Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

disorganizer
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Das grössere Risiko sehe ich darin das wenn so was als Prüfung hochpoppt im Amt jemand sprich eine Person die Erklärung genau anschaut.
Und ich denke bei ganz genauer Prüfung dürfte man in jeder Erklärung ein paar Punkte finden die aus unwissenheit falsch deklariert sind.

Wäre wirklich mal interessant von einem steuerfachman dazu einen blogbeitrag zu lesen :-)
Zoe Ph2 R135 ZE50
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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Als ich schätze das so ein, ich hab 2 Autos, beide laufen Halter- und Versicherungstechnisch auf mich.

Da werde ich dann wohl 2x250+ versteuern müssen. Ein Häkchen im Steuerprogramm auf "gilt für beide Ehepartner", dann wäre die Steuer auf Null bzw. die Freigrenze von 256 Euro würde dann verteilt und würde mir ca. 220€ ersparen. Aber es wäre nicht korrekt m.E.

Einzig eine Aktion würde das steuerrechtsicher machen und das ist recht aufwändig.
- ein Auto wieder bei Geld-für-eAuto wieder abmelden.
- das Auto bei der Zulassungstelle mit Versicherungswechsel auf meine Frau umschreiben. Dann wäre es ein Haltereintrag mehr, schlecht für Wiederverkauf,
- Fzg mit neuem Fzg-Schein wieder anmelden.
Das ist ja erst mal auch mit 4 Aktionen und Ummeldekosten verbunden und der Minderwert für einen Haltereintrag kann man ja gar nicht errechnen.
Fazit: Zu aufwändig, lass ich bleiben.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LindasAuto
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est58 hat geschrieben: - das Auto bei der Zulassungstelle mit Versicherungswechsel auf meine Frau umschreiben. Dann wäre es ein Haltereintrag mehr, schlecht für Wiederverkauf,
hat nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun aber Versicherungswechsel ist nicht nötig ..
Ob sich der Aufwand lohnt hängt davon ab, wie lange man die Fahrzeuge fahren möchte. Wenn 10 jahre im Raum stehen kann man sich das mit seinem Spitzensteuersatz gut ausrechnen. Dann spielt auch der Halterwechsel keine Rolle mehr (wie auch die Farbe .. )
Wenn man routinemäßig nach 2 Jahren wechselt sieht das schon ganz anders aus.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

splits11
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Ich stelle mal die Frage in den Raum, ob es sich beim Zertifikatshandel um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, das einer Freigrenze von 600,00 € unterliegt.
Zum Vergleich: Hierunter wurden früher auch Gewinne aus Aktiengeschäfte versteuert. „Sonstige Einkünfte“ fängt ja nur das auf, was nicht irgendwo anders einzuordnen ist.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

est58
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Mein Steuerprogramm definiert das grob gesagt so, wenn private Gegenstände innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft werden mit Gewinn, dann............
Wird schwierig sein, die Auszahlung da unterzubringen, wann hab ich das gekauft, um es verkaufen zu können. Ich hake das gleich wieder ab.
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Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

splits11
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Ich bin nicht sicher, ob ich das hier verlinken darf, da es sich um einen Auszug aus google-books handelt.
Wenn ich das jetzt aber richtig verstanden habe, ist das private zeitweise Überlassen von Zertifikaten im Emissionshandel als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu sehen. Demnach unterliegen diese dem persönlichen Einkommensteuersatz und es gibt auch keine Freigrenze, sobald man eh schon Steuern zahlt.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

disorganizer
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Wäre doch mal ein interessantes Thema für einen Steuerblog :-)
Zoe Ph2 R135 ZE50
EZ 18.09.2020

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

LindasAuto
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disorganizer hat geschrieben: Wäre doch mal ein interessantes Thema für einen Steuerblog :-)
Da das Thema in voller Breite erst Mitte/Ende 2023 (EKSteuer-Erklärung für 2022!!) relevant wird sehe ich diesen Thread schon bei 300 Seiten.
Und dann erst die Prozesse vor den Finanzgerichten .. :thumb:
450 Seiten.

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

H4TU
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splits11 hat geschrieben: Ich stelle mal die Frage in den Raum, ob es sich beim Zertifikatshandel um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, das einer Freigrenze von 600,00 € unterliegt.
Zum Vergleich: Hierunter wurden früher auch Gewinne aus Aktiengeschäfte versteuert. „Sonstige Einkünfte“ fängt ja nur das auf, was nicht irgendwo anders einzuordnen ist.
Nach meiner Information handelt es sich Sonstige Einkünfte > andere Einkünfte.
Da der Verkauf der THG-Quote kein physischer Verkauf ist, es handelt sich im Wortlaut ja schon um eine Prämie, ist diese gleichzusetzen mit z.b. Vermietung von Gegenständen oder der Geldprämie für Empfehlungen oder Abschlüsse von Veträge
Freigrenze sind hier 256 €. Nicht zu verwechseln mit Freibetrag.

Freigrenze: Alles muss versteuert werden wenn die Grenze überschritten wird.
Freibetrag: nur der Teil über dem Freibetrag muss versteuert werden.

Bedeutet z.b. 1x 250 € steuerfrei, 2 x 250 € volle Besteuerung.

Ich werde aber nochmal nachfragen beim "internen" Experten ;)

Re: Steuerliche Aspekte der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Paranormal
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Ich würde mich ja an den Prämien für die Eröffnung eines Bankkontos orientieren.
Also wie unten die Kosten des E-Autos gegenrechnen, dann landet man wohl bei weit unter 0 Euro.
In jedem Fall müssen Sie die Prämie in der Steuererklärung angeben, Steuern werden aber nur fällig, wenn Sie über 256 Euro kommen.
Und vielleicht sogar ein bisschen mehr. Denn Sie können von diesen Einnahmen Kosten abziehen, die Ihnen bei der Kontoeröffnung entstanden sind. Etwa Porto für die zurückgeschickten Verträge oder Fahrtkosten, wenn Sie die Bank deshalb aufgesucht haben.

Wenn Sie bei der Bank eine Prämie für ein neues Konto oder Aktiendepot erhalten, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angeben. Es gibt dafür allerdings eine Freigrenze. Bleiben Sie bei Ihren sonstigen Einkünften abzüglich entstandener Kosten unter 256 Euro, wird keine Steuer fällig.
https://www.smartsteuer.de/blog/2018/11 ... ersteuern/
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