Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

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Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

electrifylife
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Unser Landkreis fordert bei Ladepunkten in der Tiefgarage, dass der Brandschutz nicht mehr mit F90, sondern meistens F120 geplant wird. Ist das technisch gerechtfertigt? Die Begründung dafür lautet, dass E-Autos zwar selten brennen, dann aber deutlich aufwendiger zu löschen sind als andere Autos.
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Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

TorstenW
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Moin,

F90 (bzw. 120) wird nicht "für den Ladepunkt" gefordert, sondern für die Garage drumrum. ;) Eine nachträgliche Änderung dürfte also ausgeschlossen sein.....
Eigentlich gibt es Bauordnungen (Landesbauordnungen, Garagenbauordnungen undwasweissich), die für solche Fälle verbindlich sind. Dass sich ein Landkreis "einfach so" schärfere Regeln ausdenken kann, wäre mir neu.

Grüße
Torsten

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

electrifylife
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Das ist mir schon klar :D
Bei uns wird angeblich die Wallbox einfach nicht genehmigt, wenn die TGA nicht F120 ist.
Mich würde aber eigentlich die rechtliche Situation nicht interessieren, sondern allein die technische. Gibt es dafür plausible Gründe oder nicht?

Als Randnotiz, man verbaut zum Beispiel fast nur NYM Leitungen in Wohngebäuden, keine halogenfreien. Wenn eine Leitung mit PVC Mantel brennt entsteht Salzsäure, die die Armierung angreift. (und außerdem gesundheitsschädlicheren Rauch produziert). Abreißen muss man nach größeren Bränden also sowieso häufiger.

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

TorstenW
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Moin,

tja, wenn der Landkreis als Begründung nimmt, dass E-Autos aufwendiger zu löschen sind, dann ist das (für sie) eine plausible Begründung. 8-)

Grüße
Torsten
PS: Was bedeutet "angeblich"? Machen sie es nicht oder hast Du das vom Schwager eines Schwippschwagers gehört?

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

electrifylife
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Gehört und schlimmer noch als eine Ablehnung… sie reagieren seit Monaten nicht auf Anrufe und emails, so dass wir nach wie vor nicht wissen, was der Stand ist.

Mich interessiert nicht, was sie sagen, sondern wie es technisch aussieht! Darauf hat ein Beamter keinen Einfluss

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

TorstenW
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Moin,

wie es "technisch" aussieht, habe ich Dir geschrieben.
Ich bin raus!

Grüße
Torsten

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

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  • mlie
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Der Landkreis soll die Rechtsnorm, auf die sich die Ablehnung stützen würde, unter Fristsetzung nennen. Eventuell will sich da nur einer wichtig machen, das würde dann ziemlich schnell vor Gericht einkassiert. Erst bei Kenntnis einer konkreten Norm - die LBO kann es ja nicht sein - kann man dann dagegen vorgehen oder die Forderung ignorieren wegen Gegenstandslosigkeit.
Abgesehen davon hat der Landkreis mit einer Wallbox nix zu tun, der Einzige, der da was tatsächlich zu melden hätte, wäre der Verteilnetzbetreiber, und dessen Zuständigkeit endet am Baukostenzuschuss.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

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Ich wusste auch noch nicht dass ein Landkreis oder eine Bauaufsichtsbehörde Wallboxen genehmigen oder nicht genehmigen kann, jedenfalls nicht in Bestandsgebäuden. Eventuell können die aber bei Neubauvorhaben irgend etwas so hindrehen.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

electrifylife
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TorstenW hat geschrieben: Moin,

wie es "technisch" aussieht, habe ich Dir geschrieben.
Ich bin raus!

Grüße
Torsten
Vielen Dank dir und den anderen Kommentatoren, ihr habt meine Intention aber nicht ganz getroffen. Mir ist zuerst mal völlig egal, was ich darf und was nicht, was mich interessieren würde ist einzig und allein, ist es wissenschaftlich / sachlich / technisch sinnvoll mehr zu fordern als bei Verbrennern oder nicht? Ist es also richtig, dass ein E-Auto schwerer zu löschen ist UND dass daraus folgt, dass man eine höhere Feuerwiderstandsklasse erfüllen sollte? Oder gibt es andere Gründe weshalb bei E-Autos stärkere Brandschutzmaßnahmen sinnvoll sind?

Ich glaube ja ehrlich gesagt fast, dass man sowohl Verbrenner als auch E-Auto in Tiefgaragen oft einfach abbrennen lässt, denn da dürfte es schnell Situationen geben, in denen man keinen Feuerwehrmann mehr freiwillig hinschicken kann?

Re: Forderung nach mehr als F90 in Tiefgaragen gerechtfertigt?

GrauerMausling
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Es gab da einen Test von den Schweizern für Tunnel/Tiefgarage. Bei dem Test ergaben sich zwischen Verbrenner und E-Auto keine wesentlichen Unterschiede:
https://www.adac.de/news/e-auto-brand/
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