Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

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Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

Jupp78
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Nightwish hat geschrieben: Ich habe eine Bestellung unterschrieben. Diese wird wirksam, wenn binnen 3 Wochen eine Bestätigung von Volkswagen kommt. Diese kam nie, also ist die unterschriebene Bestellung m.E. hinfällig.
Dass hier der Kauf aufgrund einer angeblich nicht eingegangenen Bestellbestätigung nicht zu Stande gekommen ist, halte ich für an den Haaren herbei gezogen. Wie schon richtig gesagt wurde handelt es sich hier um konkludentes Handeln. In dem Moment wo du das Fahrzeug übernimmst und (gehe ich mal von aus) die Finanzierungsraten zahlst, hast du das Ding gekauft.

Von daher sehe ich deine Chancen hier einseitig das Fahrzeug zurück zu geben, als extrem schlecht an.

Unter dem Strich geht es nur um die Streitfrage, ob du noch 810€ oder 2000€ zu zahlen hast. Also um die Frage, ob in den Kaufpreis bereits der Herstelleranteil mit eingerechnet war oder nicht. Ist der Kaufpreis jetzt nicht grade so hoch, dass das gar nicht sein kann oder hast du es nicht irgendwie anders schriftlich fixiert, sehe ich da auch eher schlechte Chancen für dich. Aber da ist die Infolage hier etwas dünn.

Unter dem Strich wirst du wohl auch nur mit Anwalt weiter kommen, könnte am Ende aber ein teurer Spaß werden, weit teurer als die 1190€ um die es geht.
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Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

Nightwish
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Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen!

Im Autohaus habe ich unterschrieben:

1. verbindliche Bestellung im November 2019
2. Darlehensvertrag
3. Formular zum erhöhten VW-Herstelleranteil im April 2020

Das mit dem konkludenten Handeln ist mir bewusst. Aber offensichtlich haben wir uns doch über einen wichtigen Vertragsbestandteil nicht geeinigt: Ich habe im April 2020 das Autohaus verlassen mit der Einigung über einen Restkaufpreis von 810 EUR. Das Autohaus scheint davon auszugehen, dass wir uns geeinigt haben mit einem Restkaufpreis von 2.000 EUR.
Dieser Irrtum ist erst jetzt ans Tageslicht gekommen - also Anfechtung wegen Irrtum und Rückabwicklung.

Es wäre viel eher bekannt geworden, wenn entweder eine schriftliche Vereinbarung bei der Fahrzeugübergabe abgeschlossen oder eine Rechnung ausgestellt worden wäre. Ist aber nicht passiert.

Und nochmal: welche Motivation sollte ich denn gehabt haben, im April 2020 das Formular zum erhöhten Herstelleranteil zu unterschreiben, wenn ich so oder so 2.000 EUR Rest an das Autohaus hätte zahlen müssen?? Dann könnte man dem Autohaus ja glatt noch eine Betrugsabsicht unterstellen, dass sie meine Unterschrift auf dem Formular unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erreicht haben ...

Ansonsten habt ihr natürlich Recht: sobald ein Mahnbescheid kommt, werde ich über meine Rechtschutzversicherung einen Anwalt hinzuziehen!

Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

Jupp78
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Hier kommt eine nachträglich erhöhte Förderung, es gibt Streit wer diese einsacken darf … ja, darüber kann man streiten. Aber deshalb wirst du nicht den Kaufvertrag an sich angefochten bekommen.

Aber halte uns auf dem Laufenden ;).

Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

TorstenW
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Moin,

wenn Du bis zur Mahnung wartest, dann bist Du im Hintertreffen. Sowas ist immer ungünstig. Günstiger wäre es IMHO, wenn Du von Dir aus aktiv gegen die Rechnung vorgehst.
Zumindest solltest Du der anwaltlichen Forderung begründet widersprechen.

Grüße
Torsten

Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

Jupp78
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Die Kommunikation war ja schon immer von beiden Seiten arg dünn.
Aber warum auf einmal etwas ändern, da es doch so toll funktioniert hat :).

Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

Nightwish
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TorstenW hat geschrieben: Moin,

wenn Du bis zur Mahnung wartest, dann bist Du im Hintertreffen. Sowas ist immer ungünstig. Günstiger wäre es IMHO, wenn Du von Dir aus aktiv gegen die Rechnung vorgehst.
Zumindest solltest Du der anwaltlichen Forderung begründet widersprechen.

Grüße
Torsten
Wenn es eine Rechnung gäbe, hätte ich dieser umgehend widersprochen. Eine solche gibt es aber bis zum heutigen Tage nicht!!
Ich finde das extrem ungewöhnlich - kenne ich von anderen Marken anders. Aber das hier ist mein erster VW (und wenn das so weitergeht, wird es auch der einzige bleiben!!), und da scheint es wohl üblich zu sein, Autoverkäufe ohne Rechnung durchzuführen ...

Die einzige fundierte Zahlungsaufforderung kam vom Anwalt, auf die ich umgehend reagiert (Teilzahlung) und dem Rest ausdrücklich widersprochen habe

Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

Nightwish
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Jupp78 hat geschrieben: Hier kommt eine nachträglich erhöhte Förderung, es gibt Streit wer diese einsacken darf … ja, darüber kann man streiten. Aber deshalb wirst du nicht den Kaufvertrag an sich angefochten bekommen.

Aber halte uns auf dem Laufenden ;).
Hast du dir mal das verlinkte Formular angeschaut? viewtopic.php?f=68&t=55199 (1. Beitrag)

Ich denke nicht, dass es zwei Meinungen geben kann, wer Empfänger des erhöhten Herstelleranteils am Umweltbonus ist.

Ich informiere hier, wenn es was neues gibt.

Und falls jemand praktische Erfahrungen mit der Entschädigung für gefahrene Kilometer bei Elektroautos hat - immer her damit (siehe meine eigentliche Frage)

Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

Electrohead
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Ohne Rechnung in der Hand hätte ich das Auto gar nicht mitgenommen...
Alt: BMW i3, Audi eTron55
Derzeit: ̶S̶m̶a̶r̶t̶ ̶E̶Q̶ ̶F̶o̶r̶f̶o̶u̶r̶ (Nicht lieferbar), dafür Renault Twingo ab Feb., Kia eSoul (64kWh)

Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

Jupp78
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Nightwish hat geschrieben:
Ich denke nicht, dass es zwei Meinungen geben kann, wer Empfänger des erhöhten Herstelleranteils am Umweltbonus ist.
Selbst wenn du hier im Recht bist, kann das Aufrechnen der beiden Forderungen, an das nur du dich noch erinnern kannst, zum Problem werden.

Re: Entschädigung bei Rückabwicklung Kaufvertrag E-Auto

TorstenW
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Moin,

ich denke, er hat bei der Übergabe ein Formular unterschrieben?!
Alles etwas wirr für Außenstehende.....

Grüße
Torsten
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