Nein, man kann auch Schadensersatzansprüche geltend machen, so lange man diese belegen kann. (steht auch im Kaufvertrag)
Welcher Steuersatz galt bei Vertragsabschluss? Ich gehen von 19 % aus bei Lieferung im Dezember
Auf welcher Basis will man denn den Schaden geltend machen?
Das geht ja nur über den abgeschlossenen Vertrag in Verbindung mit der AB vom Händler. Mehr hast du nicht in der Hand.
Und der Händler verstößt ja nur dagegen wenn er die Frist, incl. Nachfrist zur Erfüllung, nicht nach kommt oder kommen kann.
Also ist sowohl der Vertragsabschluss als auch die AB die Basis auf welche Potenzielle Ansprüche beruhen, welche Basis soll das sonst auch sein. Es gibt ja kein anderes Abkommen oder einen weiteren Vertrag.
Der Händler hat sich ja nicht zu schulden kommen lassen außer das er die unverbindliche Lieferzeit überschreitet, was er im gewissen Rahmen nach BGB ja sogar darf.
Was man auch wüsste wenn man seinen Vertrag kennt bzw. durchgelesen hat