Netzbetreiber verklagen

Re: Netzbetreiber verklagen

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Super-E hat geschrieben:Nope, inde n USA hat man in entsprechenden Gegenden mit hohem EV Anteil bereits festgestellt, dass ein großteil der Nutzer stupide Abends nach der Arbeit ihr EV einfach einstecken und mit allem was geht laden. Klar macht das nicht jeder so, aber wenn es nur jeder dritte ist, dann werden die irgendwann zwischen 17:30 und 19:30 eingestöpselt. Um 20:30 ist vermutlich schon wieder alles rum (selbst wenn die Akkus größer werden, fahren die Leute ja an einem Durchschnittstag nicht mehr und wenns ie die Reserve nicht für intelligentes Laden nutzen, sondern einfach wieder ASAP voll machen sieht das dann so aus)...
Ich biin zur Zeit in den USA, dort gibt es kostenlos gesonderte Zähler für Elektroautos. Der Tarif dabei sorgt aber, daß die Autos erst ab 23:00 Uhr beginnen zu laden, da der Strom vorher fast das doppelte kostet. Dementsprechend gibt es für zu Hause Wallboxen, die den Strom im Normalfall erst ab 23:00 Uhr freigeben.

Zur Größe der Ladeleistung ist auch zu sagen, daß die Nebenverbraucher, die beim Laden noch aktiv sind, nicht zu vernachlääsigen sind. So rechnet ein Autohersteller vor, daß eine Wallbox deshalb günstiger sei, da dann mit mehr Leistung geladen werden kann und die geringeren Verluste die Wallbox bereits nach paar Jahren finanziert.
Ladezeit 23h (Steckdose) zu 3 Stunden (Typ1 Stecker).

Gruß Carsten
Fiat 500e seit 2017, zusätzlich VW eGolf. inzwischen auch ein i3s in der Familie; 115 MWh Strom an den Ladesäulen verkauft.
Ladesäule vor der Haustür
#2307 Ladestart um 23:07
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Fritzchen-66 hat geschrieben:Dementsprechend gibt es für zu Hause Wallboxen, die den Strom im Normalfall erst ab 23:00 Uhr freigeben.
Gibt es auch bei uns nur dass man je nach VNB den Strom ab 20 - 22 Uhr und bis 6 - 8 Uhr abrufen kann. Für WP gibt es noch einen Tarif bei der man über einem Rundsteuerempfänger oder nach festen Zeiten 3 mal 2 Std. abgeschaltet wird.
Fritzchen-66 hat geschrieben:Zur Größe der Ladeleistung ist auch zu sagen, daß die Nebenverbraucher, die beim Laden noch aktiv sind, nicht zu vernachlääsigen sind. So rechnet ein Autohersteller vor, daß eine Wallbox deshalb günstiger sei, da dann mit mehr Leistung geladen werden kann und die geringeren Verluste die Wallbox bereits nach paar Jahren finanziert.
Einige Hersteller sollten dann mal ihre Ladegeräte optimieren. An den WR für Batteriespeicher kann man sehen, dass erst ab Leistungen unter 10% der Nennleistung der WG merklich abnimmt. Die Norm für die Autoladegeräte schreibt min. 6 A vor. Ursprünglich war der max. Strom 48A. Die 6 A entsprechen 12,5%. Das war auch genau aus dem Grund, weil sonst bei geringeren Ströme der WG zu stark abfällt.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Netzbetreiber verklagen

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ecopowerprofi hat geschrieben:
Fritzchen-66 hat geschrieben:Zur Größe der Ladeleistung ist auch zu sagen, daß die Nebenverbraucher, die beim Laden noch aktiv sind, nicht zu vernachlääsigen sind. So rechnet ein Autohersteller vor, daß eine Wallbox deshalb günstiger sei, da dann mit mehr Leistung geladen werden kann und die geringeren Verluste die Wallbox bereits nach paar Jahren finanziert.
Einige Hersteller sollten dann mal ihre Ladegeräte optimieren. An den WR für Batteriespeicher kann man sehen, dass erst ab Leistungen unter 10% der Nennleistung der WG merklich abnimmt. Die Norm für die Autoladegeräte schreibt min. 6 A vor. Ursprünglich war der max. Strom 48A. Die 6 A entsprechen 12,5%. Das war auch genau aus dem Grund, weil sonst bei geringeren Ströme der WG zu stark abfällt.
Ich hatte geschrieben, die Nebenverbraucher, nicht der Wechselrichter. Teilweise ist noch das ganze Auto munter während des Ladens.
Die Nebenverbraucher ziehen einiges. Stell dir mal vor, du stehst in der Werkstatt, weil du am Auto arbeitest, hängst ein 50A 12V Netzteil zur Stützung der Batterie ans Netz, und mußt dann mitbekommen, wie dir dein Auto wegen Unterspannung "stirbt", da es mehr als die 50A, die dein Netzteil liefert, verbraucht und die Batterie leergesogen hat. Das war während der Entwicklung, aber.....
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Re: Netzbetreiber verklagen

