Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Anmar hat geschrieben:Wegen dem 'Gemeingebrauch nach bürgerlichem Recht' (Sondernutzung).
In welchem BGB-Paragraphen ist das festgelegt ??
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Unter Artikel 22 des BayStrWG ist die Sondernutzung geregelt.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... ayStrWG-22
Und das Gemeinrecht unter Artikel 14.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... ayStrWG-14

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Es bleibt erst mal festzuhalten, dass die §§ nur für Bayern gelten. Dann stellt man die Ladestation nicht im Verkehrsraum auf sondern auf privatem Grund und Boden. Auf einem Parkplatz darf man parken. Dem steht nach den zitierten §§ nichts im Wege. Ob man beim Parken das Fahrzeug an eine private Ladestation angeschlossen hat, dürfte am eigentlichen Parken nichts ändern, denn sonst wären die Beschilderungen mit dem "P"-Schild an den öffentlichen Ladesäulen rechtswidrig. Hierzu bitte die Ausführungen vom User StVO lesen.

PS: Auf dem Parkplatz dürften dann auch Verbrenner parken und die E-Fahrzeuge müssen nicht laden, da nur das Ordnungsamt eine geeignete Einschränkung vornehmen kann.
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Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Das Aufstellen eine Ladesäule ist auch eine Sondernutzung. Natürlich ist darin enthalten, dass ein E-Auto daran laden kann. Übrigens, wenn das Laden Geld kostet, benötigt man auch die Erlaubnis zur Parkraumbewirtschaftung. Es muss ja alles seine Ordnung haben.

Bezüglich der §§. Natürlich gibt es diese auch in den anderen Bundesländern. In Schleswig-Holstein zum Beispiel im StrWG §§ 20, 21 und 23
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... e&aiz=true

NRW auch im StrWG, allerdings Artikel 14 - 19
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... N&anw_nr=2

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Anmar hat geschrieben: eine Sondernutzung.
Die Sondernutzung bezieht sich nur auf öffentlichem Grund und Boden. Den Gesetzestext mal genau lesen. Die Aufstellung der Ladestation auf privatem Grund und Boden stellt keine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Die Sondernutzung entsteht nur wenn die Ladestation auf öffentlichem Grund und Boden aufgestellt wird.
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Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Richtig.
Nur was ist, wenn ich das Ladekabel über einen öffentlichen Gehweg verlege?

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Ich dachte wir reden über Parkplätze, die direkt an privaten Gund grenzen. Da liegt dann nix überm Gehweg.
ecopowerprofi hat geschrieben:Wenn mein Grundstück direkt an einem öffentlichen Parkplatz grenzt

PS: Bei uns im Wohngebiet grenzen alle Parkplätze direkt an privatem Grund.
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Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Deswegen hatte ich auch geschrieben, dass das klappen könnte. Zumal das Bayrische Verwaltungsgerichtshof eine entsprechende Begründung geschrieben hat, bezüglich wegen dem Aufstellen öffentlicher Ladesäulen.

Ich bin im übrigens so wage, da weder die Legislative noch die Judikative sich dazu geäußert hat. Es ist in Deutschland so, solange es nicht verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt.

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

winwou
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Anmar hat geschrieben:Es ist in Deutschland so, solange es nicht verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt.
Falsch. Solange es nicht explizit verboten ist und die Vorschriften nicht Wasserdicht sind, ist es erlaubt. Reichlich Beispiele gibt es hier nachzulesen.

Re: Öffentliche Ladestelle auf privatem Grundstück bauen

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Das manche Sachverhalte juristisch nicht einfach sind, zeigt der Fall mit der ältesten Raststätte Deutschlands.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 13445.html
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