Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

Maddin33
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sealpin hat geschrieben: Macht evtl. Sinn (und ist für Gewährleistungsansprüche sicherlich auch zwingend) bei Fehlern erstmal mit dem verkaufenden Händler zu sprechen und wenn der dann das OK gibt, die Abwicklung mit dem lokalen Händler zu machen, wäre ja alles ok.

Ist das denn so, dass bei einem Gewährleistungsfall man auch Anspruch auf Kostenerstattung hätte, die im Zusammenhang mit dem Verbringen des Fahrzeugs zum Händler in Verbindung stehen? Also in meinem Fall mit der An- und Abfahrt über 540 km?
Bei mir war nach der Auslieferung der SCC nicht funktionsfähig. Der ausliefernde Händler(200km entfernt) hat dies vor Auslieferung offensichtlich nicht geprüft und schickte mich zur Fehlerbehebung zu unserer hiesigen Hyundaiwerkstatt(Auch noch 40km entfernt). Dies bekamen wir schriftlich per Mail.
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

Inoiqjens
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Der verkaufende Händler war bei mir auch 600 km weit weg. Händler vor Ort hat jegliche Hilfe abgelehnt mit Verweis, daß er nur kaufende Kunden betreut und für Fremdkunden mind 3 -4 Monate Wartezeit veranschlagt, bevor er sich das Auto überhaupt ansieht. Intervention bei Hyundai D ergab nur Achselzucken und das bei Hyundai übliche vertrösten ohne Ergebnis. Ein Händler in 20 km Umkreis war dann so freundlich hat mich eingeschleppt und die Garantiearbeiten angestossen. Da mir aber die zahlreichen Mängel dieses halbfertig entwickelten Autos (Winterladeverhalten, 12 V Problem, 10 er Schlüssel Problem, Sitzgestell, unbrauchbare Assistenzen und Sprachbedienung, mangelhafte AHK Canbus-Anbindung und weitere Bugs) derart störten habe ich zum Glück mit Anwalt rückabgewickelt. Für mich ganz klar nie wieder ein Hyundai und nie wieder ein Auto als Erstbesteller nur noch Facelifts. Und natürlich never Elektro again, bis auf die übrig gebliebene jetzt nutzlose Ladeinfrastruktur in Firma und Zuhause mit einem blauen Auge davon gekommen.

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

fh_ac2
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Muss man echt während der Gewährleistungsperiode sich nur an den Händler wenden, wenn was mit dem
Wagen nicht stimmt, oder an jedes Hyundai Autohaus/Werkstatt in der Nähe, wo man wohnt?
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

sealpin
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Rechtlich: ja. Nur der Vertragspartner ist der zuständige Ansprechpartner bei Gewährleistungsleistungen.

Also ich würde daher so vorgehen:

checken, ob der Fehler A) ein möglicher Gewährleistungsfall ist / sein kann + Checken, ob der ggf. auch durch die B) Hyundai Garantie abgedeckt wäre.

Wenn A): dann Kontakt zum Händler aufnehmen, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Mit dem dann abklären, wie der Fall abgehandelt wird. Im ungünstigsten Fall muss man halt das Fahrzeug den langen Weg zum Verkäufer fahren. Hier wäre es interessant zu erfahren, ob man einen Anspruch auf Kostenübernahme der erhöhten Fahrtkosten im Rahmen der Gewährleistung hat. Wenn ja, würde das ggf. den Händler dazu bringen, die Gewährleistungsreparatur durch einem lokalen Händler machen zu lassen. Wichtig: das geht nur, wenn der verkaufende Händler das anbahnt, nicht wenn man das selbst macht.
Spannend wird es, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit wäre und man die Mobilitätsgarantie in Anspruch nimmt: der ADAC schleppt einen dann ja zur nächstbesten Hyundai Vertragswerkstatt.

Wenn B): dann würde ich wohl zunächst zum lokalen Händler gehen und ihn bitten, dass über die Hyundai Garantie abzuwickeln. Kann halt ggf. länger dauern, da sich ggf. Hyundai erstmal sträuben könnte, den Fehler als Garantie Leistung anzuerkennen. Hier ist dann sicherlich das Geschick des Händlers ausschlaggebend, wie gut und schnell das durchgeht.
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

kausb
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Ich kann zwar nicht von Hyundai schreiben, da ich den Ioniq 5 erst ein paar Tage habe. Allerdings hatte ich mit meinem Jeep Wrangler ein ähnliches Problem.

