Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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@Sinus65
Ich kenne nun nicht die genaue Situation. Gäbe es denn Platz für einen weiteren Stellplatz? Wäre dieser auch laut dem B-Plan erlaubt?
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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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SamEye hat geschrieben:wenn Du keinen eigenen Stellplatz hast, wird es vermutlich auch kein Recht geben, diesen elektrifizieren zu dürfen?! Wenn es sich bei dem von Dir genutzten Stellplatz um öffentlichen Parkraum handelt, gäbe es vielleicht die Möglichkeit beim örtlichen Energieversorger anzufragen, ob eine öffentliche Ladesäule für den Bereich geplant ist/geplant werden könnte :)
Den habe ich nicht, der Stellplatz ist öffentlich. Ob im B-Plan ein zweiter steht weiß ich nicht, aber ist es nicht dem Eigentümer überlassen ob er noch einen Platz, wenn er den da ist, zu schaffen?

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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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SamEye hat geschrieben:wenn Du keinen eigenen Stellplatz hast, wird es vermutlich auch kein Recht geben, diesen elektrifizieren zu dürfen?!
Und das finde ich wieder zum Kotz.... Warum wird nicht gesagt: das Grundstück vor dem Haus hat eine bestimmte Größe, in diesem Fall ein zwei Generationshaus, also zwei Wohnungen, Grundstück ausreichend groß, also vor dem Haus, "hier bist du Eigentümer gezwungen zwei Stellplätze zu schaffen mit mind. 1 Stromanschlus für E-Autos.

Jetzt kommt die Antwort: Ja aber.....
Und diese Antwort muß ausser Kraft gesetzt werden. Deutschlands Regierung will bis 20xx soviele E-Autos in den Verkehr bringen und hat absolut keine Infrastruktur.

Ich glaube das viel mehr in unserem Land E-Autos fahren würden wenn wenigstens die Infrastruktur passen würde. Ich habe jeden Tag einen Arbeitsweg von 100Km hin und zurück also muss ich Strom zapfen können und das kann ich nicht. Schade und traurig zugleich.



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Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

elektrozauber
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Sinus65 hat geschrieben: leider wohne ich in einem zwei Generationshaus im oberen Stockwerk, die Garage und der Stellplatz ist dem unteren Mieter zugesprochen. Ich wüsste also nicht wie ich das Auto laden sollte.
Du könntest versuchen, einen Stellplatz in der Nachbarschaft zu mieten. Das WEMoG ändert auch das Mietrecht, so dass Mieter einen Rechtsanspruch haben, auf eigene Kosten eine Wallbox oder Ladesäule am gemieteten Stellplatz zu montieren. Eine andere Idee wäre, einen Stellplatz in deiner Wohnanlage einem anderen Miteigentümer abzukaufen. Falls die Stellplätze eigene Nummern im Grundbuch bekommen haben, muss nicht die Teilungserklärung geändert werden.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Sinus65 hat geschrieben: Ob im B-Plan ein zweiter steht weiß ich nicht, aber ist es nicht dem Eigentümer überlassen ob er noch einen Platz, wenn er den da ist, zu schaffen?
Ich kann da nur für Deutschland reden.
Eben nicht. Wenn im B-Plan nichts über die Anzahl der Stellplätze steht, dann dann hat man mehr Möglichkeiten. Es sein denn, es existiert eine Gestaltungssatzung oder ähnliches. Im B-Pan kann tatsächlich die Gesamtzahl an Stellplätzen vorgeschrieben sein, bzw. die Mindest- und/oder die Höchstanzahl.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Wie sieht es an der Straße aus? Gibt es zwischen Straße und Grundstück einen Fußweg? Wenn nein, käme das Betreiben einer eigenen öffentlichen Ladestation in Frage (aber beiß Miete?!) da sollte man aber - um Ärger zu vermeiden - gleich an mindestens 2 Ladepunkte denken.
Aber nur wenn genug Fahrzeuge im Einzugsbereich vorhanden sind!
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Sinus65 hat geschrieben: Hallo, ich bin neu auf dem Forum und habe mit Elektroautos (noch) nichts zu tun, was sich bei der deutschen Rechsgebung bis jetzt nicht ändern wird, leider, ich hätte gerne ein Elektroauto, leider wohne ich in einem zwei Generationshaus im oberen Stockwerk, die Garage und der Stellplatz ist dem unteren Mieter zugesprochen. Ich wüsste also nicht wie ich das Auto laden sollte.

Wie sieht es nun aus mit Menschen die ein E-Auto kaufen möchten und in meiner Situation sind, mein Stellplatz ist, nicht zugewiesen, in einer Parkbucht an der Straße.

Gruß
Thomas

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Wenn Du keinen *festen* Stellplatz mitgemietet hast: Sieht schlecht aus, auch nach dem neuen WEMoG. Die Argumentation in der Begründung ist in meinen Augen auch plausibel: Du könntest Dir ja mit Verweis auf Laden des Autos sonst einen quasi-festen Stellplatz sichern, obwohl Du diesen nicht gemietet hast.

Ich hab dazu hier was geschrieben:

https://ladefragen.de/23/

Dort kurz nach “Die Voraussetzungen”.
Fragen zum Laden? https://ladefragen.de/
Ladestationstester selbst bauen: https://evsim.gonium.net

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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So, die erste Lesung ist vorbei. Am 27.Mai kommt der Entwurf in die Fachausschüsse.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

elektrozauber
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Ja, am 27. Mai scheint die Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss stattzufinden, das hat MdB Steineke in der Aussprache nebenbei fallen lassen. Die Videos der Reden und das Plenarprotokoll sind übrigens mittlerweile alle online gestellt worden.

Der Haufe Verlag glaubt, den weiteren Zeitplan zu kennen: "Voraussichtlich am 19.6.2020 soll der Entwurf im Bundestag endgültig verabschiedet werden, so dass sich voraussichtlich am 3.7.2020 der Bundesrat abschließend mit der WEG-Reform befassen kann. Wird dieser Zeitplan eingehalten, könnte das Gesetz zum 1.9.2020 in Kraft treten."

Schau mer mal.

Re: Elektroautos und Eigentumswohnungen (in D)

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Was mir gerade aufgefallen ist, auch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz –GEIG ist auch für Wohngebäude interessant. §6 und §8 GEIG
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918962.pdf
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