Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

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  • Tom Taylor
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Folgendes Problem ist aufgetaucht:

Etliche ENV bieten ja nun Ladestrom auf der Basis abschaltbarer Lasten an und haben Schaltzeiten und diese werden dafür auch genutzt.

Nun hat die Gemeinde sich Fahrzeuge und Ladepunkte angeschafft. Diese sind nicht wirklich öffentlich aber auch nicht auf privaten Grundstücken sondern von Gemeindemitarbeitern an strategischen Punkten zu nutzen via RFID Freigabe. Es sind keine echten Smart-Boxen, wurden auch vor der neuen Förderung angeschafft. Sie nutzen aber natürlich einen 100% Öko-Fahrstromtarif auf Basis §14a mit Abschaltzeiten.

Nun ist mir jedoch zu Ohren gekommen das ein paar mal Unbehagen passierte, welches die e-Mobilität schlecht dastehen lässt. - Und zwar wurden die Fahrzeuge mehrfach ca. gegen 11:30 Uhr (vor der Mittagspause) angesteckt und das Laden aktiviert - Unterbrechungszeit durch ENV war dann 12:00 bis 13:00 Uhr - und am Nachmittag bzw. am nächsten Morgen als sie benötigt wurden, waren sie dann nicht ausreichend nachgeladen. Was natürlich zu großen Diskussionen und abfälligen Aussagen über die Marktbereitschaft der Elektromobilität gesorgt hat.
(Der ursprüngliche Plan sah vor sie zum Feierabend einzustecken und das wurde als nur 1 Fahrzeug da war auch gemacht - das Problem trat also erst auf als mehrere Fahrzeuge von "normalen" Nutzern verwendet wurden und diese nach gestiegener Akzeptanz für e-Antrieb umfangreicher genutzt wurden)

Habt ihr eine Idee für einen einfachen Workaround?
Reicht Ladetimer der dann kurz nach 13 Uhr wieder zuschalten will? Oder bleiben die Boxen trotzdem off (Sie hängen an *keiner* seperaten Steuerleitung)?
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Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

p.hase
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die gemeinde hat sich die falschen fahrzeuge verkaufen lassen. geschieht immer wieder.

Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

Jomim
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Ich würde ja den Tarif wechseln auf einen nicht unterbrechbaren.
Zumindest hier, müssen die Zeiten wo derartige Anlagen abgeschaltet werden ja nicht immer gleich sein.
Spätestens dann wenn so etwas auch bei diesen Anlagen passiert, stehst du vor dem gleichen Problem, nur eben zu einer anderen Uhrzeit.

Vielleicht hat man hier am falschen Punkt gespart.

Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

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  • Tom Taylor
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Jomim hat geschrieben: Zumindest hier, müssen die Zeiten wo derartige Anlagen abgeschaltet werden ja nicht immer gleich sein.
In dem Netzgebiet sind die gleich. Man benötigt halt 2 Zählerplätze, einmal mMe und 1x Schaltuhr. Hab leider ewig keine Zähler mit Huckepack-Schaltuhr gesehen und die Smartmeter können diesen udn andere nützliche Tariffälle ja noch nicht wirklich abbilden.

Umstellung auf normalen Tarif - bei 7,5 cent/kWh eher unwahrscheinlich. Gemeindekämmerer sind da extrem unflexibel.

Letztlich läßt sich das als Gemeinde notfalls auf kleinem Dienstweg klären und Abschaltzeiten werden an den Geräten ausgesetzt, aber mit dem zunehmenden Zubau an privaten Ladestationen wird das Problem sicher hier und dort mal auftreten. Auch weil ich bisher keine bezahlbaren Wallboxen gesehen habe die das nutzerfreundlich (Nichttechnikerkonform) umgehen können (mehrere Nutzer, mehrere Säulen...Steuerung/Info über Handy genau dieser einen genutzten Säule dann eher nur schlecht umsetzbar)

Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

Optimus
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Eine weitere Hürde ist ja die Freischaltung per RFID. Die müsste dann ja ebenfalls erneut erfolgen oder kann sich die WB die vorherige Freischaltung "merken"? Sonst ist es doch so, dass bei erneutem Zuschalten des CP-Signals und Erkennen des angesteckten Autos die Ladung fortgesetzt wird.
Model 3 SR+, MidnightSilver/black 06/2019, EAP 09/2020, 15,3 kWh/100 km (netto) @65 Tkm
08/2022 BKW 0,74 kWp, SSW, 500 kWh/a
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Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

tm7
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Wenn es eine geschlossene Nutzergruppe ist, dürfte es einfach sein, sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass mit bestimmten Fahrzeugen zu bestimmten Zeiten zu genau diesen Problemen kommt und sie bitte darauf achten sollen, dass sie damit korrekt umgehen.

