Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

StVO
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Der Gesetzgeber hat manche Sachen einfach nicht auf dem Schirm. Im Falle des EmoG musste aber eine Kennzeichnung her, da für die geschaffenen Bevorrechtigungen erkennbar sein muss, dass es sich um ein Elektrofahrzeug - sorry elektrisch betriebenes Fahrzeug - handet.
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Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

Jupp78
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A.Q. hat geschrieben:
Der Gesetzgeber wird sicherlich nicht so dumm gewesen sein, die Tragweite seines Gesetzes/der neuen Regularien nicht bedacht zu haben,
Der Gesetzgeber war es nicht; das Gesetz definiert nur den Rahmen und überlässt es der Regierung, das per Verordnung auszugestalten.

Und die hatten wahrscheinlich einfach keinen Bock, für die wenigen Ausnahmen eine Sonderlocke samt der zugehörigen Verwaltungsprozesse zu drehen. Dass sie die Fahrzeuge bewusst ausgeschlossen haben, weil es der Gesetzgeber nicht will, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Deine Unterscheidung zwischen Gesetzgeber und Regierung befremdet mich. Wo ist da der Unterschied? Natürlich beschließt ein Gesetz formal das Parlament, aber praktisch eben die Mehrheit, die die Regierung stellt (genau deshalb ist sie Regierung).

In der Praxis läuft das so, dass man Ausschüsse bildet, also jeder Abgeordnete bekommt sein Spezialgebiet und arbeitet ein Gesetz aus (natürlich hat der etliche Handlanger). Und dann beschließt man es mittels Fraktionszwang und da eine Koalition einer regierung die Mehrheit hat, geht es dann auch durch. Ausnahmen vom Koalitionszwang gibt es, aber das sind Ausnahmen.

Denen aber zu unterstellen, dass sie nicht wussten was sie da beschlossen haben oder ihnen Ausnahmen zu aufwendig waren, ist Unsinn. Die wussten genau was sie tun. Allerdings haben sie das E-Kennzeichen durchaus als Steuerung und Regelung eingesetzt. Dass das nicht perfekt ist, ist ganz klar so. Und auch das wussten sie sicher, aber irgendwo hört der Regelungswahn auch auf. Am Ende haben sie einfach Verkehrsmittel mit zu wenig elekrischer Reichweite ausgeschlossen. Sehr pauschal, aber irgendwo hört der Spaß auch auf. Die Kriterien kann man richtig finden oder auch nicht, aber das E-Kennzeichen ist ein gutes Mittel.

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

Solarmobil Verein
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"zu wenig elektrische Reichweite"
Der ist gut.
Ein Twike mit Vollausstattung kommt rein elektrisch weiter als fast jedes andere E-Fahrzeug, was es derzeit zu kaufen gibt. Manche der Twikes, die man vor gut 10 Jahren kaufen konnte, konnte man 500km und weiter fahren (nur elektrisch, noch ohne Pedalunterstützung).
Bei der eRuda 2013 hatte bei der Challenge der Tesla Roadster jedenfalls das Nachsehen - und das sogar ziemlich deutlich. Die Kette am Twike wurde dafür ausgebaut.

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

USER_AVATAR
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Jupp78 hat geschrieben: Deine Unterscheidung zwischen Gesetzgeber und Regierung befremdet mich. Wo ist da der Unterschied? Natürlich beschließt ein Gesetz formal das Parlament, aber praktisch eben die Mehrheit, die die Regierung stellt (genau deshalb ist sie Regierung).
Der Willensbildungsprozess ist ein anderer. Im Parlament mit seinen Ausschüssen sitzen, wie du ja selbst ausgeführt hast, Politiker (Abgeordnete), und die müssen einen mehrheitsfähigen Gesetzentwurf zustande bringen. Um manche Details wollen sie sich nicht kümmern und auch nicht zu viel vorschreiben, damit die Regierung flexibel bleibt.
Im Ministerium, das die Verordnungen ausarbeitet, sitzen Beamte, die sich um die Details der Abwicklung kümmern müssen. Die werden nicht alle 4 Jahre neu gewählt und folgen nicht ohne explizite Order irgendeiner Parteipolitik, sondern müssen sich überlegen, wie das in der Praxis bei Straßenverkehrsbehörden, Polizei, Ordnungsämtern usw. umgesetzt wird, und das ganze unter Zeitdruck.
Da sehe ich durchaus einen Unterschied in der Motivation.
Denen aber zu unterstellen, dass sie nicht wussten was sie da beschlossen haben oder ihnen Ausnahmen zu aufwendig waren,
Wer hier unterstellt, bin nicht ich. Das von mir verwendete Wort "wahrscheinlich" kennzeichnet ziemlich deutlich eine Vermutung, keine Unterstellung. Du hingegen unterstellst nicht nur mir eine Unterstellung, sondern auch mit Aussagen wie
Die wussten genau was sie tun. Allerdings haben sie das E-Kennzeichen durchaus als Steuerung und Regelung eingesetzt. Dass das nicht perfekt ist, ist ganz klar so. Und auch das wussten sie sicher, aber irgendwo hört der Regelungswahn auch auf. Am Ende haben sie einfach Verkehrsmittel mit zu wenig elekrischer Reichweite ausgeschlossen.
... dass die Ministerien das in voller Absicht so beschlossen hätten, ohne dass du es wissen kannst.

