Mal eine Frage, ob ich die Regelungen der KfW richtig verstanden habe: Gemäß dem Merkblatt zur KfW440-Förderung (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... oautos.PDF) muss ich die mit Förderung installierte Wallbox mindestens ein Jahr lang betreiben, wenn ich die Förderung nicht zurückzahlen will:
"Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird."
Bedeutet das, dass ich nach Ablauf eines Jahres die geförderte Wallbox deinstallieren und verkaufen kann (ohne die Förderung zurückzuzahlen), um dann an gleicher Stelle eine neue Wallbox installieren zu lassen, so das diese dann - rechtzeitigen Antrag vorausgesetzt - erneut gefördert werden würde? Die Kosten für die Demontage der alten Box sind nicht förderfähig, klar, aber sieht irgendwer einen Grund, warum die dann zu installierende neue Box nicht erneut gefördert werden könnte?
Hintergrund der Frage ist, dass ich mir nicht die optimale Wallbox ausgesucht habe - als ich meine aktuell installierte Box gekauft habe war vor allem die sofortige Lieferbarkeit ausschlaggebend, weniger die technischen Details. Zudem sind diverse Funktionen, die mal als "kommt in einer zukünftigen Softwareversion" beworben wurden, auch über ein halbes Jahr nach dem Kauf noch nicht da, das weckt dann schon ein wenig den Frust, dass die Box nicht so supportet wird wie ich das mir erhofft habe - faktisch gab es noch gar kein Update de Software seither. Daher würde ich mir mit heutigem Wissen vermutlich eine andere Box als die aktuell vorhandene kaufen - und würde das gerne auf diese Weise weitgehend kostenneutral heilen...