Das Laden beim Discounter ist dann aber nicht "unwirtschaftlich", wie es viele hier sagen - es ist schlimmstenfalls unbequem.
Aber kann man das danach überhaupt bemessen? Vielleicht lesen ja welche ein Buch (oder vergleichbares) - was sie sonst zu Hause auf der Couch täten. Es ist halt die Frage, ob man sich das antun will. Besonders jetzt in der kühleren Jahreszeit. Okay, das Auto heizt brav mit. Aber der Komfort ist doch eingeschränkt.
Last not least ist es halt oft ein Verstoß gegen die AGBs. Denn bei der Schwarz Gruppe steht in den Nutzungsbedigungen (beispielsweise der
LIDL eCharge App oder
Kaufland Ladesäulen, PDF) nun ziemlich eindeutig drinne (Hervorhebung durch mich):
5. Wann und wie lange dürfen Sie Ihr Elektromobil laden?
(1) Das Laden Ihres Elektromobils ist anlässlich Ihres Einkaufs in unseren Filialen, auf deren Parkplatz sich der jeweilige Ladepunkt befindet, für die Dauer von maximal einer (1) Stunde zulässig („zulässige Ladezeit“). Wir sind berechtigt, den Ladevorgang nach Ablauf der zulässigen Ladezeit zu beenden. Die Dauer von Unterbrechungen oder Verringerungen der Ladeleistung nach Ziff. 4 verlängert die zulässige Ladezeit nicht.
(2) Sofern auf dem Parkplatz eine Höchstparkdauer seitens eines externen Parkraumbewirtschafters ausgewiesen ist, gilt diese auch für den Ladevorgang.
Es ist nun ziemlich eindeutig: Wer bei LIDL oder Kaufland lädt und die App benutzt werden muss, muss auch einkaufen. Bei Kaufland ist das sogar noch allgemeiner geregelt: Da steht "für die Benutzung der Ladesäulen" - und schränkt das nicht auf Säulen mit der App ein.
SüdSchwabe.