WEG Beschluss zur Installation

Re: WEG Beschluss zur Installation

Magnus8513
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huschhusch hat geschrieben:@Magnus8513: Hmm. Wenn Du die Hausverwaltung damit beauftragst, sich um die Vorraussetzungen inkl. Lastmanagement zu kümmern, dann werden die zu einem etablierten Anbieter wie z.B. The Mobility House gehen zwecks Angebot. Da kommt dann raus, das die OpenWB (unter anderem mangels OCPP) nicht vom ChargePilot (deren Controller) unterstützt wird. Die OpenWB interne Lösung steuert momentan wohl nur 8 Ladepunkte, für Euch im Endausbau wohl zu wenig. Und falls doch OpenWB, administrierst Du das dann ehrenamtlich (24/7/365) oder erledigt das die Installationsfirma?
Der Gedanke kam mir auch schon. Daher hatte ich in meinen Antrag bisher in Abstimmung und Einvernehmen mit dem Beirat reingeschrieben in der Annahme, dass ich mich mit selbigem verlässlich abstimmen kann. Weiß hier jemand ob ich da WEG rechtlich auch einfach mich dort als “abzustimmen mit” eintragen darf?

Zu `TMH”: Mit denen habe ich die Woche schon länger gesprochen. Zu meiner großen Überraschung scheint deren SW das Szenario hier ggf. Noch gar nicht zu unterstützen. Wir sind aber noch im Austausch. Preislich liegt die Lösung aber sowohl einmalig etwa bei Faktor 5-6 von der OpenWB Lösung allein in Sachen HW und zentraler Einrichtung durch TMH noch ohne einen einzigen Elektrikerhandschlag und es kommen auch monatlich Laufende kosten pro Ladepunkt von 5Euro noch ohne irgendeine Abrechnung...

OpenWB hat auch eine Lösung “Open Scale” bereits in Nutzung/Vertrieb die dynamisches Lastmangement enthält und keine Beschränkung in der Zahl der Ladepunkte mehr aufweist. zu OCPP gibt es bereits Gespräche zur Implementierung.

Ein konkretes Angebot für eine OpenScale Implementierung sollte ich Anfang der Woche haben. Ich werde die website entsprechend ergänzen.

Über das “Management Thema” muss ich mir nochmal Gedanken machen.
huschhusch hat geschrieben:
Zum individuellen Anschluss an den Wohnungszähler: Ist bei euch jeder Stellplatzeigentümer auch Wohnungseigentümer? Gibt es Wohnungseigentümer die über viele Stellplätze verfügen, so das für diese ein direkt zugeordneter Anschluss unpraktikabel wird? Ist in den vorhandenen Verteilern noch Platz für eine entsprechende Anzahl von FI/Leitungsschutzschalter? (Zu den monatlichen Ablesekosten in der genannten Option B: Geht das nicht günstiger in größeren Perioden - quartalsweise, halbjährlich, jährlich - über die Hausverwaltung?)
Den Fall von nicht klarer 1:1 Beziehung habe ich bereits mit einer Miteigentümerin besprochen du überlege mir dazu gerade eine Lösung, die ich am Wochenende niederschreiben wollte. Erster Gedanke: für die “Einzelfälle” dieser Natur können wir ja einen zusätzliches Kabel aus dem Garagenstrom in die TG ziehen und jeder der sich dran hängt muss halt Geld an Verwalter oder externen Dienstleister zahlen für die Abrechnung

Genügend Platz in den Verteilern gibt es. Siehe eine der Bilder auf der Website in den FAQ.

Hast Du Quellen für günstigere Abrechnungsvarianten?
huschhusch hat geschrieben:
Zu den Kosten/Umlage: Du willst die 3500 Euro Grundkosten gleich auf alle Stellplätze umlegen - nach Gesetz ist das nur möglich wenn mehr als 2/3 zustimmen, ansonsten zahlen (und nutzen) nur die "Mitmacher".
hmm, muss ich nochmal genauer nachlesen. Worst case ist es sogar noch schlimmer, weil ich Einstimmigkeit brauche für die Veränderung als solches im Gemeinschaftseigentum nach “altem” zum Zeitpunkt meiner Versammlung noch gültigem Recht.
huschhusch hat geschrieben:
P.S. nette Zusammenstellung auf der Webseite
Danke - feedback wenn etwas krumm oder fragwürdig scheint, gerne willkommen.


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Re: WEG Beschluss zur Installation

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Ich habe recht günstige Konditionen für das Backend. Liegt vielleicht auch daran, daß ich wenig Unterstützung benötige.

Vielleicht sollte ich unter meinem Account paar Interessenten unter meine Fittiche nehmen.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: WEG Beschluss zur Installation

Magnus8513
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Was meinst Du denn mit “das backend” hier genau? Account für was?


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Re: WEG Beschluss zur Installation

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Ich habe recht günstige Konditionen für den Zugang zum Backend von Has-To-Be mit den zugehörigen Roamingoptionen.
Da ich die Abrechnung meiner eigenen Kunden selber mache, muß ich dafür keinen prozentualen Anteil zahlen.
Einen dritten würde ich als weitere Ladestation in mein „Netz“ einbinden und die Abrechnung im Wesentlichen als Hobby erledigen.
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Re: WEG Beschluss zur Installation

luxtra
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Fritzchen-66 hat geschrieben: Hat jemand ein Dienstfahrzeug und möchte den Ladestrom mit dem Arbeitgeber abrechnen, so muß die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das sollte man betrachten und in die Lösung einfließen.

Das ist - zumindest in Deutschland - so nicht richtig.

