Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

sebastianlabusch
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Ich glaube, ich lebe hier in Fürth wirklich im Paradies.

Alle öffentlichen Ladesäulen sind mit "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs 3h mit Parkscheibe" beschildert, und mindestens zwei dieser Voraussetzungen ("Elektrofahrzeuge" sowie "3h mit Parkscheibe") werden auch kontrolliert und mit Strafzetteln geahndet, letzteres aber nicht zwischen 22 und 8 Uhr, so dass man mal über Nacht laden kann.

Selbst die Nachbarstädte desselben Ballungsraum (N, ER) kriegen es nicht hin.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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Hier in Allensbach ist es so, dass der Anbieter von Carsharing Autos einen eigenen Parkplatz, einen dritten, neben dem Doppelparkplatz für die Säule bekommen hat.

Und wenn da doch ein falsch geparktes Auto steht, kann man mit dem Anbieter telefonieren, der das Auto aus der Ferne öffnet, so dass man es umparken kann.
Tesla Model 3SR+, Nissan Leaf 2018 Acenta, Lade optimiert zuhause per PV und/oder Tibber. Habe eine App geschrieben für das PV-unterstützte Laden (siehe https://android.chk.digital/).

Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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  • djar
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Leider gibt es für die Carsharer keine wirklich gute Lösung. Der letzte Fahrer, der seine Fahrt mit 10% SOC an eine Säule beendet und anschließt, handelt ja nicht böswillig. Es wird ihm von der App ja auch empfohlen. Die Texte in den FAQs sind ganz präzise so geschrieben, das er es eigentlich doch nicht da abstellen dürfte, wenn er es nicht selbst weg fährt.

Dieses Problem ist definitiv, 100% bei den Carsharern bekannt. Darum sind auch die Dokumente darauf "optimiert". Es gibt schlicht keine Lösung, und sie sitzen es halt aus. Daher: Abschleppen lassen, immer und immer wieder. Anders ändert sich nichts. Das ist in diesem Konzern-Umfeld leider so.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

blueliner8455
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Hi.
nach genau so einem Thread hab ich gesucht. Folgendes Problem, das schon länger so geht und mich langsam ärgert.

Lade ausschließlich öffentlich. Habe aber das Glück quasi vor der Haustür 2 AC-Ladesäulen zu haben. Die eine fast vor der Haustür, die andere 800m weiter.

Seit ungefähr einem Jahr ärgern sich viele E-Fahrer über einen Hybrid (Skoda) der sich schlichtweg asozial (hart aber eben leider wahr) verhält.
Besagter Fahrzeughalter steht regelmäßig von Freitag spät nachmittags bis Montag Morgen an der Ladesäule. Angesteckt, aber schon lange natürlich nicht mehr ladend. Die Beschilderung ist Folgende: von 8.00 bis 20.00 mit Parkscheibe 4 Stunden im Ladezustand. Das gilt Montag bis Sonntag. Ich weiß, theoretisch darf er nicht ladend von 20.00 bis 8.00 dort stehen. Aber das Ärgerliche ist, dass er unter Tags dort stehen bleibt und alle 4 Stunden die Parkscheibe dreht! Er fährt nicht weg, obwohl genügend Parkplätze hier vorhanden sind, selbst am Wochenende. Gemeinde und Polizei interessiert es irgendwie auch nicht. Ihn anzusprechen ignoriert er, schüttelt nur den Kopf. Total ignorante Personen. Selbst hatte ich zwar nie Probleme nicht laden zu können, aber es ist ärgerlich. Extra Fotos zu machen, alles zu dokumentieren wäre ja vielleicht ne Idee, aber ob es bei einer Person wie dieser noch was bringt? Einfach nur ärgerlich.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

SamEye_again
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ich würde es mal über den Ladesäulenbetreiber probieren?! Wenn das ein Stadtwerk ist, stehen die Chancen nicht so schlecht, dort Gehör zu finden

Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

TorstenW
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Moin,

das Weiterdrehen der Parkscheibe ist nicht zulässig. Alleine dafür könnte/müsste er von Polizei/Ordnungsamt ein Knöllchen bekommen.

Grüße
Torsten

Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

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  • djar
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blueliner8455 hat geschrieben: Extra Fotos zu machen, alles zu dokumentieren wäre ja vielleicht ne Idee, aber ob es bei einer Person wie dieser noch was bringt? Einfach nur ärgerlich.
Wenn es im guten nicht geht, dann muss man das aber machen. Hilf nix.

