Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Weil dort eine Baustelle ist, wird es wohl eine Abstellgenehmigung geben. Zu jeder Baustelle im öffentlichen Straßenbereich gibt es einen Plan in dem alle Verkehrsschilder, Absperreinrichtungen usw. verzeichnet sind. Dieser Plan wird von dem zuständigen Straßenverkehrsamt genehmigt. Da macht sich kein Beamter überhaupt die Mühe übers Abschleppen nachzudenken.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Solarmobil Verein
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Mag sein, daß das hier zutrifft.
Bei uns haben die genialen Bauarbeiter zum Feierabend mal einen Bagger, 5 Nummern größer als der oben im Bild, so intelligent abgestellt, daß wir das Zufahrtstor zu unserem Grundstück nicht mehr öffnen konnten. Haben wir festgestellt, als wir um Mitternacht nach Hause gekommen sind.
Ich glaube, der Baggerfahrer konnte sich dann von seinem Chef ob dessen kurzer Nacht ganz schön was anhören. 50m 11kW-taugliches Verlängerungskabel habe ich halt nicht.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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ecopowerprofi hat geschrieben:Weil dort eine Baustelle ist, wird es wohl eine Abstellgenehmigung geben. Zu jeder Baustelle im öffentlichen Straßenbereich gibt es einen Plan in dem alle Verkehrsschilder, Absperreinrichtungen usw. verzeichnet sind. Dieser Plan wird von dem zuständigen Straßenverkehrsamt genehmigt. Da macht sich kein Beamter überhaupt die Mühe übers Abschleppen nachzudenken.
Müssten die Abstellflächen dann nicht auch abgesperrt oder beschildert sein?
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

pmd
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Das sieht sogar so aus, als sei der Bagger da bewusst genau so hingestellt worden, um eine Art Zaun für das daneben stehende Gerät zu bilden. Da braucht man nun auch nicht päpstlicher als der Papst zu sein, es hätte sich ja auch niemand beschweren können wenn der Bereich als Teil der Baustelle dauerhaft gesperrt wäre.

Nur weil man als außenstehender den Sinn nicht erkennt, muss der nicht fehlen. Im konkreten Fall ist es auch noch ein 22kW Lader am P&R für Pendler, die ihr Auto dort dann den ganzen Tag über laden lassen, das ist keine Säule die man mit 0% anfährt.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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iOnier hat geschrieben: Müssten die Abstellflächen dann nicht auch abgesperrt oder beschildert sein?
Normalerweise schon. Das hier ist eine typische Baustelle, die nach allen regeln der Kunst falsch abgesichert ist. Tagesgeschäft halt.

pmd hat geschrieben: Das sieht sogar so aus, als sei der Bagger da bewusst genau so hingestellt worden, um eine Art Zaun für das daneben stehende Gerät zu bilden.
Baumaschinen ersetzen keine Absicherung durch Verkehrseinrichtungen. Der Radlader hat auf dem Stellplatz nichts zu suchen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

pmd
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StVO hat geschrieben:
pmd hat geschrieben: Das sieht sogar so aus, als sei der Bagger da bewusst genau so hingestellt worden, um eine Art Zaun für das daneben stehende Gerät zu bilden.
Baumaschinen ersetzen keine Absicherung durch Verkehrseinrichtungen. Der Radlader hat auf dem Stellplatz nichts zu suchen.
Ich rede nicht von Absicherung im Sinne der Verkehrsordnung, sondern von Diebstahlschutz. Hinter dem Bagger ist ein Kompressor und ein weiteres Gerät erkennbar, beides könnte man vom Parkplatz aus gemütlich abtransportieren, wäre da nicht der Bagger im Weg.

Ob der Bagger da rechtlich was zu suchen hat oder nicht ist eine andere Frage, die mich persönlich nicht im geringsten interessiert und für den Bauunternehmer wahrscheinlich auch deutlich weniger Bedeutung als geklaute Baumaschinen hat.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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Eine mangelhafte Baustelleneinrichtung rechtfertigt m.E. nicht das Zuparken von Ladesäulen.
Jeder der unberechtigt auf solchen Stellflächen steht, hat irgendein persönliches Interesse, das die missbräuchliche Nutzung vermeintlich rechtfertigt.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Der Bagger steht da doch bestimmt auch, weil die am nächsten Morgen den Platz brauchen. Wenn da jetzt am nächsten Tag ein Elektroauto laden würde, müsste die Arbeit erstmal für die Zeit stillstehen, weil die da nicht rankommen. Der Verdichter braucht ja Material zum verdichten und das wird vom Bagger geliefert werden müssen. Dazu noch der Diebstahlschutz, von dem hier gesprochen wurde. Der eigentliche Fehler ist die fehlende Absperrung der Baustelle. Wenn man sieht wie der Bagger da steht, so weit links wie es geht, wird das eine Ausnahme sein. Und solange keiner laden muss und der Bagger nicht akut den Platz blockiert, bin ich da tollerant. Besser, als die ganzen Parkplätze so abzusperren, dass keiner mehr laden könnte.:)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

pmd
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StVO hat geschrieben: hat irgendein persönliches Interesse, das die missbräuchliche Nutzung vermeintlich rechtfertigt.
Exakt, genau aus diesem Grund stehen wir auch mal im Parkverbot um zum Bäcker zu gehen, oder ignorieren Bewohnerparken um nicht 1000m zum nächsten Parkplatz laufen zu müssen. Es gibt einen Unterschied zwischen reiner Ignoranz (bspw. Parksäule mit Benziner belegt, obwohl direkt daneben einer frei ist) und moralisch vertretbarer Ordnungswidrigkeit - sofern hier überhaupt eine vorliegt, wir kennen die Genehmigungen nicht.

Der konkrete Fall ist aber ein ein Paradebeispiel, wie Kleingeistigkeit zu Nachteilen führen kann. Denn wäre hier alles korrekt, wäre der belegte Parkplatz dauerhaft als Baustelle gesperrt und nicht nutzbar, so ist er es vermutlich nur über Nacht während die Arbeiten ruhen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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An einigen Beiträgen kann man erkennen, dass der jeweilige Schreiber noch nicht selbst im Straßenbau tätig war. Auch kann man auf Paragrafen rumreiten. Der MA muss am nächsten Tag dort wieder arbeiten und will vielleicht nicht unnötig Auf- und Abbauzeit verschwenden. Man weiß ja auch gar nicht ob nicht der Parkplatz Bestandteil des Auftrages ist und nur die Säule möglichst lange zugänglich bleiben soll und daher nicht abgesperrt wird.
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