Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Das ist halt der Nachteil der Hamburger Beschilderung.

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Das wäre u.U. eine bessere Lösung. Oder die Einschränkung "mit Parkscheibe, während des Ladevorgangs".
Ist aber ein schwieriges Thema, denn die Sache mit dem Ladevorgang lässt sich m.E. schlecht überwachen bzw. ordnungsrechtlich sinnvoll handhaben. Sobald das Fahrzeug vollgeladen ist, würde man ordnungswidrig parken - und zwar von einer Minute auf die andere. Das kann es dann auch nicht sein.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

DerMarodeur
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Technisch einfach zu definieren: Kein Kabel angeschlossen = Falschparker. :D

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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DerMarodeur hat geschrieben:Technisch einfach zu definieren: Kein Kabel angeschlossen = Falschparker. :D
+1 kein Fahrer am Fahrzeug, denn für die eine Minute des parkens plus aussteigen plus Ladekabel anstecken muss auch noch Zeit erlaubt sein :)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Ja schon.
Aber: Kabel angeschlossen und Akku voll = auch Falschparker.

Und da ist halt die Frage, wie viel Karenzzeit man hier einräumen sollte - vor allem wenn ein weiterer E-Autofahrer bereits mit den Hufen scharrt. Daher könnte eine Parkscheibenpflicht die nötige Rechtssicherheit bieten.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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StVO hat geschrieben:Ja schon.
Aber: Kabel angeschlossen und Akku voll = auch Falschparker.

Und da ist halt die Frage, wie viel Karenzzeit man hier einräumen sollte - vor allem wenn ein weiterer E-Autofahrer bereits mit den Hufen scharrt. Daher könnte eine Parkscheibenpflicht die nötige Rechtssicherheit bieten.
Nö, oder habe ich was verpasst. Kabel angeschlossen und Akku voll = korrekt geparkt.
Wenn die Gemeinde nicht möchte, dass Autos länger als eine gewisse zeit parken, dann können sie die Parkzeit einschränken mit einer Parkscheibe. Tun sie das nicht, ist das längere parken erlaubt.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Dazu habe ich schon andere Meinungen gehört - zumindest mit Blick auf die Verkehrsüberwachung.
Das jemand drei Tage mit angeschlossenen Kabel eine Ladesäule blockiert, ist ja auch nicht gewünscht.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
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StVO hat geschrieben:Ja schon.
Aber: Kabel angeschlossen und Akku voll = auch Falschparker.

Und da ist halt die Frage, wie viel Karenzzeit man hier einräumen sollte - vor allem wenn ein weiterer E-Autofahrer bereits mit den Hufen scharrt. Daher könnte eine Parkscheibenpflicht die nötige Rechtssicherheit bieten.
Gab soweit ich weiß hierzu schon ein Gerichtsurteil! Ladevorgang schließt das Abstrecken und Wegfahren mit ein; sprich auch wenn schon voll ist, aber noch da steht, ist der Ladevorgang noch rechtlich nicht abgeschloßen = Parken nach der Beschilderung erlaubt!

Siehe auch oeffentliche-ladeinfrastruktur/elektrof ... 92-10.html
Solaranlage im Mehrparteienhaus? Nächste Auto = E-Auto bei min 600 km echter Reichweite !

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

StVO
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Dieses Urteil (AG Charlottenburg) ist natürlich ein Ansatz, denn dort wird ausgeführt:
Wenn es auf dem Schild heißt: „während des Ladevorgangs“, so bedeutet dies grundsätzlich, dass ein Elektrofahrzeug tatsächlich Strom beziehen muss, oder durch den Anschluss an der Ladesäule den gegenwärtigen Akkustand jedenfalls hält.
Die Definition ist sicherlich auf öffentliche Verkehrsflächen übertragbar - im konkreten Fall ging es aber um eine Privatstraße.

Um aber mal den beliebten Tankstellen-Vergleich zu bemühen: Das wäre, als würde ein Verbrenner-Fahrer an der Tankstelle die Zapfpistole in den Tank stecken, diese betätigen und dann drei Stunden irgendwo zum Einkaufen gehen. 8-)

Klar ist auch Erhaltungsladung Laden im Sinne der Regelung. Dann kann man Schnarchladern aber auch nicht das Schnarchladen vorwerfen. Und man kann nichts unternehmen, wenn das Carsharing-Fahrzeug gerade nicht geshared wird und eine Woche lang (angesteckt) an der Ladesäule steht. Ggf. auch zwei davon. ;)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

USER_AVATAR
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StVO hat geschrieben:Und man kann nichts unternehmen, wenn das Carsharing-Fahrzeug gerade nicht geshared wird und eine Woche lang (angesteckt) an der Ladesäule steht. Ggf. auch zwei davon. ;)
Genau das ist auch mein Problem mit den sharing Fahrzeugen.
Wenn sie, wie eine normale Autovermietung Platz und Technik, auf Ihrem Grund und Boden bereithalten ist das alles fein.
Die Realität ist, sie greifen sich den gemeinen öffentlichen (Park)raum, generieren daraus ein Geschäft, und blockieren die für E-Mobilisten nötigen Ladestationen.
Anhängerverleiher sind im gemeinen öffentlichen (Park)raum kein deut besser.
Prius 2 2 2 2004 :o
Ioniq PHEV silber; Pre/SD/Interieur hell: seit 1.9.2017

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

BennyOtt
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DerMarodeur hat geschrieben:Altstädter Straße in Hamburg:

Entweder verstehen die Nutzer nicht, dass es sich um LADEplätze handelt und nicht um PARKplätze für Elektrofarzeuge oder BMW ist damit ziehmlich protektionistisch und blockiert damit indirekt Ladepunkte. :evil:
Nachdem ich 45 Minuten durch HH gegurkt bin, um eine "frei" Ladesäule zu finden ist mir hier der Kragen geplatzt. Entweder waren die Säulen aufgrund von Baumaßnahmen nicht nutzbar oder durch "DriveNow-Fahrzeuge" blockiert.
Passenderweise waren hier zwei Bedienstete der Parkraumüberwachung vor Ort und haben mir erlaubt auf dem Gehweg zu laden. Als dann aber doch noch die Polizei erschien erkläre sich ein Passant bereit, welcher DriveNow nutzt, eines der Fahrzeuge wegzufahren. :lol:

Ich weiß nicht, wem ich das Paket mit Sch***e schicken soll. BMW oder den DriveNow-Nutzern? :lol: ;)
IMG_20180731_145857.jpg
Einfach bei DriveNow anmelden (da es aktuell kostenlos ist) und das Auto fix wegfahren. Mach das auch so ggf. auch anders rum um die 30 Freiminuten zu bekommen.

Wäre das Auto angeschlossen, wäre es nach etwas 90 - 120 Minuten als reduziertes Fahrzeug verfügbar und meist dann auch fix vergeben.
ID3 Pro S:
Seit 11/2023
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10/2017 - 11/2023 Golf GTE
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