af_3000 hat geschrieben:Witzig, eigentlich bedeutet Mobilitätsgarantie, dass man weiterhin mobil ist, wenn der Wagen fahruntüchtig in der Werkstatt steht.
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Das ist Dein Verständnis dieses Wortes und damit zunächst nichts als eine schöne Wunschvorstellung. Und gewiss soll das Wort diese Vorstellung von "rundum sorglos" auch suggerieren, der potentielle Käufer soll sich umsorgt fühlen.
Nichtsdestotrotz ist die "Mobilitätsgarantie" letztlich nichts anderes als eine Versicherung, und da muss man wie immer ganz genau in die Bedingungen sehen.
Die entsprechen dann meist nicht den eigenen Wünschen, zumal dann nicht, wenn es sich um eine "gratis-Dreingabe" beim Kauf eines Gegenstandes handelt (eine individuelle Versicherung kann man ja aushandeln oder zwischen verschiedenen Tarifen, ggfs. unterschiedlicher Anbieter, auswählen. Kostet dann halt auch extra).
Bei unserem ("ex-") Volvo war die Regelung übrigens genauso und wie man inzwischen hier lesen konnte ist's bei Audi nicht besser.
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Aber schön für HYUNDAI, dass es Kunden gibt, die diese Antikunden-Auslegung von Mobilität gut finden.
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Wo hast Du die gefunden:?:
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Das nächste mal werden ich den Wagen auch abschleppen lassen, obwohl das hirnrissig ist und nur zusätzliche Kosten erzeugt. Aber wenn es so gewollt ist, weiter so ,-)
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Gewollt ist, dass man nicht hilflos im Nirgendwo verschollen bleibt, wenn man eine Panne hat. Ist halt die Minimalversion von "Mobilitätsgarantie". Wie gesagt, kann man doof finden, ändert damit aber nix. So sind nun mal die Bedingungen.
Wenn man sich abschleppen lässt, obwohl das Auto noch verkehrstauglich ist und dann Leistungen dieser "minimal-Mobilitätsgarantie" in Anspruch nimmt, dann ist das übrigens de facto (Versicherungs-) Betrug. Dass Werkstätten dies unterstützen, ist verständlich (Kundezufriedenheit), aber auch durchaus heikel.
Was mir eben noch einfällt: manche Kfz- Haftpflichtversicherungen inkludieren ebenfalls eine "Pannenhilfe", eventuell zu besseren Konditionen. Da sollte jeder nochmal in seinen Vertrag sehen. Am besten, bevor man liegenbleibt
Und natürlich kann man mit seinem Versicherungsvertreter besprechen, ob es andere Tarifangebote gibt, die weitergehende Leistungen einschließen. Dann aber auch siehe oben ("kostet dann halt auch extra").
Umsonst ist der Tod ...