BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

Art78
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Hallo Rob,

habe das gleiche Problem. Mein e-golf wird auch nicht beim Online-Antrag richtig erfasst, obwohl die Erstzulassung weniger als 12 Monate war, jedoch das Fahrzeug älter als 12 Monate ist. Laut meinen Händler ist das Fahrzeug trotzdem förderfähig, da der erste Halter die VWAG war und keinen Umweltbonus erhalten hat.
Ich habe selber versucht die BAFA telefonisch zu erreichen, was aber nicht möglich ist. Selbst auf E-mails erhalte ich keine Antwort.
Danach habe ich den Fall direkt VW und den BMWi geschildert und hoffe das ich dort Hilfe bekomme. Von meinen Händler bin ich derzeit ein wenig enttäuscht, da dieser mir das Auto mit einer Förderung (5000 €) von der BAFA angeboten und verkauft hat.

Gruß
Sven
Tags: Antrag BAFA Erstzulassung Fehlermeldung
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Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

norman198
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Ich habe mittlerweile auch Kontakt zur VWAG aufgenommen.

Antwort sinngemäß:
warum aktuell die Probleme bei der BAFA bestehen ist nicht bekannt und kann leider nicht beeinflusst werden.
Maßgebend ist nicht das Erstzulassungsdatum (muss nach dem 04.11.2019 liegen) sondern die Erstzulassungsdauer muss kleiner 12 Monate sein.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

kmfrank
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Hallo Zusammen,
genau um diese Frage geht es. Bisher hat offensichtlich niemand eine verbindliche Antwort auf die Frage:

Gilt maximal 12 Monate alt ab Erstzulassung oder

Maximal 12 Monate zugelassen.
Lieber Gruß
Michael
i3 rex, 60Ah, Bj. 2015, I001-20-03-530
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Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

hydrou
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Ich bin nicht der einzige, der die 12 Monate ab EZ als harte Frist sieht, egal ob das Fahrzeug nachher wieder abgemeldet wurde:

"Gebrauchte Elektroautos werden mit 5000 Euro gefördert, gebrauchte Plug-In-Hybride mit 3750 Euro. Die Gebrauchten dürfen nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein oder schon ein mal BAFA-Förderung erhalten haben."

Quelle: https://efahrer.chip.de/e-wissen/eauto- ... erung_1039

Es ist ja auch vollkommen widersinnig, ein Fahrzeug als Tageszulassung für einen Tag anzumelden und dieses dann z.B. nach 2 Jahren mit der Förderung zu verkaufen. Genau das ist zwar der Wunsch der Hersteller, die Flottenziele kurzfristig zum Jahresende mit Tageszulassungen zu erfüllen, aber nicht der Sinn der Förderung, Fahrzeuge auf die Straße zu bekommen. Von daher wundert mich die Aussage eines betroffenen Herstellers auch nicht, da diese sonst massiv Probleme mit ihren auf Halde zugelassenen Fahrzeugen bekommen dürften.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

carsten_lgz
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Ich meine mich zu erinnern, dass es in der vorherigen Version der Gebrauchtwagenförderung noch so stand, dass das Auto nicht älter als 12 Monate sein darf. Deshalb habe ich bei meinem Kauf da auch sehr genau darauf geachtet. (irgendwann im November gab es eine Veränderung - siehe auch anderer Punkt: Nachweis).
Ich würde den aktuellen Text jetzt auch so interpretieren, dass es nun um die zugelassenen Monate geht. (Ich vermute, hier geht es vor allem um Werksfahrzeuge und Fahrzeuge aus der "We share" Flotte, die dann noch bezuschusst werden sollen. Die wären ohne Förderung teurer als ein Neuwagen mit Förderung)
Schade ist, dass diese Klärung durch den Kunden erbracht werden muss. Hier sollten die Verkäufer / Hersteller mehr ins Boot geholt werden und das Risiko tragen.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

kmfrank
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kmfrank hat geschrieben: Hallo Zusammen,
genau um diese Frage geht es. Bisher hat offensichtlich niemand eine verbindliche Antwort auf die Frage:

Gilt maximal 12 Monate alt ab Erstzulassung oder

Maximal 12 Monate zugelassen.
Hallo Zusammen,

bin bei der BAFA fündig geworden

download/file.php?mode=view&id=105348
Dateianhänge
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Lieber Gruß
Michael
i3 rex, 60Ah, Bj. 2015, I001-20-03-530
eGolf 300 Bj. 2020
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Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

Der_Hybrid
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Bekomme die selbe Meldung "Das Fahrzeug darf maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein". Beim Fahrzeugerwerb hat mir die BMW Niederlassung zugesichert, dass das Fahrzeug Bafa-fähig sei, obwohl ich den Punkt angesprochen habe, dass mit der Zweite Zulassung, die 12 Monate überschritten seien.

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

hiasi
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Servus Leute,

stehe kurz vor dem Kauf eines gebrauchten i3, wollte eigentlich morgen den Leasingvertrag unterzeichnen.
Dieser Faden hat mich ein wenig verunsichert. Das Auto ist definitiv älter als 12 Monate (EZ 01/2020) und definitiv kürzer als 12 Monate erstzugelassen gewesen.

In den aktuellen Förderrichtlinien Punkt 3.3 wird m.E. klipp und klar auf die Dauer der Erstzulassung abgestellt und nicht auf das Alter des Fahrzeugs.
(Zitat: "darf im Fall der zweiten Zulassung maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein")

Die Dauer der Erstzulassung erstreckt sich von Zulassungsdatum bis Abmeldedatum.

Das Alter des Fahrzeugs wird über die Bedingung Erstzulassung nach 4. November 2019 abgefangen.

Mich würde interessieren, wie man hier zu einer anderen Auffassung kommen kann.
Vielleicht kann einer von den "Zweiflern" seine Meinung nochmal erläutern. Das wäre sehr nett. Vielen Dank schon mal.

Grüße
Matthias

Re: Ein Abgesang auf den i3?

hiasi
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greengrocer hat geschrieben: Wichtig zur Erlangung BAFA:

- das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen sein.

- das junge gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf eine maximale Laufleistung
von 15.000 Kilometern aufweisen.

Bei meinem Roadstyle vom gleichen Händler waren die beiden Punkte erfüllt. Zu beachten dabei ist, dass das Fahrzeug max.
12 Monate zugelassen war. Meiner hatte die EZ im Januar 2020 und wurde im Dezember 2020 abgemeldet. Wann wurde der
angebotene Roadstyle abgemeldet? EZ wird mit 12/2019 angegeben.
Dazu gibt es gerade einen separaten Faden. Im Grunde geht es um einen Fehler(?) im BAFA-Antragsformular, das den Antrag verweigert wenn das Fahrzeug älter als 12 Monate ist.
Kann @greengrocer vielleicht etwas zu seinem Antragsverfahren sagen? War das Fahrzeug älter als 12 Monate und gleichzeitig < 12 Monate erstzugelassen? Hat alles gut geklappt?

Besten Dank schon mal!

Grüße
Matthias

Re: BAFA: Fehler bei Gebrauchtwagen-Antrag

Berlini3
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Berlini3 hat geschrieben: Hallo
Hier noch eine quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie , bmwi.de
Anbei screenshot:
415FDC6E-6915-4A8F-B97A-C373B5F7AD75.jpeg
Weil es teilweise vom Bundesministerium so bestätigt wird (Fahrzeug nicht älter als 12 Monate) , siehe auch Seite 1
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