Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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  • EVduck
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Ein Privatparkplatz fällt da nicht drunter!
Kommt ganz drauf je nachdem. Meiner fällt darunter.
eMobilität: Wer will findet Wege, wer nicht will, der findet Gründe
eFahrzeuge: Zoe Intens perlweiß 125.000km; Zoe Limited Titanium 1.000km
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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EVduck hat geschrieben:
Ein Privatparkplatz fällt da nicht drunter!
Kommt ganz drauf je nachdem. Meiner fällt darunter.
Aha! Und warum?

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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EVduck hat geschrieben:
EVDuck: Findet ihr es wirklich doof, dass öffentliche Ladesäulen diskriminierungsfrei nutzen kann?
Nö, finde ich nicht doof. Ich sehe nur nicht, dass die LSV diskriminierungsfreien Zugang ermöglicht.
Wenn eine Säule mit einem Zugangssystem ausgestattet wird, welches man als z. B. Ortsfremder nicht erwerben kann, dann ist es eine Diskriminierung in diesem Sinne:
"Das Abstellen auf eine rein räumliche Zugänglichkeit des Ladepunktes soll verhindern, dass
sich Betreiber eines Ladepunktes der Anwendbarkeit der Verordnung dadurch entziehen
können, dass sie ein Authentifizierungs- und Abrechnungssystem wählen, welches den Kreis
der Nutzungsberechtigten derart einschränkt, dass eine diskriminierungsfreie
Nutzungsmöglichkeit im Sinne der Richtlinie 2014/94/EU nicht mehr besteht."

Für die anderen Punkte: Ich habe keine Lust jetzt jeden einzelnen Punkt nachzuweisen, daher habe ich auch keine Lust auf Diskussionen ala "Ich muss meine private Wallbox anmelden." Wer das meint, der sollte sich wenigstens die Mühe machen und die entsprechende Passage kopieren, auf der die Annahme beruht.

Wie gesagt: Ich sehe hier ganz viel substanzloses Geschrei.
Ob man die Richtlinie gut finden soll? Keine Ahnung, aber ich habe noch keinen substantiellen Nachteil entdeckt! Es wird zumindestens keine Threads ala "Bei Stadtwerk xy dürfen Durchreisende nicht laden". Und das halte ich einfach für eine gute Sache.

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Mein Ladepunkt fällt auch drunter. Meine private Schnellladesäule steht auf unserem Firmenparkplatz und ist kostenlos von jedermann ohne Zugangsbeschränkung nutzbar.
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Weil mein privater Grund von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren
Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann
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Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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EVduck hat geschrieben:Weil mein privater Grund von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren
Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann
Warum kann er genutzt werden? Schlüsselschalter und fertig?!

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

tom
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CHAdeMO ist nun auch ein EU Standard: http://www.chademo.com/wp/wp-content/up ... 01_05.html

Gruss Thomas
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Schweiz: http://www.schnellladen.ch

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

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Hasi16 hat geschrieben:
Yellow hat geschrieben:Aus der LSV:

"Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung ist, richtet sich allein nach dessen tatsächlicher Zugänglichkeit im räumlichen Sinne. Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die Begriffsdefinition ohne Bedeutung. "
Wenn du diesen Teil (bewußt?) weglässt:
"Dabei ist entscheidend, dass der Ladepunkt – gleich, ob im öffentlichen
Straßenraum oder auf privatem Grund – von einem unbestimmten oder nach allgemeinen
Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann (zum
Beispiel Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze)."

Ein Privatparkplatz fällt da nicht drunter!
Natürlich fällt auch ein Privatparkplatz darunter!

Worin besteht der Unterschied zwischen den Mitarbeiterparkplätzen vor meiner Firma und dem Hof meines Privatgrundstücks?
Beide sind "tatsächlich zugänglich im räumlichen Sinne" und der Ladepunkt kann "von einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden".
Hasi16 hat geschrieben:Findet ihr es wirklich doof, dass öffentliche Ladesäulen diskriminierungsfrei nutzen kann?
Nein das würde ich sogar sehr begrüssen!

Aber darüber steht ja gar nichts in der LSV!

Es wird in der LSV zwar von einer „diskriminierungsfreien Nutzungsmöglichkeit“ geschrieben aber diese hat die LSV fehlinterpretiert und auf die einheitlichen Steckdosen und Fahrzeugkupplungen bezogen. Mit „diskriminierungsfreier Nutzungsmöglichkeit“ ist aber Folgendes gemeint:

Artikel 4, Absatz 9 der EU-Richtlinie:
„Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen den Nutzern von Elektrofahrzeugen auch das punktuelle Aufladen ermöglichen, ohne dass ein Vertrag mit dem betreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Betreiber geschlossen werden muss.“

Absatz 10 zu den Preisen:
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Preise, die von den Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte berechnet werden, angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend sind.“

Warum wird dieses Thema nicht in der LSV behandelt?

Was wäre denn für euch wichtiger?

Dass

a) alle Ladepunkte in Europa Typ2 oder CCS haben, oder
b) alle Ladepunkte ohne Vertrag genutzt werden können

Die LSV versucht a) zu regeln und vergisst b) völlig!
Gruss

Stefan

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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stromer hat geschrieben:Mein Ladepunkt fällt auch drunter. Meine private Schnellladesäule steht auf unserem Firmenparkplatz und ist kostenlos von jedermann ohne Zugangsbeschränkung nutzbar.
Ich glaube, wenn dort ein Schild "Mitarbeiterparkplatz" steht, dann gilt ähnliches. Die Schranke ist ja nur ein Beispiel:
"Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder
bestimmbaren Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im
Sinne dieser Verordnung vor. Dies ist zum Beispiel bei einem durch eine Schranke gesicherten
Firmenparkplatz, für welchen der Arbeitgeber von vorneherein nur seinen Arbeitnehmern einen
Zugang ermöglicht, der Fall."

Wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist, der auch von Kunden genutzt werden kann, dann fällt er da drunter. ABER: Es gibt ja den Bestandsschutz...

Viele Grüße
Hasi16

Re: Bundesregierung standardisiert Ladesäulen

Hasi16
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"Dabei ist entscheidend, dass der Ladepunkt – gleich, ob im öffentlichen
Straßenraum oder auf privatem Grund – von einem unbestimmten oder nach allgemeinen
Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden kann (zum
Beispiel Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze)."
Natürlich fällt auch ein Privatparkplatz darunter!

Worin besteht der Unterschied zwischen den Mitarbeiterparkplätzen vor meiner Firma und dem Hof meines Privatgrundstücks?
Beide sind "tatsächlich zugänglich im räumlichen Sinne" und der Ladepunkt kann "von einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis tatsächlich betreten und genutzt werden".
Kann er tatsächlich genutzt werden? Ich kann jederzeit bei dir laden?
Und Mitarbeiterparkplätzen fallen auch nicht unter die Richtlinie...

Hach...

Viele Grüße
Hasi16
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