Fahrzeuge mit zu wenig elektrischer Reichweite wurden ja ausgeschlossen - nämlich bei den PHEV. Wenn man das auch bei der Fahrzeugklasse L6e gewollt hätte, hätte man dort auch eine Mindestreichweite festlegen können. Dazu gibt es aber keinen Grund, denn sie fahren ja dennoch emissionsfrei. Bei den PHEV hat man das ausgeschlossen, weil sie bei zu wenig Reichweite zu häufig nicht mehr emissionsfrei gefahren wären. Auch sonst kann ich keinen Grund erkennen, die Klasse L6e auszunehmen - außer, dass es für die Versicherungskennzeichen zusätzlicher administrativer Verfahren bedurft hätte.
„Gasoline? It's a liquid fuel that was used centuries ago on Earth. They burned it to drive internal combustion engines.“ (Raumschiff Voyager, Staffel 2, Folge 1, 1995)

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

SamEye_again
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Solarmobil Verein hat geschrieben: (...)
Ein Twike mit Vollausstattung kommt rein elektrisch weiter als fast jedes andere E-Fahrzeug, was es derzeit zu kaufen gibt.
(...)
Seit 1995 wurden etwas über 1.070 Fahrzeuge verkauft, wobei etwa 96 % zu etwa gleichen Teilen in die Schweiz und nach Deutschland ausgeliefert wurden (Stand September 2020).
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Twike

woanders nennt man sowas "Hobby"... ein Twike hier zur Stärkung der Argumente anzuführen, halte ich für nicht glücklich - zumal es meines Wissens nach ein E-Kennzeichen bekommen kann! Quelle: https://www.hna.de/lokales/korbach/erst ... 2.amp.html

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

Solarmobil Verein
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Nicht, wenn man es mit Versicherungskennzeichen fährt.
Halte dir mal die preislichen Unterschiede von Versicherungskennzeichen und normalem Kennzeichen und den Folgekosten vor Augen. Mit einem Versicherungskennzeichen mußt du zB. nicht zum TÜV ...

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

SamEye_again
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ernsthaft? Folgekosten mindern durch Versicherungskennzeichen... - und der dann nicht notwendige TÜV soll dann auch noch eines der Argumente sein? Bei den Preisen?
Der Neufahrzeugpreis für ein TWIKE 3 liegt zwischen 33.890 € (Reichweite bis 160 km) und 49.500 € (bis 400 km).
Quelle: https://twike.com/twike-3/twike-3/
wie gesagt, ich halte es für nicht glücklich, hier ausgerechnet das Twike zur Argumentation hinzuzuziehen, aber jeder wie er mag ;)

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

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Ich gehe davon aus, dass die Problematik mittlerweile im Ministerium angekommen ist. Spätestens seit Daniela Kluckert für die Ladeinfrastruktur zuständig ist.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aerin.html
Mitgliedschaften
... Parlamentarischer Beirat Bundesverband E-Mobilität ...

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

StVO
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Die Hoffnung stirbt zuletzt…

Re: Vorschlag das Laden zusätzlich zu Parken in die StVO aufzunehmen

Jupp78
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A.Q. hat geschrieben:
Jupp78 hat geschrieben: Deine Unterscheidung zwischen Gesetzgeber und Regierung befremdet mich. Wo ist da der Unterschied? Natürlich beschließt ein Gesetz formal das Parlament, aber praktisch eben die Mehrheit, die die Regierung stellt (genau deshalb ist sie Regierung).
Der Willensbildungsprozess ist ein anderer. Im Parlament mit seinen Ausschüssen sitzen, wie du ja selbst ausgeführt hast, Politiker (Abgeordnete), und die müssen einen mehrheitsfähigen Gesetzentwurf zustande bringen. Um manche Details wollen sie sich nicht kümmern und auch nicht zu viel vorschreiben, damit die Regierung flexibel bleibt.
Nein, ist er nicht. Die Abgeordneten bilden Ausschüsse und die Abgeordenten der Regierungsparteien haben unter dem Strich das Sagen, weil sie in der Mehrheit sind. Natürlich müssen die sich untereinander einig werden und der Rest darf anregen und was sagen. Dort beschließen dann die Vertreter der Regierungsparteien, was in einem Gesetz stehen soll bzw. wie es geändert werden soll. Die außerhalb der Regierung sind da raus, weil in der Minderheit. Und somit sind diese Regierung wie Gesetzgeber ... faktisch. Dann arbeiten das Helferlinge u.a. Beamte Gesetze nach diesen Vorgaben aus. Und natürlich folgen die der expilziten Order, was der Ausschuss ausgearbeitet hat, sonst waren sie die längste Zeit in der Funktion. Anschließend wird das neue Gesetz vom Parlament verabschiedet. Da nicht jeder Abgeordnete alles im Detail kennen kann, verlässt man sich hier auf seine Parteikollegen bzw. seine Fraktion (was in aller Regel das gleiche ist) und stimmt dafür.

Und die Typen (also die im Ausschuss), die so etwas wie ein E-Kennzeichen beschlossen haben, wussten sicher schon was sie taten, wo sie die Grenzen hinlegten usw.. Das war eine bewusste Entscheidung.
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