Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Plan B
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Hallo Leute,

Gestern Nachmittag Rastplatz Kammersteiner Land Süd...
Ok, T&R schafft es nicht die Parkplätze zu markieren und Schilder aufzustellen...
Viele Parkplätze um die Ladesäule frei...

Und dann Parkt so ein Karlsruher Spezialist genau auf die Ladesäule. I
ch würde mich ja schon als Laie wundern was da so rumsteht und zusätzlich noch mit so sw/gelben Pollern geschützt wird.. nein wir stellen das Fahrzeug einfach hin...

Gruß Oliver
Dateianhänge
IMG_2782.JPG
Spezialist aus Karlsruhe
und Nachts nehmen wir den Besen ;)

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

JuGoing
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Meine Theorie ist ja folgende:
Der fährt auf diesen großen leeren Parkplatz und überlegt, wie er nachher wenn der voll ist, sein Auto am Besten wiederfindet.
Also sucht er nach etwas an dem er sich orientieren kann ....
05/17-11/22 ZOE R90 ZE 40 22 kW
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Plan B hat geschrieben:Ok, T&R schafft es nicht die Parkplätze zu markieren und Schilder aufzustellen...
T&R ist nicht zuständig. Nur die Autobahnverwaltungen dürfen Verkehrschilder aufstellen. Man hat zwar die Schilderitis ausgelagert aber es gehört hierher. Wenn man irgendwas an den Pranger stellt sollte man auch drüber diskutieren ob die Beschilderung i.O. ist. In gefühlten 50% der Fälle ist die Beschilderung nicht korrekt oder wie hier gar nicht vorhanden und daher der Pranger unberechtigt. In diesem Fall kann man den Autofahrer gar kein Vorwurf machen. Er wird aber indirekt an den Pranger gestellt und sich noch lustig über ihn gemacht.

@Plan B
Zuständige Autobahnverwaltung ermitteln und das Foto mit einer entsprechenden Aufforderung zuschicken.

PS:
StVO hat geschrieben:Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten.
Ups, wer hat hier sich selbst an den Pranger gestellt. Man sollte sich selbst an die Regeln halten, wenn man andere ansch.... möchte. Bodenmarkierungen sind auch Verkehrszeichen im Sinne der StVO (z.B. Haltebalken usw.).
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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Zugeparkt:
IMG_2613.jpg

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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zoppotrump hat geschrieben:Zugeparkt
Bei der Beschilderung kein Wunder. Zwei PKW-Parkplätze mit Parkscheibe für Kurzeitparker. :roll:
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Martin206
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@ecoLoad

Was willst Du?
Wo steht, daß man hier nur Gesetzesverstöße anprangern darf?
Auch Unachtsamkeit, Frechheit und Dummheit sind "Mißstände".

Wer stört nun hier mehr, der "unachtsame" Verbrenner-Parker oder der "Markierungsübertreter", der evtl. gar nicht anders an die notwendige Säule gekommen wäre?
-Maddin-
seit 23.6.17: rote Zo(e)ra Z.E.40 Intens, SH, DAB+, Gar. 72M/100Tkm, RH-ZO41E ;-)
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Martin206
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ecopowerprofi hat geschrieben:
zoppotrump hat geschrieben:Zugeparkt
Bei der Beschilderung kein Wunder. Zwei PKW-Parkplätze mit Parkscheibe für Kurzeitparker. :roll:
...wer den Stecker auf dem Schild nicht erkennt und/oder Schilder grundsätzlich nicht lesen kann, wem auch noch die sonstigen Hinweise auf Ladesäulen/-plätze nicht auffallen, der sollte mal überprüft werden, ob er überhaupt noch für den Straßenverkehr (als Fahrer eines PKW) geeignet ist.

Steht hier als Titel des Fadens "Wie könnte man sich rausreden wenn man blind durchs Autofahrer-Leben geht"?
Man könnte es glauben...
-Maddin-
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Martin206 hat geschrieben:Was willst Du?
Es ist auch ein Missstand, wenn jemand was anprangert und selbst die Vorschriften nicht einhält. Es ist auch ein Missstand, wenn die Beschilderung bescheuert ist (ca. 50% der Fälle).
Martin206 hat geschrieben:Wer stört nun hier mehr, der "unachtsame" Verbrenner-Parker oder der "Markierungsübertreter"
Ein "Verbrenner-Parker" stört nicht, wenn er sich an die StVO hält und dabei eine Ladesäule zu parkt. Eine falsch oder nicht gekennzeichnete Ladesäule kann man u.U. problemlos bei der Anfahrt mit einem Mülleimer verwechseln.

In Anlehnung an einem bekannten Spruch: "Man sieht vor lauter Schilderwald die Schilder nicht mehr."
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

zoppotrump
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ecopowerprofi hat geschrieben: Bei der Beschilderung kein Wunder. Zwei PKW-Parkplätze mit Parkscheibe für Kurzeitparker. :roll:
Nö. Zwei Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge. § 39 Abs. 10 StVO.
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