Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

Pfälzer68
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Moin.

31,5 Kilo... wer sowas trägt ist selbst schuld, faltbare Karren gibts für wenig Geld und sind die Bandscheiben allemal wert... :mrgreen:

Anderes Thema... wie ist das eigentlich mit Lademöglichkeiten die quasi öffentlich sind aber auf Privatgrund stehen? Gilt die ( u.U. falsche ) Beschilderung auch für den Eigentümer? Praktisches Beispiel, wir haben ein Autohaus dessen Parkplatz direkt und ohne Absperrungen an den Gehweg anschliest. Die beiden vordersten Plätze wurden mit je einem Tripple ausgerüstet, betrieben von den Pfalzwerken.
Dort steht gerne mal zumindest auf einem der Plätze länger ( Tage ) der Vorführwagen oder Kundenneufahrzeuge. Die Beschilderung besteht aus einem " P " Schild mit Zusatz " Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs "
Hat der Eigentümer da Sonderrechte?
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Solche Konstellationen sind immer schwierig.

Zunächst wäre zu klären, ob die Beschilderung von der Verkehrsbehörde angeordnet wurde - nur dann können Ordnungsamt oder Polizei überhaupt tätig werden - vergleichbar mit einem privaten, aber tatsächlich öffentlichen Supermarktplatz. Wurde das Schild einfach nur so vom Eigentümer aufgestellt, ohne das es verkehrsbehördlich angeordnet wurde, dann ist die Beschilderung ordnungsrechtlich nicht vorhanden bzw. verkehrsrechtlich gesehen nichtig.

Doch selbst wenn diese Anordnung vorliegen sollte, werden sich die Behörden hüten, gegen den Falschparker in Gestalt des Grundstückeigentümers vorzugehen, insbesondere weil der Verkehrsraum nicht öffentlich gewidmet und die Ladesäule daher primär dem Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist. Dem Eigentümer steht es schließlich auch frei, ein "außer Betrieb-Schild" an die Säule zu hängen, auch wenn diese funktioniert.

Die Zuständigkeit von Ordnungsamt und Polizei auf Supermarktparkplätzen ist in der Praxis auch immer nur soweit gegeben, wie es Belange von Ordnung und Sicherheit betrifft. Ein gutes Beispiel sind z.B. Behindertenparkplätze, die üblicherweise auf Grund von baurechtlichen Anforderungen zu errichten sind - gerade bei großen Einkaufszentren. Der Betreiber kann sich also -im Gegensatz zur Ladesäule- nicht aussuchen ob der diese vorhält oder nicht, sondern er bekommt diese quasi aufgedrückt. Insofern besteht dann auch die Notwendigkeit einer entsprechenden Überwachung.

Für alle anderen Maßnahmen, die in der Regel allein auf Betreiben des Eigentümers getroffen werden (Parkplätze Mutter+Kind, Parkscheibenpflicht auf dem ganzen Platz usw.) werden in der Regel private Firmen beauftragt, die dann im zivilrechtlichen Rahmen tätig werden.

Re: der korrekte Schilderwald

OlafSt
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Also, wenn das Schild da steht, dann gilt es. Ergo hat da kein Verbrenner zu stehen und auch "nur angestöpselt" ohne Ladevorgang ist unzulässig. Das das Firmengebäude da steht, hat absolut keine Relevanz.

Würde in meiner Straße ein Halteverbot angeordnet, kann ich mich auch nicht darüber hinwegsetzen und dort parken, nur weil mein Haus an dieser Straße liegt.

Re: der korrekte Schilderwald

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Pfälzer68 hat geschrieben:31,5 Kilo... wer sowas trägt ist selbst schuld
Es geht nicht darum ob man etwas trägt oder mit einer Sackkarre transportiert. Es geht nur darum ob es zumutbar ist. Da kann je nach körperlichen Voraussetzungen schon 2 kg zu viel sein.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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OlafSt hat geschrieben:Also, wenn das Schild da steht, dann gilt es. Ergo hat da kein Verbrenner zu stehen und auch "nur angestöpselt" ohne Ladevorgang ist unzulässig. Das das Firmengebäude da steht, hat absolut keine Relevanz.
Vielleicht habe ich ja etwas falsch verstanden, aber die Ausgangssituation ist, dass sich die Ladesäule auf dem Privatgelände des Autohauses befindet.

Re: der korrekte Schilderwald

OlafSt
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Da der Parkplatz nicht absperrbar ist (Tor, Gitter, Kette etc) ist das öffentlicher Verkehrsraum. Dessen wird man spätestens dann gewahr, wenn man dem Sohn / der Tochter auf seinem vermeintlichen Firmenparkplatz das Autofahren beibringen will 8-)

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Ob es öffentlicher Verkehrsraum ist, hat mit der Wirksamkeit der Verkehrszeichen aber erstmal nichts zu tun. Maßgeblich ist die verkehrsrechtliche Anordnung. Fehlt eine solche, ist das Verkehrszeichen -im Sinne der StVO- nicht vorhanden.

Re: der korrekte Schilderwald

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Ich hoffe, der Link wurde hier noch nicht genannt. Endlich hat sich mal jemand dediziert dieses Themas angenommen und eine Website erstellt, die richtig und falsch mit detaillierten Erklärungen gegenüberstellt und auch eine kritische Bewertung vornimmt. Die Absurdität der aktuellen Situation wird gut herausgearbeitet während zugleich konkrete Hinweise für praxisgerechte Lösungen gegeben werden:
:arrow: http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeu ... tionen.htm
(via electrive.net)

Re: der korrekte Schilderwald

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Volker.Berlin hat geschrieben:Ich hoffe, der Link wurde hier noch nicht genannt.
Wenn Du die Thread-Suche bemühst, findest Du zu vzkat 13 Treffer, hier im Thread :!: :D
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: der korrekte Schilderwald

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Fridgeir hat geschrieben:Wenn Du die Thread-Suche bemühst, findest Du zu vzkat 13 Treffer, hier im Thread :!: :D
Jetzt 15. :P Stimmt, danke. User StVO hat bereits am 20. Juli sein Projekt hier in diesem Thread vorgestellt:
:arrow: oeffentliche-ladeinfrastruktur/der-korr ... ml#p788061

Danke dafür!
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