Das verkaufende Autohaus war (nach dem Vertragsabschluss) schlicht gesagt unfreundlich und die Werkstatt unfähig.
Da Jeep Händler nicht gerade flächendeckend verfügbar sind, und nicht alle sich mit Wranglern auskennen (und die Werkstattzulassung haben), habe ich einen Händler in ca. 40 km Entfernung angefragt.
Er sagte, überhaupt kein Problem. Ist ja ein Jeep und somit ist es egal, zu welchem Händler ich gehe. Er verdient ja an jeder Arbeit. Garantie- / Gewährleistungsarbeiten müssen sowieso von Jeep freigegeben werden.
Das erste Problem (das der Verkäufer nicht in den Griff bekommen hat), habe ich nach 5 Monaten bei meinem neuen Freundlichen beheben lassen. Dort war ich bis zum Verkauf ein zufriedener Kunde. Bei Garantiearbeiten gabs immer einen Werkstattwagen, bei Inspektionen wurde ich zum Bahnhof gefahren.

Meinen Ioniq habe ich auch rund 100 km entfernt gekauft, weil der örtliche Händler keinen im Vorlauf hatte. Meine Frage nach dem anschließenden Service und Werkstattbesuch wurde mit „selbstverständlich, kein Problem“ beantwortet. Konnte ich -zum Glück- aber noch nicht testen.


Gruß
Klaus
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

fh_ac2
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Hallo sealpin, vielen Dank für die ausführliche Erklärung, die Gewährleistung dauert in der regel 12 Monate, oder?
Ja, das ist halt echt ungünstig, wenn was passieren soll. Sind etwa 500km zum Händler, allerdings wenn es was
unkritisches wäre, dann kann man gleichzeitig auch die Verwandschaft in Süddeutschland besuchen,
wäre ja günstiger, wie mit dem Zug/Benziner. Man sieht sich so selten nun....

Hier lokal (bis zu 250km im Umkreis) gab es nur noch Neukonfigurationen mit einer Lieferzeit von 10-12 Monaten.
Oder ein paar Vorläufer, aber mit dem kleineren Akku. Ich hoffe, dass der Basis Ioniq 5 keine Probleme machen würde.

(der e-Up wird bald ein Jahr alt, und läuft zum Glück wie ein Uhrwerk).
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

sealpin
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Gesetzliche Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) ist in Deutschland 24 Monate.
Wobei innerhalb der ersten 12 Monate (seit dem 1.1.2022) bei einem Fehler implizit davon ausgegangen wird, dass dieser bereits zum Auslieferzustand bestand (man das als Käufer also nicht nachweisen muss), nach 12 Monaten aber eine Beweislastumkehr eintritt, man als Käufer also nachweisen muss, dass der Fehler bereits zum Auslieferzeitpunkt bestand.

Bei Käufen in 2021 gilt noch die alte Regel mit 6 Monaten (also nach 6 Monaten muss ich als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand).
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Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

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Lasst euch nicht verrückt machen. Geht zur nächsten Werkstatt. Und gut ist.
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IOHawk Sparrow 2 20Ah

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

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Ich sehe das auch so - jede Werkstatt verdient hauptsächlich an Reparaturen und Service.
Was aber nicht passieren wird, dass die "neue" Werkstatt alles stehen und liegen lässt um ihr Auto zu reparieren.
Bis von Hyundai die Freigabe zur Reparatur kommt, dürfte ja auch etwas dauern.

Ich habe ein ähnliches Problem, da ein Händler rund 1h entfernt mein Fahrzeug im Vorlauf hatte, genau so wie ich ihn konfiguriert hätte, rund 5min entfernt aber ein mittelgroßer Hyundai Händler ist.
Ich hatte aber noch kein (lösbares) Problem, daher kann ich noch nichts zu etwaigen Problemen berichten.

Re: Garantie/Gewährleistungsfragen, wenn der Händler/Verkäufer weiter weg ist

Blueskin
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Nur am Rande: Bei GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN gegenüber dem verkaufenden HÄNDLER muss dieser - soweit ich weiß - u. a. auch die kompletten Transportkosten tragen. Selbst wenn er 500 km entfernt ist. Bei der (freiwilligen) GARANTIE durch den Hersteller kann dies ausgeschlossen werden.
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