Beschlossen mit Gesetzeskraft ist bei der Strompreisbremse trotz angestrebtem Inkrafttreten zum 1.1.2023 noch nichts, so weit ich weiß.
Basis dürfte aber nicht der Stromverbrauch im September 2022 sein, sondern der Jahresverbrauch, der für den Abschlag des Monats September 2022 verwendet worden ist. Das dürfte meist auf dem Verbrauch im Vorjahr basieren.
Nehmen wir da als Beispiel 3600 kWh im Jahr, also 300 kWh im Monat.
Dann rechnet man davon 80% = 240 kWh und der Staat subventioniert dann jeden Monat ab Januar bei 51,8 Cent Arbeitspreis 11,8 * 240 kWh = 28,32 Euro pro Monat, die vom Abschlag abgehen. Diese 28,32 Euro darf man behalten, egal wie viel Strom man verbraucht, also auch bei Verbrauch = Null, womit jede gesparte kWh im Beispiel einen dann um 51,8 Cent besser stellen würde.
Aber wie gesagt und nochmal, es gibt so weit mir bekannt noch keinen öffentlich verfügbaren Gesetzestext, geschweige denn einen beschlossenen Gesetzestext, der durch Bundestag und Bundesrat gegangen wäre.