"Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definition?

Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definit

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Cerebro hat geschrieben:Die Ladesäulen des LVF+ sind eindeutig. Grün = Frei oder kein Ladevorgang, Blau Ladevorgang. Das Ordnungsamt in Fürth ist darauf auch trainiert.
Ach wie praktisch, wenn die tollen ABL-Ladesäulen die Ladung mal wieder unvermittelt abbrechen und auf "grün" gehen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definit

zoppotrump
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Naheris hat geschrieben:Es gibt da ein schönes Urteil aus Berlin, aber nicht letztinstanzlich. Der definiert "Ladevorgang" als beginnen mit dem "Befahren des Parkplatzes um zu laden", und definiert das Ende mit dem "Verlassen des Parkplatzes" nach dem Beenden der Ladung oder des Ladeversuchs. Der Grund ist einfach: man dürfte dort sonst nicht zwischen dem Abstellen des Fahrzeugs und Beginn des Ladens selber stehen. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Genauso das Abstecken und verspätete wegfahren.
Super. Danke Dir!

Hast Du vielleicht eine Quelle zu diesem Urteil?

Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definit

Naheris
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Nein, leider nicht mehr. Ich habe das aber entweder hier oder im TFF gefunden und mir den Inhalt aufgeschrieben. Aber natürlich mal wieder nicht das Urteil selber... Ich bitte das zu entschuldigen. Es wäre in der Tat sehr spannend das wieder zu finden.
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Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definit

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Naheris hat geschrieben:Es gibt da ein schönes Urteil aus Berlin, aber nicht letztinstanzlich. Der definiert "Ladevorgang" als beginnen mit dem "Befahren des Parkplatzes um zu laden", und definiert das Ende mit dem "Verlassen des Parkplatzes" nach dem Beenden der Ladung oder des Ladeversuchs.
Das ist auch aus meiner Sicht die einzig sinnvolle Definition. Beim Tanken muss ich die Zapfsäule ja auch nicht räumen, so lange ich nicht bezahlt habe. Den Ladevorgang als rein physikalischen Vorgang einzugrenzen halte ich nicht für sinnvoll. Tankvorgang ist anfahren, tanken, bezahlen, wegfahren. Ladevorgang ist anfahren, anstecken+freischalten, laden, abstecken, wegfahren.

Und gerade bei „Destination Chargern“ halte ich es für fehlgeleitet, wenn man vom EV-Fahrer verlangt, seinen Wagen unverzüglich wegzusetzen, wenn er voll ist. Das macht einen der KSPs von EVs völlig zunichte: Das Laden, während man andere Dinge tun kann. Wenn ich die anderen Dinge dahingehend einschränken muss, dass ich jederzeit mein Auto umsetzen kann, dann verliert das EV entscheidend an Attraktivität.

An einer Tankstelle, wo das Tanken 5–10 Minuten dauert, ist das zumutbar, da man ohnehin dabei stehen bleibt. Aber wenn ich beispielsweise einen Tag an den Strand will, das Auto morgens einstecke, der Ladevorgang 4 Stunden dauert, ich aber 8 Stunden bleiben will, dann will ich nicht den ganzen Tag darauf ausrichten müssen, das Auto auch ja spätestens nach den vier Stunden umzusetzen.
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Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definit

zoppotrump
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Vielen Dank! Das ergibt Sinn, denn jetzt verstehe ich auch die Unterscheidung der beiden Schildervarianten bei uns in der Stadt besser:
1. P-Schild mit Stecker-Symbol: Nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Diese dürfen parken oder parken + laden.
2. P-Schild mit Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei": Für alle Plugin-E-Autos, allerdings muss das Kabel zum Laden angsteckt sein, also ein Ladevorgang getätigt werden.

Variante 1 ist bei uns an den 1a Lagen in der Innenstadt aufgestellt mit dem Zusatz "mit Parkscheibe maximal 2 Stunden". Das dient demnach dazu, dass man die E-Mobilität in die Innenstadt bringen und fördern möchte.
Variante 2 ist bei uns an etwas entlegeneren Orten aufgestellt, bspw. am Bahnhof.

Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definition?

ad-mh
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https://www.burhoff.de/asp_weitere_besc ... e/2668.htm

Dieses Urteil wird hier kommentiert.

https://community.beck.de/2014/06/30/ol ... -von-ra-b-

Das Problem liegt darin, dass es zwar im Katalog des § 39 StVO ein Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge" existiert, jedoch kein Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs".
Hier kam es auf die Frage an, ob ein nicht existentes Schild eine Nichtigkeit des Verwaltungsaktes zur Folge hätte mit der weiteren Folge, dass ein Verstoß als Bußgeldsache nicht ahndungsfähig wäre.

Hier wäre es an der Sache des Verteidigers gewesen, die Sache mit der Begründung der offensichtlichen Nichtigkeit weiter durchzuziehen.

Die Problematik wäre interessant, soweit ein Elektrofahrzeug geparkt aber nicht geladen wird, da schon der Stecker nicht eingesteckt ist.
Oder aber, soweit ein Ladevorgang gestartet aber inzwischen längst beendet war.

Im OLG Bezirk Hamm sollte man sich allerdings nicht auf Diskussionen einlassen.
Am OLG Hamm neigt man zu absonderlichen Entscheidungen.

https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6956.php

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Schneeflockensymbol gilt natürlich auch im Sommer bei trockener Fahrbahn.

Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definition?

UliK-51
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Gib den KnöllchenjägerInnen doch eine Chance, das städtische Geldsäckl zu füllen. Wenn Dein Auto schon Kfz- Steuerbefreit ist. :mrgreen:
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Der Mensch. Die Krone der Schöpfung, des Denkens nicht fähig, zum handeln geboren.

Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definition?

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@ad-mh Ich weiß zwar nicht, welchen VZKat die da vorliegen hatten, aber unter Zeichen 1050-32 ist genau das hinterlegt: „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“.

Nachtrag: Oh Gott, das Urteil ist sechs Jahre alt. Voll aktuell. Nicht.
Das ist aufgrund der Überarbeitung des VZKat überholt.

Sorry, drei mal editiert wegen falscher Nummer des Zusatzzeichens.

SüdSchwabe.



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Re: "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" Definition?

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ad-mh hat geschrieben: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Schneeflockensymbol gilt natürlich auch im Sommer bei trockener Fahrbahn.
Ja, und die Entscheidung war korrekt und nicht absonderlich. Nicht immer sind Juristen die "Bösen". Auch nach der Überarbeitung des VZKat gibt es Kombinationen, die sich einem Durchschnittsdoofen wie mir nicht auf Anhieb erschließen ... schon gar nicht auf der AB mit 130km/h :-)

Bye Thomas
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