Und: "Die Einschränkung existiert, weil es finanzielle Vorteile bringt".

Und: wenn das Laden am Abend klappt, sind nicht die "Boxen off", sondern die Fahrzeuge starten den Ladevorgang nach einer Trennung nicht automatisch neu.
28er Ioniq Bj. 5/2017, seit 31.1.2019
https://www.spritmonitor.de/de/detailan ... 09227.html

Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

Jomim
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Tom Taylor hat geschrieben:
Letztlich läßt sich das als Gemeinde notfalls auf kleinem Dienstweg klären und Abschaltzeiten werden an den Geräten ausgesetzt, aber mit dem zunehmenden Zubau an privaten Ladestationen wird das Problem sicher hier und dort mal auftreten. Auch weil ich bisher keine bezahlbaren Wallboxen gesehen habe die das nutzerfreundlich (Nichttechnikerkonform) umgehen können (mehrere Nutzer, mehrere Säulen...Steuerung/Info über Handy genau dieser einen genutzten Säule dann eher nur schlecht umsetzbar)
Wenn ich das richtig lese, dann wäre es hier vermutlich das beste alle diese Ladestationen in ein Backendsystem zu bringen, zusammen mit den entsprechenden Karten, dann kannst du dort frei konfigurieren welche Karte an welcher Ladestation laden darf und an welcher nicht.
Steuerung und Statusinfos der Stationen über ne App sollte dann (je nach Backendbetreiber) auch möglich sein.

Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

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Ich würde auf den Fahrzeughersteller zugehen und auf Nachbesserung pochen. Wenn er nicht liefern will, dann auf Wandlung bzw. Schadensersatz (keine Nutzbarkeit eines entsprechenden Tarifes) drängen.
Wenn es ausreichend Fahrzeuge betrifft, wird es schon klappen. Die Presse würde ich erst einschalten, wenn er sich stur stellt.
Fehler sind schlecht fürs Geschäft und sollen nicht so schnell in der Presse auftauchen, daher hat jeder Hersteller seinen eigenen Panendienst. Über diesen Weg tauchen Fehler nicht in der ADAC-Pannenstatistik auf.

Wenn er nicht gleich reagiert, dann spätestens wenn die Ladestationen zu größeren Stückzahlen in WEG-Garagen auftauchen. Eine schlechtere Presse für ein E-Fahrzeug (außer Feuer) kann ich mir kaum vorstellen.
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07

Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

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Mir stellt sich immer noch die Frage, ob die Ladefreigabe (via RFid) nach dem Wiederzuschalten noch weiter besteht, oder ob es wirklich am Fahrzeug liegt?
Vielleicht könnte man das mal testen: Fahrzeug vor der Abschaltung anstecken und Ladung mit Rfid starten. Nach der Abschaltzeit wiederkommen und das Fahrzeug z.B. durch entriegeln wecken, ohne den Ladestecker herauszuziehen (bei e-Golf und e-up reicht das definitiv) .
Wenn das Schütz in der Wallbox hörbar anzieht und das Fahrzeug dann innerhalb einer Minute anfängt zu laden, liegt die Ursache am Fahrzeug.
Wenn kein Schütz anzieht und das Fahrzeug nicht mit der Ladung beginnt, hat die Wallbox vmtl. die Ladefreigabe "vergessen"

Wie ist eigentlich die Sperrzeit konkret gelöst? Wird die ganze Ladesteuerung stromlos geschaltet, oder wird die Ladung nur gesperrt z.B. durch einen Freigabekontakt?
Seit Mai 2016 mit einem e-UP unterwegs -- Skoda Enyaq seit Mai 2021

Re: Wiederaufnahme Ladung nach Unterbrechung (Abschaltung bei Tarif nach §14a EnWG)

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Ich befürchte, das ist noch härter "gelöst": da wird vermutlich ganz brutal einfach die Zuleitung stromlos geschaltet. Daß danach nix mehr läuft ist doch verständlich.

Gruß SRAM
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