Berndte hat geschrieben:Die TAB des Netzbetreibers sind sozusagen seine AGB. Das ist kein Gesetzestext.
Der Netzmeister verweist auf die TAB, und Du kannst Dich nicht im geringsten dagegen wehren. Das habe ich schon probiert und da war kein Einsehen auf der anderen Seite. Er verlangte einen neuen Zählerschrank oder ich bekomme die Änderung nicht genehmigt.
Berndte hat geschrieben:Zum Thema CAT Leitungen in den Zählerschrank und so... es soll ja Haushalte geben, welche keinen Festnetzanschluß mehr haben, muss ich also extra einen anmelden?
Nö, die CAT Leitung ist für SmartMetering, früher war eine Steuerleitung 7x1,5mm2 von Verteilung zu Verteilung zu legen. Wenn der EnergieNetzbetreiber SmartMetering bei Dir im Haus installieren will, dann wird er ggf. auch über die Telefonleitung installieren. Im Vorfeld musst Du nichts anmelden.
Berndte hat geschrieben:Was ist, wenn ich mir ein neues Küchengerät mit 2100W Leistung kaufe, muss ich das anmelden und evtl. auch genehmigen lassen? Darf ich den Notladeziegel von meinem eGolf jetzt nicht in die Schukosteckdose im Carport stecken, wo mir doch der Autohändler sagte, das geht ganz einfach?
Streng genommen ja. Und nicht alles was geht ist auch erlaubt. Wenn jemand eine Haus baut, dann berechnet die Elektrofirma die möglich Last im Haus und meldet diese Last bei dem EnergieNetzbetreiber an. Dieser legt dann ein Kabel (z.B. 4x6 mm2) vom Hausanschlusskasten zum Kabel (ca. 4x160mm2) an der Straße und verbindet diese mit einer Muffe in der Erde. Mit der Anmeldung weis der EnergieNetzbetreiber auch welches Lastverteilungsprofil bei Dir zu erwarten ist und sucht den Transformator in den Gebiet aus.
Wenn Du einen 5 Liter Warmwasserboiler gegen einen 18kW Durchlauferhitzer ersetzen willst, dann brauchst Du die GENEHMIGUNG des EngerNetzbetreibers. Und ich kennen einige Leute, die haben ein Untersagung bekommen, weil das Kabel die zusätzliche Leistung nicht verkraftet.
Berndte hat geschrieben:Warum gibt es keine Gerichts und Grundsatzurteile zu obigen Themen, warum gibt es fast immer Kulanzregelungen oder einen Vergleich?
Bin kein Anwalt, sondern Elektromeister. Ich vermute weil es ein Monopol ist, und ein Verfahren von der Bundesnetzargentur für beide Seiten nicht lustig ist.
Bei mir hat mein Energieversorger gemerkt, dass ich mein Smart ED in der Garage lade; es kam eine E-Mail.