Du dokumentierst denn Verstoß und stellst Strafantrag. Das entspricht einer Anzeige, zusätzlich zeigst du an das du auf eine Bestrafung des Täters wert legst. Wenn du nicht sicher bist, kannst du schreiben "Ich stelle Strafantrag wegen aller in Frage kommenden Delikte."

Der Strafantrag erzeugt automatisch eine Anzeige: Er bekommt dann eine Strafe, so als wenn das Ordnungsamt das selbst aufgenommen hätte. Zusätzlich bekommst du zu 95% einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Einstellung deswegen, weil die haben viel zu tun, und es "besteht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung". Der Verursacher bekommt er auch einen Anhörungsbogen (welchen er nicht beantworten muss) und ebenfalls ein Schreiben der Staatsanwaltschaft.

Damit ist das ganze schon mal aktenkundig. Vernünftigen Leuten reicht das als Schuss vor den Bug, und sie ändern Ihr Verhalten. Wenn nicht, kannst du das ganze wiederholen. Dann ist irgendwann doch ein öffentliches Interesse vorhanden. Auf die Einstellungsbescheide kannst du antworten, mit einer Begründung, warum du eben doch denkst das hier ein öffentliches Interesse besteht.

Du bekommst außerdem den Namen des Verursachers (steht in der Einstellungsnotiz). Dort ist auch seine ladungsfähige Adresse bei. Du kannst nun also auch zivile Ansprüche anmelden. Im Gegenzug zu einer Anzeige setzt das aber voraus, das du auch selbst geschädigt wurdest. Du musst also nachweisen, das dir ein Schaden entstanden ist, der aus seinem rechtswidrigen Verhalten resultiert.

Wenn mehrere genervt sind, dann sollten die alle den gleichen Weg gehen. Viele haben da aber keinen Bock, oder Angst, oder es gibt Zuviel Unwissenheit. Da kannst du nur aufklären, und ermutigen, solche Leute nicht gewähren zu lassen.

Das ganze ist mit einigem Aufwand verbunden. Und es setzt natürlich voraus, dass auch wirklich ein strafbares Verhalten vorliegt. Da kommt es auch auf die korrekte Beschilderung an. Viele scheuen den Aufwand, oder finden es unredlich, wegen solchen Kleinigkeiten soviel Wirbel zu machen. Ich denke aber, wenn man es mehrfach mit gutem Reden versucht hat, dann muss mal eben diesen Weg gehen.
Zuletzt geändert von djar am Di 14. Dez 2021, 11:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

blueliner8455
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@SamEye_again
Nein, Säule gehört zu Wirelane.

@TorstenW
Vielleicht sollte ich mir mal echt die Mühe machen alle ein bis zwei Stunden ein Foto zu machen, mit Zeitstempel und dann Ordungsamt anschreiben.
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Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

Jupp78
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sebastianlabusch hat geschrieben: Ich glaube, ich lebe hier in Fürth wirklich im Paradies.
Ich glaube das Paradies ist weiter verbreitet, als mancher so meint. U.a. deshalb, weil natürlich immer nur die jammern, die etwas zu jammern haben. Ernsthaft problematisch ist es offensichtlich nur dort, wo die Parkplätze knapp sind, also vor allem in den Großstädten. Auch idiotische Vorsatztäter, die angeblich am Wochenende lieber 10x die Parkscheibe nachdrehen, anstatt einmal umzuparken, würde ich ganz klar nicht zum Problem in der Breite erklären (auch wenn es sicher nichts gibt, was es nicht gibt).

Re: Abschleppen lassen von BEV-Ladesäulenblockierer

1234567890
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Schon mal jemanden von der Parkraumüberwachung auf der Straße angesprochen?
Meine Erfahrung ist, dass die dann so jemanden wegen des Verstellens der Parkuhr einen Strafzettel verpassen. Die fotografieren dann die Radposition und wenn später dann die Parkuhr verstellt ist, die Position der Reifenventile aber unverändert ist, bekommt er einen Strafzettel.

Wobei nach Murphy's Law er dann sicherlich gerade dann sein Auto benutzt.
Aktuell: Mercedes EQA 250, MG 4 Luxury (Ex: Tesla Model S, BMW i3 Rex, Tesla Model X)
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