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Ein Nebenverbraucher ist die Kühlung des WR. Die ist abhängig von der Ladeleistung und der Konstruktion bzw. Aufbau der Elektronik. Auch die Unterbringung der Batterie ist ein Faktor für den Kühlbedarf. Dass die Fahrzeugsteuerung nie ganz abgeschaltet wird ist nachvollziehbar, da sonst z.B. die Fernbedienung nicht mehr funktionieren würde.
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Re: Netzbetreiber verklagen

AndiH
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Fritzchen-66 hat geschrieben: Die Nebenverbraucher ziehen einiges. Stell dir mal vor, du stehst in der Werkstatt, weil du am Auto arbeitest, hängst ein 50A 12V Netzteil zur Stützung der Batterie ans Netz, und mußt dann mitbekommen, wie dir dein Auto wegen Unterspannung "stirbt", da es mehr als die 50A, die dein Netzteil liefert, verbraucht und die Batterie leergesogen hat. Das war während der Entwicklung, aber.....
Bist du dir sicher das du nicht gegen den DC/DC Wandler gearbeitet hast mit deinem Netzteil? Das wäre schon einiges an Leistung was irgend wo wieder abgeführt werden muss. Eine typische Steuerungen liegt bei << 20 Watt und selbst die Leistungselektronik im Standby sollte mit weniger als 10 Watt auskommen. Die einzigen Nebenverbraucher die Leistung benötigen sind Heizung/Kühlung, aber die sollten im Stand bzw. ohne Ladevorgang auch nicht benötigt werden.
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Re: Netzbetreiber verklagen

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So ein eAuto hat aber div. Steuergeräte. Mehrere Hundert Watt im aktiven Zustand sind keine Seltenheit
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Netzbetreiber verklagen

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Ich weiß nicht genau wie es bei anderen Modellen ist aber der ZOE schaltet alle nicht benötigten Fahrzeugfunktionen aus, wenn man den Ladestecker in die Buchse steckt. Nur die Türverriegelung und das Radio können wieder aktiviert werden. Das Radio wird aber spätestens nach 15 Min. wieder abgeschaltet. Eigentlich ein wenig blöd, wenn man wärend des Ladens noch Radio hören möchte und man alle 15 Min. es wieder einschalten muss. Passiert immer genau dann, wenn gerade ein interessanter Beitrag läuft. :(
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Re: Netzbetreiber verklagen

Ben123
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Super-E hat geschrieben:Und auch der Threadersteller meint ja mit 2x22kW gleichzeitig laden zu müssen. Für 7k€ hätte er sich drei Luxuswallboxen mit Lastmanagement leisten können...
Ich lade mein Auto zwischen 1 Uhr und 6 Uhr mit 11 kW auf. Hiervon profitiert eigentlich nur die Netzbetreiberin, da ich immer noch keinen last-variablen Stromtarif gefunden habe. Zwei Ladestationen sind für die öffentliche Nutzung an der Straße und die Nutzung auf dem Grundstück erforderlich. In den vergangenen Jahren wurden noch nie zwei Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen. Umso praxisferner muten den Auflagen der Netzbetreiberin an.

Re: Netzbetreiber verklagen

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Hallo Ben123,
wenn Du diesen alten Thread wieder ausgräbst, verrätst Du uns dann auch noch, wie die Sache ausgegangen ist?
Smart 451 ED Brabus Cabrio seit 28.07.2017 (ca. 12.000km/a)
(ex Audi A3 1.8 TFSI LPG) Passat Variant CNG + Porsche 968 - warte auf (ID, e-tron,) Taycan als Leasingrückläufer

Re: Netzbetreiber verklagen

suedberlin
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Vielleicht habe ich es überlesen.

Wenn es sich um ein privates Haus handelt, wozu werden 2 x 22 kW benötigt?
Oder soll es eine halböffentliche Ladesäule werden?
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