Das ist doch eindeutig oder? Da ist kein Spielraum zu Eigeninterpretation, akustische Schließrückmeldung ist in Deutschland unzulässig. Punkt.Die gewählte Einstellung der akustischen Schließrückmeldung muss den einschlägigen nationalen Straßenverkehrsvorschriften entsprechen. In manchen Ländern, unter anderem in Deutschland, ist die Verwendung der akustischen Schließrückmeldung straßenverkehrsrechtlich unzulässig (in Deutschland gemäß §16 Abs. 1 und §30 Abs. 1 StVO). Die Einhaltung ist durch den Fahrzeugführer sicherzustellen.
Den letzten Satz steht volgendes:
Das heißt um es mal deutlicher auszudrücken: Diese Funktion ist in Deutschland standardmäßig deaktiviert und darf nicht aktiviert werden. Es steht nicht da, dass diese Funktion nicht verfügbar ist. Man KANN sie also manuell aktivieren, darf man aber nicht, zumindest nicht in Deutschland. Wäre es z.B. im Nachbarland erlaubt, dann kann man dies wohl für diese Zeit einschalten wo man sich jenseits der deutschen Grenze aufhält.In den Ländern, in denen die Nutzung dieser Funktion unzulässig ist, ist diese Funktion in Ihrem Fahrzeug nicht aktiviert und darf auch nicht aktiviert werden.