Jeder Unternehmer (hier der Arbeitgeber) darf auch Leistungen beziehen bzw. Sachen erwerben, bei denen keine Ust enthalten und ausgewiesen ist. Er muss dann halt für sich entscheiden, ob er eine bessere Alternative findet, die bei ausgewiesener USt unterm Strich für ihn günstiger ist.

USt ausweisen dürfen nur Unternehmer, die keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG machen.

Weist eine Privatperson (Nichtunternehmer) Ust aus, hat das folgende Auswirkung: Die Privatperson muss die zu ausgewiesene USt an das Finanzamt abführen, aber der Rechnungs-/Leistungsempfänger darf die zu unrecht ausgewiesene USt nicht als Vorsteuer abziehen.

Re: WEG Beschluss zur Installation

Aganus
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Nachdem eine WEG keine Gewinnerzielungsabsicht hat, ist nach UStG von der MwSt befreit. Eine Ausweisung der MwSt ist daher auch nicht möglich.

Einen Musterbeschluss vor dem WEMoG und bei einem Anschluß an einen eigenen Wohnungs-Stromzähler:
Die Wohnungseigentümer der WEG … genehmigen den Miteigentümern …. und deren Rechtsnachfolgern die Einrichtung einer Elektroladestation auf eigene Kosten in der Tiefgarage. Die Montage erfolgt durch einen Fachmann des Elektrohandwerks. Die Elektroladestation wird durch einen Elektrozwischenzähler und einen FI-Schalter abgesichert, den der Miteigentümer finanziert und immer im betriebsbereiten Zustand halten muss. Diese Verpflichtung muss an alle Rechtsnachfolger weitergegeben werden. Reparaturen und Instandsetzungen sowie Modernisierungsmaßnahmen an der kompletten Ladestation als technische Einheit und an deren Verbindungen mit dem Gemeinschaftseigentum übernimmt die Sondereigentümer und deren Rechtsnachfolger. Die Stromkosten für die Energie aus der Ladestation werden über den eigenen Stromzähler abgerechnet oder in der Einzeljahresabrechnung erfasst. Die Miteigentümer xxx stellen den amtierenden Verwalter und die übrigen Miteigentümer im Falle der Beschlussanfechtung von den Kosten frei.

Trotz dieser Genehmigung behält sich die Eigentümergemeinschaft vor, bei dem Anschluss von mehreren Ladestationen ein Lastmanagementsystem – zur Reduzierung der Spitzenlast des hausseitigen Elektroanschlusses auf Kosten der Eigentümer der anzuschließenden Ladestationen die genehmigt worden sind – installieren zu lassen.

An diesem Lastmanagement muss auch die oben genehmigte Elektroladestation der Eigentümer ...... und deren Rechtsnachfolger mit anteiliger Kostenbeteiligung angeschlossen werden.
Sion reserviert.
VW ID.4 Life geleast
Corsa-e First Edition.

Re: WEG Beschluss zur Installation

jetfish
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Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie es bei Euch aktuell mit der Beschlussfassung in der WEG ausschaut. Wir wurden vor Kurzem durch unseren Verwalter informiert, dass die eigentlich für Dezember geplante WEG-Versammlung der Tiefgarage corona-bedingt entfällt. Die Entlastung des Verwalters erfolgt per Umlaufbeschluss. Steht ihr vor einer ähnlichen Herausforderung und falls ja, wie geht ihr damit um? Ich denke, hier bleibt einem nichts anderes übrig als geduldig abzuwarten. Eine Entscheidung zur Bewilligung der Installation von Ladepunkt(en) per Umlaufverfahren ist wegen der erforderlichen Einstimmigkeit aller Miteigentümer unrealistisch...

Die Zeit bis zur nächsten Versammlung werde ich sinnvoll nutzen und, ähnlich wie @Magnus8513 getan hat, die Entscheidungsfindung detailliert vorzubereiten.

Viele Grüße, j

Re: WEG Beschluss zur Installation

Optimus
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Bei mir hat das per Umlaufverfahren funktioniert (Eigentümer im Haus habe ich selbst abgeklappert und eine externe Eigentümerin hat mein Vermieter selbst angeschrieben). Jetzt ist doch das WEMoG vollständig in Kraft. Darin wird doch keine Einstimmigkeit mehr gefordert.
Ich hätte sonst auch noch mal warten müssen (bis ich weiß nicht wann...).
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Re: WEG Beschluss zur Installation

jetfish
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@Optimus Prima. Aufgrund der Größe der WEG und ortsmäßigen Verteilung ist das bei uns nicht so einfach möglich. Und ja, die Durchsetzung bedarf keiner Einstimmigkeit, jedoch die Entscheidung per Umlaufverfahren:

"Im Umlaufverfahren setzt ein Beschluss nach § 23 Abs. 3 WEG jedoch die schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer sowohl zum Verfahren als auch zum Beschlussantrag voraus."

Deswegen meine Frage...

Re: WEG Beschluss zur Installation

Optimus
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Ok, bei mir war keiner dagegen und der Vorschlag mit dem Umlaufverfahren kam von der Verwaltungsgesellschaft.
D.h. also für dich, wenn keine Einstimmigkeit erreicht wird, dass du bis zur nä. (Voll-)Versammlung warten musst.
Was ist, wenn da dann nicht alle anwesend sind? Musst du dann nochmal warten? Ich dachte durch das WEMoG werden solche Abstimmungen (egal auf welchem Weg/Verfahren) einfacher und erfordern nicht mehr Einstimmigkeit.
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