt zu haben und denken sich was aus, wie man auf die Anmeldung reagiert.

Wie bereits hier erwähnt, ist es nur eine Mitteilung. Ob der NB darauf reagiert oder nicht, ist wurscht.

Es geht nur darum, dass der NB für seine Planungen für Netzausbau, Trafo-Turnustausch und so weiter eine bessere Planungsgrundlage hat.

Ob der Netzanschluss ausreicht, oder die Hausinstallation erneuert werden muss oder ähnliches, kann dem NB egal sein, das ist nicht deren Spielwiese. Dafür ist der Elektriker vor Ort zuständig.
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Re: Was passiert bei Wallbox-Anmeldung

Kallaoo7
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Hallo, ich wohne in einem Mehr-Parteien-Haus - 3 Eigentümer lassen sich derzeit Wallboxen installieren mit je 11kW Ladeleistung, welche auf den jeweiligen separaten Wohnungszähler geschaltet sind. Es wäre nicht notwendig (wurde zuvor gemessen), aber wir lassen dennoch direkt ein Dynamisches Lastmanagement mit installieren. Sind die 3 Wallboxen in der Konstellation anmelde- oder bereits genehmigungspflichtig, weil das als 3x11kW=33kW gewertet wird?

Re: Was passiert bei Wallbox-Anmeldung

Ioniq1234
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Nee zählt jeder einzeln hinter seinem Zähler. Also nur Meldepflichtig. Wäre was anderes, wenn eine Anschlusserhöhung nötig wäre. Aber in den meisten Häusern ist genug "Platz", wie Messungen der Maximallast ergeben haben. Dann wäre da noch der Gleichzeitigkeitsfaktor. Gut bei nur 3 Boxen kann es schonmal vorkommen, dass alle 3 voll belastet sind, aber in der Regel eher nicht. Nicht jeder muss jeden Tag mit vollen 11KW stundenlang laden. Daher würde ich mir das LM sparen, wenn der Hausanschluss die 33KW zusätzlich her gibt.

Re: Was passiert bei Wallbox-Anmeldung

LeakMunde
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Die notwendige Zustimmung des Netzbetreibers ist in § 19 Abs. 2 Satz 3 NAV geregelt. Die Zustimmung ist ab einer Summen-Bemessungsleistung der Ladeeinrichtungen von 12 kVA je elektrischer Anlage notwendig.
Die Definition einer elektrischen Anlagen gemäß NAV steht in § 13 Abs. 1 Satz 1. Die Anlage ist alles hinter der Hausanschlusssicherung. Hängen die Wohnungszähler hinter einer gemeinsamen Hausanschlusssicherung, sind die 3 Wallboxen Teil einer elektrischen Anlage. Ohne Lastmanagement betrüge die Summen-Bemessungsleistung dann 33 kW, was über dem Grenzwert zur Genehmigungspflicht läge. Würde das Lastmanegment die Summen-Bemessungsleistung der Ladeeinrichtungen auf unter 12 kVA begrenzen, besteht keine Genehmigungspflicht.
Dich stören diese Signaturen? :-?
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Bitteschön ;)

Re: Was passiert bei Wallbox-Anmeldung

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Um der Genehmigungspflicht zu entgehen, per Lastmanagement auf gemeinsame 11kW begrenzen.
Die Summe zählt am Hausanschluß und nicht am Zähler.

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Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07
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